Sylvester23

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Moin moin, seit ein paar Wochen geht uns eine schöne Baustelle direkt vor der Nase ziemlich auf die Nerven. Aber als gestern die einzige Strasse mit der wir zur Tiefgarage kommen gesperrt wurde und die Jungs heut früh um 6 Uhr schon angefangen haben Ihre LKW's mit laufende Motor unter unserem Schlafzimmerfenster zu parken ist das Maß voll.

Hat jemand schon mal ein Schreiben zur Mietkürzung an den Vermieter geschickt? Denn ich hab so was bisher noch nicht formuliert. Ich hab auch schon mal geggogelt, aber so richtig hilfreich hab ich da nichts gefunden.

Das einzige was ich habe sind die Tabellen zur Mietkürzung mit den Prozenten.

Ich danke schon mal im Voraus.
 

gruffti

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Die Frage ist, wer den Baulärm warum verursacht. Ist es die Gemeinde, die Arbeiten zum Gemeinwohl ausführen lässt, hast Du mit der Mietkürzung schlechte Karten...
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
...ebenso wenn beim Nachbarn gebaut wird. Denn dafür kann Dein Vermieter auch nichts, er könnte es auch nicht verhindern. Nur wenn er selber für den Lärm als Auftraggeber verantwortlich ist, kann man ihn durch Mietkürzungen "bestrafen", wobei es da gewisse Fristen und Schweregrade der Beeinträchtigung gibt, die einzuhalten sind. Aber tröste Dich, jede Baumaßnahme ist irgendwann vorbei, und da muss man halt durch.

Grüße
Uli
 

Sylvester23

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Also der Baulärm wird vom Nachbarn (nicht die Gemeinde) verursacht. Aber der Bauherr ist nicht mein Vertragspartner, darum muss ich an meinen Vermieter gehen. Eben weil ich die Wohnung nicht voll nutzen kann, bzw. meine Frau mit Kind nur flüchten kann. Der Vermieter wiederum kann sich das geld vom Bauherren zurückholen- so hab ich es der Rechtssprechung herausgefunden. Was ich allerdings nicht habe, ist halt eine saubere Formulierung. Die Dauer ist locker noch 1 Jahr und das versuch mal einem 6 Monate altem Kind klar zu machen.
 

gruffti

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Was wolltest Du da biite haben?

Da schreibt man dem Vermieter einen netten Brief, wo man ihm ankündigt, dass man wegen des Baulärms die Miete um 15% kürzen wird, falls er keine andere Lösung anbieten kann.

Wem das zu viel ist, geht zu den Mieterberatungsstellen.

Es gibt da nur Einzelurteile, also nicht pauschales (z.B. OLG Münster Aktenzeichen: 34 Wx 3422/06, Kürzung um 10%).

Es wird bei solch langen Zeitraum immer zu einer Klage kommen. So ganz grob kürzt Du die Miete (nach der Ankündigung) um 15%, der Vermieter wird Einspruch erheben und klagen und man wird sich bei 10% treffen. Ob sich dass dann noch rechnet, musst Du selbst entscheiden. Mag ja auch sein, dass der Vermieter die Kürzung hin nimmt.
 
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