Internetbetrug und sonstiger Betrug

Ronnymondy

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Tagchen

Folgender Sachverhalt.

Meine Frau hat von ca 1993 bis 1996 mit eine Freund gehabt, der sie hinter ihrem Rücken nach Strich und Faden betrogen hat. Nicht etwa bezüglich Fremdgehen sondern mit Betrügereien im Internet.

Er hat Sachen bestellt und Vertäge abgeschlossen und das immer hinter Ihrem Rücken.Da sie tagsüber immer in der Schule war (2 Ausbildung) hat sie von alledem nichts mitbekommen.

Briefe/Mahnungen/Zahlungsauffordrungenhat er immer versteckt bzw entsorgt. Nachdem sie dann den Typen entsorgt hat, kam das ganze Unheil zum Vorschein. Das ganze ging soweit, das wir dann 1997 sogar einen Kredit aufnehmen mußten um aktuelle Forderungen zu begleichen um unsere Ruhe zu haben. Leider kommen heute noch Inkasso Briefe von Leuten, von dennen sie noch nie was gehört hat.

Staatsanwälte kamen nicht weiter mit Ihren Ermittlungen, da die Person sich nach Holland abgesetzt hat und Grenzübergreifende Ermittlungen trotz Schengener Abkommen schwierig seien.

Sollten wir aber Informationen erhalten über den Aufenthaltsort bzw die Adresse, sollen wir sofort bescheid sagen, da die Person mittlerweile mit drei Haftbefehlen gesucht wird.

Seine darauf folgende Freundin mußte Ihre Lebensversicherung kündigen um die Schulden zu bezahlen......

Vor drei Wochen haben wir dann einen Brief erhalten von der Staatsanwaltschaft, das die Person zu einer höheren Strafe verdonnert wurde wegen eines anderen Deliktes so das in unserem Fall keine höhere Strafe zu ertwarten sei und damit das Verfahren eingestellt wurde.

Nun haben wir wieder einen Brief bekommen von einem Inkassobüro dessen Mandantschaft , ein Bürohaus in Jena 277€ haben möchte. Wir standen vorher schon mit diesem Bürohaus in Kontakt und haben den Namen der Person mitgeteilt und das auch Anzeigen und Haftbefehle laufen.

Aber wie das so ist, Interessiert das keinen sondern die wollen ihr Geld egal woher.

Meine Frau kann Lückenlos belegen durch Anwesendheitslisten in der Uniklinik, das sie zu keiner Zeit als die Betrügereien begangen wurden zu Hause war.

Nun die Frage was kann man machen was würdet ihr machen ? Anwalt,Polizei......

Meine Frau kann nichts dafür und ich auch nicht dennoch haben wir geheiratet und wir werden die Sache zusammen durchstehen. Jedoch habe ich keine Lust ständig hunderte von Euros zu löhnen.....
 

RedCougar

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Sorry, irgendwie beschreibst du das Ganze recht undurchsichtig

Ronnymondy schrieb:
... das die Person zu einer höheren Strafe verdonnert wurde wegen eines anderen Deliktes so das in unserem Fall keine höhere Strafe zu ertwarten sei und damit das Verfahren eingestellt wurde.
Wenn es ein anderes Delikt ist, was hat das dann mit eurer Anzeige zu tun? Zwei verschiedene Fälle ergeben normalerweise zwei verschiedene Anzeigen und entsprechend zwei verschiedene Urteile. Wer sagt, dass man wegen Betruges nicht zwei mal angezeigt/verurteilt werden kann und die Strafen dann ggf. hintereinander abzusitzen sind? Das versteh ich nicht.

Wenn seine damalige Freundin (deine jetztige Frau) mit etwaigen Internetbestellungen nichts zu tun hatte, wieso wird sie dann haftbar gemacht bzw. in Regress genommen? Oder waren sie vielleicht nicht nur Freundin sondern Ehefrau? Wenn sie nur Freundin war, wie kommen die Gläubiger dann auf sie? Hat er ihre Daten benutzt oder was ist da gelaufen?

