Nebelscheinwerfer als Fernlicht

nafnaf73

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Oh Mann, wenn ich das hier so lese, dann schwillt mir der Kamm. Dem Fahrlehrer gehört die Lizenz entzogen....

Richtig ist, wie bereits schon mehrfach festgestellt, dass die NS bei FL nicht mitleuchten dürfen. Es gibt auch ein Schreiben des BMV an die prüfenden Organisationen, wie TÜV, Dekra u.a., dass unzulässige Lichttechnische Einrichtungen als erheblicher Mangel anzusehen ist und somit keine HU Plakette zugeteilt werden darf! Das Schreiben ist von Mitte 2005 und wird, zumindest in unserem Bereich, so angewandt. Auslöser waren nicht die PKW Lichter, sondern die fahrenden Lichtreklamen (LKW) die alle Farben verwendet haben. AUch dran denken, dass es sogenannte Leuchtenkennzahlen für jeden Scheiwerfer gibt und man an der Fahrzeugfront nicht mehr als "50" in der Summe haben darf. Ein Abblendlicht mit integriertem Fernlicht hat schon je 12,5 Punkte, dann noch NS und ZusatzFS dann ist man genau bei den 50 angelangt.

Puuh, was sagt der Fahrlehrer???
 

Tinman

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. . .

Was soll ich sagen - bei allen meinen Wagen seit 1993 (Sierra DOHC, EZ '93) bis heute (Mondeo MK3, EZ '02) haben sich die NSW beim Zuschalten des Fernlichts nicht abgeschaltet - und die waren alle serienmäßig verbaut.
Bei den "alten" Autos, da kann ich mich noch vage dran erinnern, durften max. 4 Lampen (plus Standlicht) brennen; da waren die NSW mit den Abblendleuchten verbunden, sodass sie beim FL-Einschalten ausgegangen sind.

Ein Ausschnitt aus der aktuellen StVZO:
==================================
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, . . . . Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
===============================

Der fett gedruckte Satz dürfte wohl genug aussagen, ob und wann gleichzeitig . . .
 

Baumschubser

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@Dirk

Dem was du geschrieben hast, widerspricht ja auch keiner. Klar dürfen je nach Anzahl der übrigen Lampen am Fahrzeug auch heute noch NSW mit dem Fernlicht anbleiben. Was aber nicht sein darf ist, dass die automatisch mit dem Fernlicht angehen. Das mit den Anbaumaßen hatten wir weiter oben schon.
 

Willy

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N'abend zusammen,

sehr interessantes und auch brisantes Thema,

erst mal sollte man unterscheiden bei den Fahrzeugen, ob es sich um reine Nebler handelt, mit der entsprechenden EWG-Kennung
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31976L0762:DE:HTML

(hoffe der Link funzt)

oder ob es sich nur um "normale" Zusatzscheinwerfer handelt welche am Auto verbaut sind. Auch hier gibt es eine entsprechende Kennung der Scheinwerfer, finde aber im Moment keine Quellangabe.

Bei reinen Neblern (in D kaum noch erhältlich) ist die Schaltung so vorgeschrieben, wie auch schon zitiert, bei FL aus. Da gibt es auch keine Ausnahmen.Diese dürfen nur in Verbindung mit dem Ablendlicht brennen.

Bei den heute viel verbauten Zusatzscheinwerfern, bei den Verkäufern auch gerne als NSW bezeichnet, ist die ganze Sache einfacher reglementiert.
Diese dürfen in Verbindung mit allen 3 Beleuchtungsstufen brennen.

Es kommt also nicht "nur" auf die Bezeichnung der Scheinwerfer an, sondern einzig und allein auf die Kennzeichnung.

Hoffe noch mehr Unklarheiten aufgeworfen zu haben. :D

MfG Holger
 

einzeller

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@willy: so isses...
@rest: Fahrlehrerer sagt dazu nich wirklich mehr was neues... außer blah " so steht es im gesetzestext" blah.....
Fahre trotzdem so rum, und außerdem wenn das Fernlicht +NS/ZS brennt dürfte es doch auch kein Ar... interessieren da die NS/ZS ja auch beim "abblenden" wieder ausgehen (da bei Gegenverkehr ja eh "abgeblendet werdern muß...)
-Ich riskiere die Diskusion mit der Rennleitung-
mal sehen was mich erwartet....

