Mehrkilometer nach Unterschrift des KV

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Tigra

Haudegen
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Mich würde mal interessieren was Ihr davon haltet:

Ich habe letzten Mittwoch ein Auto gekauft, um auf Nummer sicher zu gehen direkt bei der NL, also beim Markenhändler.
Das Auto ist bald 6 Jahre alt und hat unter 40tkm gelaufen.
Heute habe ich die Unterlagen abgeholt, morgen soll das Auto zugelassen werden.
Gerade habe ich festgestellt, das in der Woche das Auto bis zum 29.06. noch fast 450km gefahren wurde, klar, war ja auch schönes Cabriowetter.

Was würdet ihr nun machen, wie sollte ich mich verhalten?
Natürlich nehme ich das Auto trotzdem, aber irgendwie finde ich die ganze Geschichte schon ein wenig unverschämt.

Übrigens ist das Fahrzeug schon seit März abgemeldet...
 

Guido

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Ich verstehe das richtig: Du hast letzten Mittwoch einen gültigen Kaufvertrag unterschrieben, in dem auch die Kilometerleistung drin steht? Und danach ist das Fahrzeug (also DEIN Fahrzeug) bewegt worden, ohne Deine Zustimmung?

Wenn Du es willst -> Anwalt wegen Vertragsbruch. Ob man dabei Diebstahl zurechnen kann weiß ich jetzt nicht.

Auf jeden Fall eine ordentliche Entschädigung vom Händler verlangen!
 

Tigra

Haudegen
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Original von Guido
Ich verstehe das richtig: Du hast letzten Mittwoch einen gültigen Kaufvertrag unterschrieben, in dem auch die Kilometerleistung drin steht? Und danach ist das Fahrzeug (also DEIN Fahrzeug) bewegt worden, ohne Deine Zustimmung?
Korrekt!
 

Guido

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Na, dann ist es definitiv Vertragsbruch. Aber warte mal ab, was die anderen sagen. Und bedenke: das ist KEINE Rechtsberatung sondern nur unsere Meinung!
 
M

MucCowboy

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Es ist definitiv nicht korrekt, dass DEIN Fahrzeug von Fremden benutzt wurde, soweit klar. Er stand ja nur noch zu treuen Händen beim Händler herum, weil der Händler die Papiere nicht fertig hätte. Eigentlich hättest Du bereits den Schlüssel verlangen und mitnehmen können. Ein Jurist kann Dir sicherlich sagen, wie man das nennt, mir fällt erstmal der Begriff "Unterschlagung" ein (passt aber irgendwie nicht).

Also ganz klar mein Rat: Rechtsschutzversicherung oder Anwalt, und dann eine Kaufpreisminderum rausholen.

Hast Du den km-Stand bei Abholung dokumentiert (Foto oder Übergabeptrotokoll)? Denn andernfalls wird das mit der Beweislage schwierig.

Grüße
Uli
 

Sylvester23

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Das wichtigste ist, ob der genaue km-Stand im Kaufvertrag festgehalten wurde.

Wenn da nur steht <40Tkm und es immer noch so ist, Pech gehabt. Normalerweise wird es genau aufgeführt. Dann würde ich den Preis nachverhandeln, aber vorher das Auto nochmal genau anschauen. Wer weiß, was passiert ist, schliesslich wurde es ja bewegt.
 

gruffti

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Was für Probleme, man fragt nett nach einem Rabatt (z.B. kostenlose Inspektion, Ölwechsel oder so) oder gibt das Auto zurück.
Bargeld wird Dir ein Händler nicht geben wollen.
 

Sylvester23

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Wir diskutieren doch hier ständig über die große Weltpolitik und Großwirtschaftslage.

Aber ich geh ja davon aus, dass der Händler noch nicht komplett den Kaufpreis bekommen hat - zahlt man doch nicht ohne das Auto zu haben - von daher sollte Rabatt drin sein. Aber anderweitiges ist auch immer eine Lösung. Nur ganz ungeschoren würde ich pers. den Händler nicht davon kommen lassen.
 

shaft

König
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Ihr regt Euch über 450KM bei einer Laufleistung von ca. 40000 auf?

Kann ich nicht verstehen..........
 

Sylvester23

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450 km bei 40.000 km sind etwas mehr als 1% - kllingt nicht viel, aber bei 20000 € fiktiver Kaufpreis sind das schon mal 200€ - Haben oder nicht haben!

Dazu kommt aber noch - meiner unbedeutenden Meinung nach, viel schlimmer - , dass es keine vertrauensfödernde Maßnahme ist, wenn ein Auto, was quasi verkauft ist (und nur der Austausch Geld/Auto) aussteht bewegt wird. Denn eigentlich ist das Fahrzeug dann nicht mehr in dem Zustand, wie zur Vertragsunterzeichnung.
 
