Privatverkauf

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Patrick2k

Gast im Fordboard
Schönen guten Tag!

Ich hab mir am 02. Juli einen Ford Mondeo MK3 von einen Privathändler gekauft.

Die Werkstatt wollte nun einen Ölwechsel machen und hat dabei festgestellt das der Klimakompresser und IMRC defekt ist. Desweiteren verliert der Motor an der Stirnseite unten Motoröl.

Ich hab den Wagen beim Kauf nicht von unten gesehen und hätte somit gleich gesehen das die Klimakompressor und Motorblock undicht sind. Mir wurde auch nicht gesagt das diese 3 Defekte bestehen! Ich hab auch einen Zeugen der das bestätigen kann.

Jetzt kommt aber dazu das ein Tag, bevor ich den Wagen gekauft hab, die DEKRA 2Jahre Tüv gegeben hat.

Ich hab den Verkäufer angerufen und der streitet alles ab und meinte nur das ich außerdem dan selbst schuld währe. Ich nenne das aber "schwere Täuschung".
Im Kaufvertrag steht drinnen:
Der Käufer hat den Kaufgegenstand besichtigt und eine Probefahrt mit dem Fahrzeug durchgeführt. Der Kaufgegenstand wird verkauft wie besichtigt unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Der Verkäufer hat auf sämtliche bestende Mängel und auf bekannte Vorschäden hingewiesen

Ich wurde nicht darauf hingewiesen!
Der Ford Meister meint aber das das mit dem Motorblock in der Klima auf alle fälle schon länger her ist!

Was für Chancen hab ich das die Defekten teile von Verkäufer gezahlt werden bzw eine Teilschuld zur last gelegt wird?

Vielen Dank
Patrick

PS: Vieleicht sollte man dazu sagen der der Verkäufer als Mechaniker bei Ford arbeitet. Ich will zwar nicht unterstellen aber vllt hat er gewisse beziehungen zum DEKRA.....
 

RedCougar

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Original von Patrick2k
... von einen Privathändler gekauf ...
Was bitte ist denn ein Privathändler ?(

Entweder er hat den Wagen gewerblich verkauft, dann ist er ein Händler.

Wenn jemand mehrmals im Jahr Autos verkauft, dann hat sein Handeln gewerblichen Charakter und er müsste ein Gewerbe anmelden.


Oder er hat den Wagen privat verkauft. Da gilt jedoch nur, wenn er nur mal gelegentlich einen Wagen verkauft.


Das solltest du vorab erstmal klären.
 
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Patrick2k

Gast im Fordboard
Sorry, bin völlig aufgebracht *gg*

Es ist ein Privatverkäufer!
 

cougarman81

Kaiser
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Wenn im Vertrag drinsteht, wie gesehen und die gewährleistung und Garantie ausgeschlossen wird, haste nur Chancen wenn du ihm nachweisen kannst das er einen Mangel verschwiegen hat.

Wenn der Ölverlust sich im Rahmen bewegt sagt der TÜV oder die Dekra auch nichts. Genausowenig prüfen die nicht ob das IMRC oder der Klimakompressor gehen. Solange die sicherheitsrelevanten Teile gehen und der Motor nicht tropft wie nochwas bekommt der Wagen seine Plakette.

Du sagst du hast eine probefahrt gemacht, dann hätte dir die nicht funktionierende Klima auffallen müssen, genauso das IMRC. Gut ok wenn man den V6 in seiner bauweise nicht kennt dann ist das schwer. Aber da das IMRC von heute auf morgen ausfallen kann sehen ich zumindest bei dem Punkt fast keine Chance. Bei den anderen ist es fraglich...
 
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Patrick2k

Gast im Fordboard
Ja, beim IMRC sehe ich auch keine Chance.

Die Klima funktioniert ja soweit, nur süfft der Kompressor!
Der Meister sagt das die wahrscheinlich kurz vor der Probefahr aufgefüllt worden ist. Vorallem denkt er das, weil das Klimamittel *untypisch für Ford* Spülmittelgrün ist.

