@daniel:
ok, klar ist das der sichere Weg. Ich kenne es aber nicht anders, vor allem damit der Käufer die Kiste zu sich mitnehmen kann (Beispiel Autokino, wie wäre das wenn da 200 abgemeldete PKW auf 200 Anhängern rumstehen würden, keine Probefahrt vor dem Gelände, alle bräuchten Hängerkupplung,...) Sonst wären Privatverkäufe meist kaum praktikabel.
Ich hab mal ge

lt und dazu folgendes gefunden (z.B. bei der
HDI):
Zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs geht die Haftpflichtversicherung zunächst auf den Käufer über. Dieser hat dann ein Sonderkündigungsrecht, um mit dem Fahrzeug eine neue Versicherung zu nehmen, was er durch Anforderung der Doppelkarte (Angebot) und Anmeldung unter Vorlage dieser (Abschluss) auch tut. Kommt es in diesem Zwischenzeitraum zu einem Unfall, ist er durch die Versicherung des Verkäufers gedeckt, aber dessen Schadensfreiheitsrabatt bleibt unberührt.
Den Standard-Kfz-Kaufverträge liegen zwei weitere Formblätter bei, die die nötige Sicherheit für den Verkäufer darstellen: die Veräußerungsbescheinigung bei der Zulassung (Steuer) und der Versicherung des Verkäufers. Auf ihnen ist die Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer (Ausweisnummer + Unterschrift) bestätigt. Die Steuerpflicht endet mit Eingang der Bescheinigung bei der Zulassung, die Haftpflicht rückwirkend seit der Übergabe.
@NewFusion:
Ummeldung im selben Kreis... brauchen die Schilder nicht mit genommen werden.
...außer wenn Du Wunschkennzeichen haben willst, dann müssen die alten Bleche entwertet werden.
@gruffti: naja, dann schicken sie Dich zumeist zurück.
PS: ich komme aus der Großstand und lebe jetzt am Land, es war immer so. Besser nochmal zurück als voreilig entwertete Schilder und dann keine Ummeldung, weil z.B: deren Computer nicht geht.........
Oh mann, bei Euch kommt man ja mit'm Schreiben nicht mehr nach :mauer
Grüße
Uli