Montageorte für vordere Blinker

Tinman

Foren Ass
Registriert
20 Januar 2004
Beiträge
314
Alter
57
Ort
Flassans-sur-Issole (Frankreich)
Moin!

Ich habe mal eine Frage, zu der ich weder hier im Forum noch per Google bislang fündig geworden bin - möglicherweise auch deshalb, weil ich vielleicht die falschen Begriffe für die Suche verwendet habe?!

Zu meiner Frage:

Gibt es irgendwo (schriftlich fixiert) Informationen dazu, wie Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) an der Fahrzeugfront (Pkw) montiert sein dürfen/ müssen, damit es ECE/StVZO-konform ist?!
Ich habe zu allen möglichen Leuchteinrichtungen was gefunden (TFL, Nebler, ...), aber zu Blinkern: NULL! :denk


Besten Dank vorab für Eure Unterstützung!
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Hallo Dirk,

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php
Demnach gibt es keine cm-genauen Positionsangaben á la "nicht weniger als 10 cm von der Außenlinie und 30 cm über der Fahrbahn" oder sowas. Entscheidend scheint folgender Satz:
Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann.
Es kommt also weniger auf die genauen Montagestellen an der Karosserie an sondern darauf, dass ein Blinksignal auf der entsprechenden Fahrzeugseite aus jedem Winkel erkennbar sein muss. Blinkst Du also links, muss ein anderer Verkehrsteilnehmer dieses aus jeder Position vor, hinter und links von Deinem Fahrzeug erkennen können. Deshalb haben ja auch kleinste Autos inzwischen Seitenblinker, weil die vorderen Blinker in den Frontleuchten stecken und nicht ausreichend zur Seite signalisieren.

Weitere Detailvorgaben (z.B. muss vorn und hinten paarweise sein, muss in gleicher Phase blinken, ab 6m Länge muss auch seitlich...) findest Du im o.g. Paragraphen.
Ich hoffe, ich konnte etwas klären.

Grüße
Uli
 

Tinman

Foren Ass
Registriert
20 Januar 2004
Beiträge
314
Alter
57
Ort
Flassans-sur-Issole (Frankreich)
. . .

Hallo Ihr Beiden!

Schonmal Danke für Eure Antworten!

Auf den §54 StVZO war ich auch gestoßen, konnte mir aber nicht vorstellen, dass es da sonst nichts zu geben sollte - was aber, bezogen auf Abmessungen bei der Montage, zu stimmen scheint.
Der Link zu der PDF-Datei mit den Bestimmungen ist auf jeden Fall aufschlussreich, auch wenn sich da - fürchte ich - seit 2003 Einiges verändert hat, Tagfahrleuchten kommen dort z.B. gar nicht drin vor (nur in der Kennzeichnung).

Mal schauen, ob sich da noch mehr ergibt.
 

RedCougar

Megaposter
Registriert
12 September 2003
Beiträge
10.324
Ort
Kreis PI
Website
www.RedCougar.de
Uli schrieb:
Demnach gibt es keine cm-genauen Positionsangaben á la "nicht weniger als 10 cm von der Außenlinie und 30 cm über der Fahrbahn" oder sowas.
Doch, cm-Angaben gibt es, nur ist die StVZO da nicht das richtige Nachschlagewerk. In der EU-Regelung 76/756/EWG wird man eher fündig. Schau mal unter Punkt 6.5 Fahrtrichtungsanzeiger fortfolgende.

Auch die ECE-Regelung Nr. 6 gibt reichlich Aufschluß, z.B. über Lichtstärken, -farben, Positionen etc. (vor allem in den Anhängen).

Ich denke, damit sollten alle Klarheiten beseitigt sein ;)
 
Oben