Neblis mit Standlicht???

C

cooldriver

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hi

ich mußte an meinen neblis ne birne wechseln un dabei viel mir auf das dort zwei öffnungen pro nebelscheinwerfer sind die mit einem gummistöpsel geschloßen sind. sind euch die auch mal aufgefallen? wozu sollen die da sein? ist vieleicht bei den us cougars dort eine weitere standlicht birne?
hab das board auch durchsucht aber nücht gefunden.





 

Achim

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Sind es vielleicht Belüftungslöcher wie bei den Scheinwerfern auch ?(


400_3830623965333134.jpg
 
C

cooldriver

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hi

ahhsoo wieder was gelernt. aber so ne zusätzliche birne oder led dadrin sieht bestimmt auch nicht schlecht aus. wenns erlaubt ist.
 
H

Hickey

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Tach tach,

ist es aber nicht, ist nur die Frage ob es jemanden Stört, oder ob man es als Positionsleuchte durchgehen läst.

Bei einer weißen Birne mit max 2 Watt dürfte das kein Problem sein.

Kann man eigentlich die Nebler mit gedämpfter Lampen-Leistung als Tagfahrlicht nutzen ??? An, gehen die ja schon mit dem Standlicht wenn ich mich nicht täusche.

Tschüß Hickey.
 

HollywoodRose

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Beim Tagfahrlicht leuchten ja nur Vorne 2 schwache Birnchen. Wenn du aber NSW anmachst dann leuchten Vorne die 2 Birnchen davon, dann die 2 Standlichtbirnchen und hinten 2 rücklichtbirnchen. Und da man mit NSW und Standlicht eh nicht fahren darf ist das auch uninterresant.
 
H

Hickey

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Tach tach,

Genau, vorn zwei schwache Birnen, stärker als Standlicht, und schwächer als Abblendlicht. Das bedingt bei allen Autos die ich kenne das Vorn gleichzeitig das Standlicht und die Tag-Fahr-Licht-Birnen leuchten.

Leuchten beim Tagfahrlicht nicht auch die hinteren Standlichtbirnen bzw Rücklichtbirnen ???

Ich wollte die NSW´s ja auch nicht mit 55 Watt als NSW sondern vielleicht mit einer 10 Watt Sofite als Tagfahrlichtlampen nutzen.

NSW hab ich eigentlich nie an, nicht das ich mich erinnern könnte.

Tschüß Hickey.
 

Guido

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Original von Hickey
.....
Leuchten beim Tagfahrlicht nicht auch die hinteren Standlichtbirnen bzw Rücklichtbirnen ???
....

Soweit ich weiß nicht, denn es gibt ja von Hella Tagfahrlampen zum Nachrüsten... Und da leuchtet es NUR vorne
 
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cooldriver

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nabend

naja ich werd mal testen wie das so aussieht.

@ hickey
abgesehen davon das das fahren mit neblis und standlicht untersagt ist geht bei mir diese funktion am lichtschalter garnicht.
 

cougarman81

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Original von HollywoodRose
Und da man mit NSW und Standlicht eh nicht fahren darf ist das auch uninterresant.

Klar darf man damit fahren sonst würde es diese Art der Schaltung am KFZ gar nicht geben. Erlaubt ist bei Nebel und der damit verbundenen Sichtbehinderung am Tag mit Standlicht und NSW zu fahren. Wenns draußen Dunkel ist natürlich nur mit Abblendlicht und NSW.

Gehört zwar jetzt nicht zum Thema aber ist vielleicht für alle interessant zu wissen. :affen

Was das mit den zusätzlichen Birnen in den NSW angeht so wird das als Änderung der Beleuchtungseinheit gesehen, was somit nicht legal ist. Was jeder draus macht bleibt einem selbst überlassen :pfeif
 

cougarkarsten

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habe auch schon überlegt in die neblis standlichter einzubauen aber nach einer rücksprache mit den tüv sind nebellichter bauartbedingt geschützt ,mit anderen worten in den nebellampen dürfen nur nebellampen sein sonst kriegen wir ärger mit der rennleitung :cry:
 

Achim

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Ich mein, Nebelscheinwerfer haben eine ganz andere Spezifikation
(Abstrahlcharakteristik) als zugelassene Tagfahrleuchten bzw. Abblendlicht.