Ganz wichtig: wart ihr mal bei einem Anwalt / Verbraucherzentrale / Schuldnerberatung deswegen?
 

Ronnymondy

Kaiser
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Er hat ihren Namen benutzt Kontnummern, Geburtsdaten einfach alles. Teilweise auch seinen Vornamen und Ihren Nachnamen.

Laut Brief der Staatsanwaltschaft, sei in unserem Fall eben keine höhere Strafe zu erwarten als wie die die er bereits bekommen hat. Das lese ich auch zum ersten mal so.

Wir wissen auch nicht für was und weswegen er ne Strafe bekommen hat. Es liegen bzw lagen mehrere Anzeigen wegen Kredit und Warenbetrug vor. Vielleicht haben die alles Zusammengefasst.....keine ahnung.

Nur wir gehen davon aus, das es nicht der letzte Brief ist, den wir bekommen werden.

Was soll ich bei der Schuldnerberatung ?

Das Problem ist auch das, das nach so langer Zeit auch seitens der Gläubiger garnicht mehr nachvollziehbar ist, für was die Forderung besteht. Versteh ich auch nicht....Schlampige Buchführung..keine Ahnung

Im November stand ein Inkassomitarbeiter vor der Tür und wollte ca 600€ haben für eine Forderung der Telekom...was genau weiß keiner. Hab im 300€ in die Hand gedrückt damit die Sache erledigt ist.

Jetzt will wieder jemand 277€ haben.. und keiner weiß was da bestellt wurde . Es taucht nur immer wieder der Name meiner Frau auf.Langsam hab ich die Schnauze voll.

Ihr damaliger Freund hat sich ja die ganzen Waren(Monitore/Laptops/Handy´s) kommen lassen und dann ins Pfandhaus gebracht....damit er an Bares kommt. Somit sind auch nie Neuanschaffungen zu sehen gewesen
 

C-Maxe

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Also ich fasse mal zusammen, damit ich hier "reinkomme":

1. sie war mit dem Kerl nicht verheiratet
2. sie hat keine dieser Bestellungen selbst unterschrieben, d.h. diese wurden ausschießlich über das Internet gemacht

Da wäre zunächst meine erste Frage, wieso bekommt sie nicht mit was auf ihrem Konto los gewesen sein mußte. Mit der Angabe der Kontoverbindung oder Kreditkartendaten stimmt man irgendwann am Ende einem Lastschrifteinzug zu. D.h., das Ganze war "jederzeit" zu bemerken (bei Kreditkarte mit max. 4 Wochen Verzögerung), da ja irgendwie das Geld von meinem Konto, aus für mich unverständlichen Gründen, "daß Weite" sucht. Sie muß ja permanent ein überzogenes Konto gehabt haben, was mit einem kurzen Blick auf auch nur einen Kontoauszug zu bemerken gewesen wäre!

Dann stellt sich mir die Frage, Bestellungen über das Internet sind zu einem großen Teil nur per Vorkasse möglich. D.h., keine Zahlung, keine Ware, keine Schulden. Und die Firmen, welche keine Vorkasse sondern Rechnung machen, melden Zahlungsprobleme an die Schufa, d.h. es ist Essig mit Kredit (mindestens der geduleten Überziehung, wahrscheinlich sogar mit dem Dispo). Mein Bruder hatte auch mal finanzielle Probleme, da durfte er für Einkaufsgeld (also WTB) jedesmal persönlich am Schalter antanzen.

Auch müssen die (zumindest die einklagenden) Forderungen ihr offiziell zugestellt worden sein. Igendwann hört jeder mal mit der Mahnerei auf, wenn sich absolut gar nichts tut.
Ein abschicken mit der Post ist hierbei nur für den Staat ausreichend! D.h., es sollten Einschreiben sein. Dafür muß sie ja unterschrieben haben, wer anderes bekommt diese nicht (außer der Ehepartner und der auch nur mit Vollmacht und wahrscheinlich ihrem PA, welche ja aber nicht da war, der Ehepartner).

