Julian
König
- Registriert
- 19 Februar 2006
- Beiträge
- 918
Tja also heute hab ich einen gravierenden Fehler gemacht beim Rumcruisen... Oder genauer gesagt drei.
Gegen 11 am Abend bin ich über eine Kreuzung gefahren, und wunder mich als ich so halb drinnen war, warum der gegenüber auf der anderen Seite weiterhin stehen bleibt. Ich dachte mir das ist sicher so ein Schläfer der das Grün übersehen hat.
Dann weiter vorn erkenn ich plötzlich, dass das ein Polizeiauto ist und die Ampel auf der Seite mit dem Pfeil nach vorn eigentlich rot hat.
Das heißt, ich hab mich auf meiner Seite beim Ampelpfeil verschaut und bin bei rot über die Kreuzung gefahren, und dummerweise hatte ich auch noch die Unterbodenbeleuchtung und die blauen LEDs vorne in den Scheinwerfern eingeschalten.
Gut, also die Unterbodenbeleuchtung kann man ja noch als blaue Ausstiegsbeleuchtung deklarieren weil vorn und hinten keine Neons dran sind, aber die rote Ampel in Kombination mit dem Probeführerschein könnte problematisch werden.
Es war niemand sonst in der Kreuzung und ich hab niemanden gefährdet, aber rot war trotzdem...
Was wird mir nun möglicherweise passieren? Bitte schonend beibringen okay....? Kann man sowas mit Bargeld regeln, oder wars das mit dem Probeführerschein? :frown:
In einem Österreichischen Gesetzkatalog hab ich gelesen, dass ein Rotlichtverstoß nur eine Perfektionsfahrt oder ein Fahrsicherheitstraining als Strafe zur Folge hat, und bei Erstdelikt nur eine Geldstrafe nach sich zieht - aber gilt das auch für Probeführerscheine?
Quelle:
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=388698
Gegen 11 am Abend bin ich über eine Kreuzung gefahren, und wunder mich als ich so halb drinnen war, warum der gegenüber auf der anderen Seite weiterhin stehen bleibt. Ich dachte mir das ist sicher so ein Schläfer der das Grün übersehen hat.
Dann weiter vorn erkenn ich plötzlich, dass das ein Polizeiauto ist und die Ampel auf der Seite mit dem Pfeil nach vorn eigentlich rot hat.
Das heißt, ich hab mich auf meiner Seite beim Ampelpfeil verschaut und bin bei rot über die Kreuzung gefahren, und dummerweise hatte ich auch noch die Unterbodenbeleuchtung und die blauen LEDs vorne in den Scheinwerfern eingeschalten.
Gut, also die Unterbodenbeleuchtung kann man ja noch als blaue Ausstiegsbeleuchtung deklarieren weil vorn und hinten keine Neons dran sind, aber die rote Ampel in Kombination mit dem Probeführerschein könnte problematisch werden.
Es war niemand sonst in der Kreuzung und ich hab niemanden gefährdet, aber rot war trotzdem...
Was wird mir nun möglicherweise passieren? Bitte schonend beibringen okay....? Kann man sowas mit Bargeld regeln, oder wars das mit dem Probeführerschein? :frown:
In einem Österreichischen Gesetzkatalog hab ich gelesen, dass ein Rotlichtverstoß nur eine Perfektionsfahrt oder ein Fahrsicherheitstraining als Strafe zur Folge hat, und bei Erstdelikt nur eine Geldstrafe nach sich zieht - aber gilt das auch für Probeführerscheine?
Quelle:
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=388698