Und das mit dem Öl hält sich soweit im Rahmen. Hab auch nie eine Ölfläche gesehen nach dem Parken. Nur irgendwo ist ne Undichte stelle und der Meister meinte ich sollte das auf alle fälle machen lassen und das der Defekt schon sehr viel länger da sein müsste so wie das aussieht.

Also was denkt ihr? Hab ich ne Chance oder nicht?

Bin wirklich gerade ziemlich am Boden. Das kotzt mich übelst an! Ich hatte ein richtig gutes gefühl bei dem KFZ. Vorallem weil der Verkäufer ja bei Ford arbeitet.....

Bye Patrick
 

Baumschubser

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Egal wie du es drehst, du bist in der Beweispflicht, so wie ich das sehe. Die Frage ist, ob du das Geld in einen Rechtsstreit stecken willst oder besser gleich in die Reparaturen. Mag sein, dass da einiges im Argen liegt, aber es wird nicht einfach, hier Ansprüche durchzusetzen.
 

DJ_Decay

Eroberer
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gilt nicht grundsätzlich die beweislast umkehr? sprich in den ersten 6 monaten, muss der VK beweisen, das es nicht war, danach der käufer.

und meines wissens und kenntnisstands nach sind klauseln, wie "gekauft wie gesehen" unwirksam.
 

Baumschubser

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Hier handelt es sich um einen Privatverkauf, da kann alles ausgeschlossen werden. Da es keine Gewährleistung gibt in diesem Fall, gibts auch keine 6 Monatsfrist.
 
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Patrick2k

Gast im Fordboard
Naja wie gesagt, ich habe einen Zeugen. Es wurde garnichts über die Mängel/Defekte erwähnt.
Die Aussage des Verkäufers war eindeutig das der Wagen TipTop ist.

Hab sogar nach Klima und Motor nachgefragt, da meinte er auch das alles in Ordnung sei und ich doch mal die Klima testen sollte! Die Klima lief auch aber das tut sie vielleicht 5 Wochen lang und dan ist sie leer weil diese Kühlflüssigkeit verliert bzw der Kompressor nicht dicht ist.

Bye
Patrick
 

RedCougar

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Um das jetzt nochmal zu rekapitulieren: Du hast den Wagen flüchtig gesehen, probegefahren, er lief einwandfrei, und du hast gekauft. Du hast den Wagen nicht vorher intersiver angeschaut oder gar unabhängig durch einen Fachmann anschauen lassen - z. B. Gebrauchtwagencheck bei der Werkstatt ums Eck oder bei der DEKRA (ca. 74 €). Das würde ich für die Zukunft gut investiertes Geld nennen, angesichts des Ärgers und teurer Reparaturen, den man damit eventuell vermeidet.

Jetzt hast du ihn mehr oder weniger zufällig in die Werkstatt gebracht und der dortige Meister erzählt dir von einer Reihe defekten, die gemacht werden müssten.

Ich möchte den Verkäufer jetzt wirklich nicht in Schutz nehmen, aber kann es nicht auch sein, dass der Meister einiges Schlimmer macht als es tatsächlich ist, weil er dich zu Reparaturen nötigen will?

Dass der Verkäufer Schrauber bei Ford ist, hat nach meiner Erfahrung relativ wenig zu sagen, denn ich hab schon Aussagen gehört (von nem Meister!): "IMRC, was ist das denn?" Was ich damit sagen will ist, dass auch Fordmitarbeiter nicht immer alles wissen.

Jedenfalls hast du den Wagen unter Ausschluss der Gewährleistung gekauft und bist nun selbst in der Beweispflicht. Dazu reicht es auch nicht, dass du eventuell beweisen kannst, welche Aussagen er nicht getätigt hat, sondern du musst ihm nachweisen, dass:
  • die Mängel tatsächlich schon bei Kauf vorhanden waren
  • er von den Mängeln wusste
  • er die Hinweise vorsätzlich verschwiegen hat

Wie du es auch drehst und wendest, das dürfte ziemlich schwer fallen.
 
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