EDIT by MucCowboy

...noch mal ich
hätt mich vielleicht noch a bisserl klarer ausdrücken sollen... :bier:

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Baumschubser

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Iss schon ok. :bier:

Mal sehen, was der TÜV dazu meint, ich muss diese Woche hin und die bereits eingebauten Nebler sind noch überhaupt nicht angeschlossen. Dafür gibts bestimmt eine Mangeleintragung im Abnahmeprotokoll. :rolleyes: :mua
 
A

alpercino22

Gast im Fordboard
vielleicht passt ja mein beitrag nicht dazu...aber bin vor ca. einem jahr abends auf sonem berg in frankfurt gefahren (lohrberg)...ist ein Waldgebiet und total unübersichtlich...naja bin da hoch mit nebelscheinwerfern und da standen schon die guten onkelz wollten gleich mal 30€ was ich natürlich bestritten hatte und meinte das dieser weg total unübersichtlich ist und ich den boden nicht sehe...dann sind die auf 20€ runter....wollten wahrscheinlich 50/50 :affen weißte? wollte es nicht bezahlen....also kam das knöllchen nach hause "30€" aha hab ich mir gedacht.....habs abgestritten und hinzugefügt das die beamten von mir 20€ haben wollten :D abgeschickt....ich hab NIE wieder was von denen gehört!!was sagt ihr dazu?
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Wenn Du den Boden sicht siehst, mangelt es an angepasster Fahrweise, ist der Sitz nicht richtig eingestellt oder Du brauchst eine Brille. Von Bodennebel hast Du ja nix geschrieben, DAS wäre der wohl einzige Grund für Fahren mit Nebelscheinwerfern. Die Rennleitung hatte wohl wichtigeres zu tun als sich mit Deinem Einspruch rumzuägern, womöglich noch vor'm Amtsgericht..

Ansonsten gebe ich cos86 vollkommen Recht: unpassender Beitrag.

Grüße
Uli
 

einzeller

Foren Ass
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Nebler als Fernlicht...

So, hier bin ich mal wieder. Mittlerweile hab ich auch den Schein bestanden :D....

Hab nun schon 2 Kontrollen mit eingeschalteten Hauptscheinwerfern und eingeschalteten ZS/NS über mich ergehen lassen(müssen), und keiner der anwesenden "freundlichen Helfer" hatte irgend etwas zu dazu zu sagen... :applaus :applaus

Und schaut doch mal was ich in einem anderen Fred hier im FoBo gelesen habe: Cougar-Frontscheinwerfer innen lackieren
Seite 5- Beitrag von Achim


Weiterhin erlaubt nach Vorne sind:

Nebelscheinwerfer
Anzahl: Zwei
Anbau: Nicht höher als Abblendlicht, nach ECE min. 250 mm hoch
Schaltung: Mit Begrenzungslicht, Abblendlicht oder Fernlicht. Mit Begrenzungslicht allein jedoch nur, wenn der waagerechte Abstand der Nebelscheinwerfer zur Fahrzeugaußenkontur max. 400 mm beträgt.

Sieh mal einer an... :wow

Auch wenn es dort unter Wohnwagenbeleuchtung steht, denke ich das es für PKW´s gleichmaßen gültigkeit besitzt.

Denn zum einen deckt sich das mit den Aussagen meines Fahrlehrers sowie meinen oben genannten Erfahrungen und zum anderen glaube ich nicht das bei der Beleuchtung zwischen Pkw´s und Wohnwagen solche Unterschiede gemacht werden. Denn was Wohnwagen dürfen, das dürfen auch Pkw´s und Lkw`s. (zumindest in diesem Punkt)
(was die einen dürfen dürfen die anderen auch)
- Gleiches Recht für alle-
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo,

das besagt leider GARNICHTS - sorry ;)

1. kennst Du eigentlich den Unterschied zwischen StVZO und StVO?

