W
waschbaer
Gast im Fordboard
wie schon bemerkt, haben meine fahrzeuge alle letzte woche einen heftigen hagelschaden abbekommen.
bei einem fahrzeug ist die versicherung noch nicht dazu gekommen, ein gutachten zu erstellen, trotzdem wurde schon die freigabe erteilt, eine neue frontscheibe einzubauen.
diese wurde von einer hiesigen glasschadenbehebungskette (die aus der radiowerbung) eingesetzt.
gleichzeitig war aber auch der scheibenwischer verbeult, dieses wurde bei der reparatur weder behoben, noch angemerkt.
fazit: bei regen scheibenwischer an, metall kratzt über die windschutzscheibe, ein viertelkreisförmiger kratzer entsteht, der nicht mehr weggeht, heißt soviel wie: neue scheibe schon wieder hinüber.
meiner meinung nach ist dies eine fahrlässigkeit der werkstätte. fraglich für mich ist, ob und inwiefern diese haftbar gemacht werden kann. der reparaturauftrag hieß natürlich nur: scheibe austauschen. beim frontscheibenausbau muss denen doch aufgefallen sein, dass die komplette scheibenwischerhalterung hinüber war.
bei einem fahrzeug ist die versicherung noch nicht dazu gekommen, ein gutachten zu erstellen, trotzdem wurde schon die freigabe erteilt, eine neue frontscheibe einzubauen.
diese wurde von einer hiesigen glasschadenbehebungskette (die aus der radiowerbung) eingesetzt.
gleichzeitig war aber auch der scheibenwischer verbeult, dieses wurde bei der reparatur weder behoben, noch angemerkt.
fazit: bei regen scheibenwischer an, metall kratzt über die windschutzscheibe, ein viertelkreisförmiger kratzer entsteht, der nicht mehr weggeht, heißt soviel wie: neue scheibe schon wieder hinüber.
meiner meinung nach ist dies eine fahrlässigkeit der werkstätte. fraglich für mich ist, ob und inwiefern diese haftbar gemacht werden kann. der reparaturauftrag hieß natürlich nur: scheibe austauschen. beim frontscheibenausbau muss denen doch aufgefallen sein, dass die komplette scheibenwischerhalterung hinüber war.