M

MucCowboy

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Original von Sylvester23
...wenn ein Auto, was quasi verkauft ist...
Das Auto ist nicht "quasi" verkauft, es IST verkauft. Der Verkauf wird durch die Unterschriften der Vertragspartner geschlossen und ist damit rechtsverbindlich. Und von diesem Moment an hat kein Dritter - auch nicht der Verkäufer - das Recht, ohne Erlaubnis damit zu tun was er mag. Es gehört ihm ja nicht mehr.

Ich denke, das ist soweit unstrittig. Fraglich ist, ob und wieviel Kaufpreisnachlass er nach dieser Sache erreichen kann. Du kannst nicht einfach den Gesamt-Kaufpreis durch den Kilometeranteil teilen, weil er sich aus Sachwert, Zeitwert und Fahrleistung zusammensetzt.

Grüße
Uli
 

Guido

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Original von shaft
Ihr regt Euch über 450KM bei einer Laufleistung von ca. 40000 auf?
......


Nö, denn...


Original von Sylvester23
.....
Dazu kommt aber noch - meiner unbedeutenden Meinung nach, viel schlimmer - , dass es keine vertrauensfödernde Maßnahme ist, wenn ein Auto, was quasi verkauft ist (und nur der Austausch Geld/Auto) aussteht bewegt wird. Denn eigentlich ist das Fahrzeug dann nicht mehr in dem Zustand, wie zur Vertragsunterzeichnung.


DAS ist der springende Punkt. Es IST bezahlt und SEIN Eigentum, da kann der Händler nicht einfach hingehen und dann den Wagen für Probe- / Spaßfahrten raus geben!
 

gruffti

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Original von MucCowboy
... Der Verkauf wird durch die Unterschriften der Vertragspartner geschlossen und ist damit rechtsverbindlich...

So weit, so gut Uli, meist steht aber in den AGB etwas von '...bis zur vollständigen Bezahlung...'.
Was hier stand oder vorgesehen war, wissen wir nicht.
Wie dann geschrieben wurde, will er das Auto auf jeden Fall behalten. Da würde ich schon so in den Wald reinrufen, wie ich das Echo vertragen kann bzw. ich es mir wünsche.
Wäre ich Händler, hätte ich sicherlich ein Problem mit dem Personal nach solch einem Vorfall (wenn es dann alles so stimmt).
Du darfst aber sicher sein, käme mir der Käufer patzig, kriegte er eine nette Entschuldigung und das Auto stände wieder auf dem Hof.
Auf der anderen Seite würde ich schon ein sinnvolles Bonbon bieten.
 

Sylvester23

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Eben, so wie Günther seh ich das auch. Die 1% Umlage von km auf den Preis war nur als Beispiel gewählt, dass es auf die Betrachtung ankommt.

Aber ich denke ein paar Anregungen gabs, mal sehen was erdraus macht.
 
W

wotschi

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Original von Tigra
Mich würde mal interessieren was Ihr davon haltet:

Ich habe letzten Mittwoch ein Auto gekauft, um auf Nummer sicher zu gehen direkt bei der NL, also beim Markenhändler.
Das Auto ist bald 6 Jahre alt und hat unter 40tkm gelaufen.
Heute habe ich die Unterlagen abgeholt, morgen soll das Auto zugelassen werden.
Gerade habe ich festgestellt, das in der Woche das Auto bis zum 29.06. noch fast 450km gefahren wurde, klar, war ja auch schönes Cabriowetter.

Was würdet ihr nun machen, wie sollte ich mich verhalten?
Natürlich nehme ich das Auto trotzdem, aber irgendwie finde ich die ganze Geschichte schon ein wenig unverschämt.

Übrigens ist das Fahrzeug schon seit März abgemeldet...

Da hat offenbar ein Mitarbeiter des Autohauses sich damit ein schönes WE gemacht. In A wäre das theoretisch mit (einem blauen) Überstellungs-/Probefahrtkennzeichen möglich. Ist aber, wie der Name des Kfz-Kennzeichens aussagt, illegal und ein glattes Rechtsvergehen. Die Frage ist, ob der Boss des Hauses mit so einer Vorgehensweise einverstanden war bzw. davon gewußt hat. Normalerweise ist so etwas ein Kündigungsgrund und zieht eine Anzeige nach sich.
 

Tigra

Haudegen
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So, die ganze Sache hat sich aufgeklärt.

Der im KV angegebene Kilometerstand war nicht korrekt, das ganze
konnte ich selber über die Serviceintervall-Anzeige nachvollziehen,
da war die Kilometeranzeige gestern die gleiche wie beim Kauf.

Das Auto war bei der Übergabe in Top Zustand, alles war wie es sein
sollte, leider habe ich gleich gestern einen defekt festgestellt, da wird
aber nächste Woche nachgebessert, einen großen Service gibts noch
dazu, also kann ich nun das Auto geniessen.
 

Guido

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Na, dann ist ja alles gut! Viel Spaß mit dem Auto! Stell es ruhig mal vor unter Mitglieder-Autos!

Da hier ja alles gelärt ist: CLOSED
 
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