Wegen der Schaltung .... man kann auch nur das
Standlicht an machen, damit rumfahren is auch nicht erlaubt.
Hat ja 'nen Grund dass die Teile "Standlich" und nicht "Ichdarfdamitrumfahrnlicht" heißen ;)

Hab in alten "Golfzeiten" eine Anzeige deswegen bekommen -
erinner ich mich ganz gut daran. :wand
 

Peter-Bochum

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Hohl Dir Dein Geld Zurück....

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
 

Achim

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Original von Peter-Bochum
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. ......


Das heißt, anstelle der Abblendlichter - Nebelscheinwerfer und
Standlicht bei schlechtem Wetter (Nebel - Regen etc.) !!!

War am frühen Abend ... in der Stadt ... schönster Sommerabend !!!

Abgesehen davon is das ganze 15 Jahre her ---- lach :D

edit: Ich bin damals .... Sonntags - in die neu eingerichtetet
Fußgängerzone gefahren ... falsch abgebogen
(links abbiegen nicht erlaubt) NICHT angeschnallt ...
mit Nebelscheinwerfern ....
War alles in allem recht günstig, da der Polizist gute Laune hatte.

Nochmal edit: Jugendsünden ...
damals war ich hübsch und jung ...
heute bin ich nimmer jung lol
 

HollywoodRose

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Original von cougarman81
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Und da man mit NSW und Standlicht eh nicht fahren darf ist das auch uninterresant.

Klar darf man damit fahren sonst würde es diese Art der Schaltung am KFZ gar nicht geben. Erlaubt ist bei Nebel und der damit verbundenen Sichtbehinderung am Tag mit Standlicht und NSW zu fahren. Wenns draußen Dunkel ist natürlich nur mit Abblendlicht und NSW.

FALSCH ! Und das ist auch kein Argument "sonst würde es diese art der schaltung garnicht geben", es gibt ja auch die schaltstellung das nur standlicht leuchtet, trotzdem darf man damit nicht fahren.



Original von RedCougar
Aber Begrenzungsleuchten sind nicht Standlicht ....

Richtig ! Und Begrenzungsleuchten hat nur der US Cougar.
 

cougarman81

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Original von HollywoodRose

FALSCH ! Und das ist auch kein Argument "sonst würde es diese art der schaltung garnicht geben", es gibt ja auch die schaltstellung das nur standlicht leuchtet, trotzdem darf man damit nicht fahren.

Hab ich auch nicht behauptet, da das Standlich ALLEIN nur im STAND erlaubt ist... Aber zusammen mit Nebelscheinwerfer bei Nebel etc schon :D Wenn du mir nicht glaubst hab ich noch nen Link rausgesucht was das bestätigt...

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

Da steht Begrenzungsleuchten = Standlicht §17 Abs. 2

Wär ja auch total dumm wenn in der StVO stehen würde mit Begrenzungsleuchten darf man fahren und auf der anderen Seite sind Begrenzungsleuchten wie am US Cougar verboten... :rolleyes:

Glaub jetzt können wir aber mal langsam zum Thema zurückkommen...
 
H

Hickey

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Tach tach,

Das Standlicht gilt im Falle einer Nebelscheinwerferfahrt bei entsprechender Dämmerung doch als Begrenzungsleuchten.

Der ADAC meint: Wie funktioniert es?


Tagfahrleuchten dürfen nur an der Fahrzeugfront montiert sein. Sie werden automatisch mit der Zündung eingeschaltet und leuchten, so lange die Hauptscheinwerfer (Stand-, Abblend-, Nebel- oder Fernlicht) ausgeschaltet sind. Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschaltetem Tagfahrlicht nicht brennen.
Das Tagfahrlicht unterscheidet sich vom Abblendlicht durch die deutlich schwächeren Leuchtmittel (6 bis 16 Watt statt über 150 Watt beim Abblendlicht einschließlich Stand-, Rück- und Kennzeichenleuchten) sowie die völlig andere Lichtstreuung. Hier geht es nicht wie beim Abblendlicht darum, die Fahrbahn auszuleuchten. Vielmehr sollen andere Verkehrsteilnehmer früher auf ein herannahendes Fahrzeug aufmerksam gemacht werden. Deshalb darf bei Dämmerung und Dunkelheit nicht mit Tagfahrleuchten, sondern muss mit Abblendlicht beziehungsweise (außerhalb geschlossener Ortschaften und wenn kein Gegenverkehr kommt) kann mit Fernlicht gefahren werden.

Damit bin ich streutechnisch mit 5 oder 10 Watt Sofiten in den NSW mit Extrastromkreis auf der sicheren Steite.