In der StVZO steht drin, was ein Fahrzeug haben darf und wie beschaffen sein muss. Dass Nebelscheinwerfer (bei Einhaltung der Baumaße) auch mit Standlicht betrieben werden dürfen, ist nichts neues für uns hier. Quelle: §52 Abs. 1.

In der StVO steht dann drin, wie Du das alles benutzen darfst / musst. Und auch das hatten wir schon x-mal durch. Front-Nebler NUR bei erheblichem Nebel, Schneefall oder Regen. Quelle: StVO §17 Abs. 3

Von "Zusatzscheinwerfern" (StVZO) und einer Verwendungsvorschrift (StVO) wurde in den vergangenen Wochen auch nichts dazugeschrieben, auf das man sich berufen könnte. Ebenso wenig wurde die Bezeichnung "Nebelscheinwerfer" gegen die andere Bezeichnung geändert oder sowas. Und nur was in diesen Gesetzen / Verordnungen steht, zählt auch.

2. Dein Zitat stammt garnicht von Achim, sondern von einem gewissen "Krabbe" aus dem Wohnmobil-Forum. Der stützt sich zwar in seiner Zusammenfassung ebenfalls auf die StVZO (da wird für ihn auch nix anderes drinstehen), aber rechtsverbindlich ist sein eigener Text nicht. Also, ganz nett aber letztlich wertlos.

3. Dass Dich die Rennleitung weiterfahren ließ, besagt nicht dass tatsächlich alles in Ordnung war. Das sind auch nur Menschen und wägen die Situation jeweils ab.

4.
(was die einen dürfen dürfen die anderen auch)
- Gleiches Recht für alle-
Oje, Du musst noch viel lernen, fürchte ich ;)

Nachträglich Glückwunsch zum Schein.

Grüße
Uli
 

dridders

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Nur weil sie EINSCHALTBAR sein duerfen bei aktiviertem Abblend- und Fernlicht heisst es ja nicht das sie eingeschaltet sein duerfen! Die StVZO (oder ihr Nachfolger) erlaubt natuerlich das Nebelscheinwerfer zusammen mit Abblend- und Fernlicht eingeschaltet werden koennen, verbietet es hingegen das sie alleine eingeschaltet sein koennen. Dies sind technische Voraussetzungen fuer eine Zulassung. Dann gibts aber noch die StVO, die regelt WANN man sie aktivieren darf. Und die erlaubt es dir bei Sichtbehinderung, sonst nicht. Dunkelheit alleine zaehlt nicht als Sichtbehinderung, sondern erst Regen/Nebel/Schneefall.
Wenn du das Auto so verdrahtest, dass bei Aktivierung vom Fernlicht die Nebler eingeschaltet werden, dann mag das nicht die Zulassung der Fahrzeugs angreifen... aber das Fahrzeug duerfte auch nicht mehr benutzt werden, oder zumindest das Fernlicht. Nur: durch die feste Verdrahtung wird den Nebelscheinwerfern automatisch eine andere Funktion zugefuehrt... sie dienen somit nicht mehr als Nebelscheinwerfer, sondern als Fernlicht oder Zusatzscheinwerfer, und haben auch die daran geknuepften Bedingungen zu erfuellen... die aber womoeglich einen Betrieb als Nebelscheinwerfer unmoeglich machen, sie muessten dann so umgeklemmt werden dass sie ausschliesslich mit dem Fernlicht aktiviert werden...
 

cos86

Kaiser
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Das sie gleichzeitig angeschaltet sein dürfen heißt doch nicht das es zulässig ist das sie über eine Schaltung gleichzeitig eingeschaltet werden können.
Nebelscheinwerfer sind in abhängigkeit geschaltet.

Laß es so wie es ist,irgendwann findest du eine Rennleitung die dir die unzulässigkeit schriftlich gibt.
 
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