Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen

Jeder kennt ja von euch die KFZ die auf öffentlichen Grund und Boden stehen die einen Orangenen Aufkleber drauf haben....(entfernen bis...)

Besteht die Möglichkeit über die Behörde an so ein KFZ zu kommen ???

MFG
Ronnymondy
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von Ronnymondy
Besteht die Möglichkeit über die Behörde an so ein KFZ zu kommen ???

Das KFZ gehört ja wem, es steht nur nicht angemeldet auf öffentlichem Grund! Und dieser Fakt ist "nur" nicht zulässig.
Von daher wird die jeweilige Behörde aktiv und will, daß das KFZ bis zum... vom öffentlichen Grund entfernt wird. Mehr haben die damit nicht zu tun. Verkaufen, versteigern etc. geht allein aus dieser Sachlage nicht. Das kann nur der Besitzer oder eventuell dann wieder die Behörde wenn das KFZ z.B. nach einem Abschleppen erneut nach einer festgelegten Zeit nicht abgeholt wird. Ggf. ist das dann auch Sache des Abschleppers, steht ja dann auf seinem Grund.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Soweit ich weiß:
Wenn die Frist auf dem Aufkleber abgelaufen ist, wird der Wagen in eine Verwahrstelle gebracht. Richtig, er ist weiterhin im Besitz des Eigentümers, nicht einer Behörde. Es läuft dann ein Mahn- und evtl. ein Pfändungsverfahren gegen den Eigentümer an. Erst wenn all dies erfolglos verläuft, kommt der Wagen in eine öffentliche Versteigerung. Diese werden in der Presse angekündigt, und DORT kannst Du den Wagen ersteigern. Zwischen Abschleppen und Versteigern können aber schonmal 2 Jahre vergehen.

Grüße
Uli
 

Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen

Danke,das wollte ich wissen.

Hab zwar gewußt,das die Fahrzeuge abgeschleppt werden,aber über den weiteren Werdegang/Verbleib wußte ich nichts.

In meinem Fall währe es ein Roller...ist der überhaupt irgentwo Registriert.....wenn ich einen Roller 10 mal weiterverkaufe,ist es doch für eine Behörde garnicht mehr möglich den Halter ausfindig zu machen oder ?

Ronnymondy
 
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Maik MkV

Gast im Fordboard
Du willst doch nicht einfach einen Dir nicht gehörenden Roller zu Geld machen ?!
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von Ronnymondy
ist der überhaupt irgentwo Registriert.....wenn ich einen Roller 10 mal weiterverkaufe,ist es doch für eine Behörde garnicht mehr möglich den Halter ausfindig zu machen oder ?

Auch ein Roller hat eine Fahrgestell-/Rahmennummer... Wäre mal was ganz neues, daß in Behörden-Germany mal etwas ohne Registrierung funzen würde.

Mache Dich doch einfach da in der Nachbarschaft mal schlau, wem der Roller gehört.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Original von Maik MkV
Du willst doch nicht einfach einen Dir nicht gehörenden Roller zu Geld machen ?!

Hatte ich nie vor...und so wie du auch nie einen Gedanken an so etwas verloren. Ich wollte auf legalen Wege daran kommen...deswegen doch auch die Urfrage.

Werde das mal mit der Nachbarschaft versuchen.

MFG
Ronnymondy
 

Baumschubser

Megaposter
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ist der überhaupt irgentwo Registriert.....wenn ich einen Roller 10 mal weiterverkaufe,ist es doch für eine Behörde garnicht mehr möglich den Halter ausfindig zu machen oder ?

Auch ein Roller hat eine Fahrgestell-/Rahmennummer... Wäre mal was ganz neues, daß in Behörden-Germany mal etwas ohne Registrierung funzen würde.

Mache Dich doch einfach da in der Nachbarschaft mal schlau, wem der Roller gehört.

Ist aber so, 50er werden nirgends registriert, es sei denn, das letzte Versicherungskennzeichen ist noch dran. Dann kann man über die Versicherung feststellen, wer die das letzte Mal bezahlt hat. Ansonsten gibts lediglich die Möglichkeit, bei der Polizei die Rahmennummer auf Diebstahl überprüfen zu lassen.
 

Guido

Megaposter
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Motorräder bist 50 cm³ brauchen nicht zum TÜV, werden bei keiner Versicherung gemeldet wie ein KfZ und werden nicht besteuert. Das heißt, wenn Du nicht freiwillig die Rahmennummer bei der Polizei zur Diebstahlvorsorge angibts wird der Roller nirgendwo in irgendwelchen Datenbanken auftauchen...
 

Baumschubser

Megaposter
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Vom ausgefüllten Versicherungsschein bekommt der Versicherungsnehmer das Original, der Durchschlag geht an die Gesellschaft. Die Buchstabenkürzel sind fest den Gesellschaften zugeordnet, also kann kann bei angebrachtem Kennzeichen schon mal jeder rausbekommen, wo ein Moped versichert ist. Über die Nummer ist dann auch der Versicherungsnehmer zu ermitteln. Selbst wenn am Moped nur ein älteres Kennzeichen dran ist, kann der Versicherungsnehmer, der wahrscheinlich auch Halter ist, immer noch ermittelt werden.

Über die Rahmennummer allein ist aber heute nichts mehr zu ermitteln, die Registrierungspflicht wurde schon vor Ewigkeiten abgeschafft. In diesem Punkt hast du Recht.
 
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