Ich werd am WE mal einen TüVler direkt fragen wie das ist, weil der Cougar hat ja schon 3 Lampenpaare vorn, und mehr darf nicht sein.

Tschüß Hickey.
 

Mercury-Cougar

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Original von Hickey
Ich werd am WE mal einen TüVler direkt fragen wie das ist, weil der Cougar hat ja schon 3 Lampenpaare vorn, und mehr darf nicht sein.

Mehr als 3 Lampenpaare dürfen nicht gleichzeitig Leuchten. Du darfst aber mehr anbauen....

Aber das interessiert eh keinen mehr, nicht mal den Tüv...guck Dir mal die LKW's an....wenn ich mit einem Lkw bei Tüv war und es hieß Aufblenden, da sah man ganz genau den Blick vom Tüver und den Spruch...wie geil....und da waren dann mal locker 5 Lampenpaare mit knapp 900W Gesamtleistung an...
 

Achim

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Hab mal im Zusammenhang mit einem Designwagen gelesen,
dass es von allem zwei Paare sein dürfen.

Der Wagen hatte vorne eine ganze Batterie von Lampen ...
deshalb kam die Frage auf.

Ich mein es war vor Jahren ein Artikel in der Auto-Motor-Sport. :idee
 

Guido

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Anbauen kannst Du so viel Du willst, es dürfen aber nur 3 Paar (Standlicht, Abblendlicht, Nebelscheinwerfer z.B.) gleichzeitig an sein (im öffentlichen Straßenverkehr)
 

cougarman81

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Begrenzungsleuchten sind wenn beide Standlichtlampen an sind. Standlicht ist wenn eine Seite der Standlichtlampen an sind...
 
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cooldriver

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hi

hab ma nach geschaut:

Mit Standlicht (auch: Begrenzungslicht) wird das stehende Fahrzeug beleuchtet. Dies ist erforderlich, wenn es bei Dunkelheit abgestellt wird, etwa außerorts auf dem Seitenstreifen (außerorts auf der Fahrbahn ist beim Halten oder Parken Abblendlicht vorgeschrieben). Auch beim Warten vor einer geschlossenen Schranke sollte nach Möglichkeit auf Standlicht heruntergeschaltet werden, um Personen auf der anderen Seite nicht zu blenden.

In Deutschland ist es verboten, bei Beleuchtungspflicht (also entsprechende Licht- oder Witterungsverhältnisse) mit Standlicht alleine zu fahren, siehe §17 II StVO. Ansonsten ist das Fahren mit Standlicht nicht explizit verboten und damit erlaubt, da sich der §17 II StVO auf den Abs.I bezieht. In der Schweiz ist innerorts bei ausreichender Straßenbeleuchtung das Fahren mit Standlicht erlaubt, in Österreich hingegen immer Abblendlicht vorgeschrieben.
 

RedCougar

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Original von Hickey
... Kann man eigentlich die Nebler mit gedämpfter Lampen-Leistung als Tagfahrlicht nutzen ??? An, gehen die ja schon mit dem Standlicht wenn ich mich nicht täusche. ...
Nebelscheinwerfer sind ja in der Regel als Nebenscheinwerfer und nicht als Tagfahrlich geprüft und genehmigt. Sie unterscheiden sich auch in technischer Hinsicht, wie z.B. Leistung, Abstrahlwinkel, Leuchtstärke und Position.

Um jetzt die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht verwenden zu dürfen, wäre wohl zuerst die Umrüstung auf andere Lampen entsprechend der Vorgaben von Tagfahrleuchten nötig. Dazu wird dann wohl auch ne Abnahme oder ein lichttechnisches Gutachten fällig.

Als Tagfahrlicht dürfen nur solche Leuchten verwendet werden, die als solche geprüft und für zulässig befunden wurden! Allerdings wäre der Vorteil spezieller Tagfahrlampen eh nur der geringe Stromverbrauch, da dort lediglich schwächere Lampen verbaut sind. Bei der Benutzung von Nebelscheinwerfern hättest du diesen Vorteil ja auch nicht mehr, dass du also auch gleich das Abblendlicht benutzen kannst ....
 
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cooldriver

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nabend

so ich bin mal dazu gekommen in die belüftungslöcher der nebelscheinwerfer led´s einzubauen.
das ganze habe ich mit einem schalter verbunden somit kann ich es dazu schalten oder auch nit. auf den bildern kann man das nicht sogut erkennen aber sieht echt klasse aus.




 
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