Und wieso bemerkt sie die ganzen neuen Sachen nie?

Also ich kenne Deine Frau nicht, aber das ist für mich nicht nur naiv...

Kommen wir zu Haftung. Wenn ein Gläubiger ihr nicht hieb und stichfest seine Forderung aufschlüsseln kann, dann kann er die vergessen! Hinzu kommt, auch hier gibt es eine Verjährungsfrist. Diese beträgt (ich hoffe es gibt hier nicht auch wieder, mir nicht bekannte, Gesetzesänderungen) 4 Jahre, beginnend mit dem 31.12. D.h., alle Forderungen vor dem 01.01.2007, welche noch nicht bekannt waren (eingefordert wurden), sind verjährt.

Und wenn es inkassofähige Bescheide gibt, die muß ja ein Gericht angeordnet haben. Und dann kommt eigentlich der Gerichtsvollzieher! Und der läßt sich nicht abspeisen.
Ansonsten sind das Schreiben, welche noch nicht mal das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt wurden. Hierzu gibt es unendlich viele Beiträge im Fernsehen oder Netz, bis hin zu den übel ausschauenden Russland-Inkasso-Leuten. Die dürfen aber nicht mal Deine Tür anfassen, wenn die davor stehen und, auch wenn sie wirklich übel aussehen, die halten sich dran! Ist alles nur "tarnen und täuschen".

Also hier ist mir so viel unklar, ich könnte noch ewig weiterschreiben.
 

Ronnymondy

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Im großen und ganzen gebe ich dir recht @ C-Maxe

1. Richtig

2. Richtig

Kontodaten wurden nur Bedingt bekannt gegeben. Und glaube mir, ich hab diese Person kennengelernt. Der hätte sogar jemanden einen Ofen in der Wüste verkauft.

Vertragsabschlüsse kannst du an jeder Ecke im I-net machen

Wenn sie nicht da ist, können auch keine Briefe zugestellt werden. Vollmacht ist kein Problem sind selber schnell zu schreiben und ein Ausweis ist auch schnell gescannt und ausgedruckt.

Katalogbestellungen sind Ohne Probleme möglich. Mit Zahlpause etc bekommst du garnichts mit.Nur mal als Beispiel. Soweit ist deine Theorie richtig. Nur die Praxis sieht völlig anders aus. Die Person hat alles und jeden getäuscht.

Selbst die Staatsanwältin hat gesagt, das ihr soviel Intelligente Kriminalität noch nicht untergekommen ist.

Gelbe Briefe vom Gericht, werden nicht persönlich zugestellt, sondern der Postbote muss nur unterschreiben, das er den Brief in den Kasten geschmissen hat.

Und zu deiner Frage, warum sie die neuen Sachen nicht bemerkt hat, hab ich doch geschrieben, das alle Sachen direkt beim Pfandleiher zu Geld gemacht wurde,

Der hat selbst einen Illegal erworbenen Flatscreen Monitor seinen Eltern Verkauft...soviel dazu.

Meine Frau war damals von früh 6 bis Abends 18 Uhr ausser Haus. Und da ist genug Zeit um so nen Scheiß zu machen.

Und ob meine Frau Naiv und dumm war, das ist eine Sache. Aber hinterher ist man immer Schlauer. Selbst Erfahrene Pätagogen haben geglaubt was er erzählt hat.

Erschwerend kommt ja noch hinzu, das wir ja nun einmal umgezogen sind. Bis irgentwelche Gläubiger die neue Adresse ermittelt haben das dauert auch ewig und die Kosten steigen weiter in der Zeit.

Er hat es selbst von ausserhalb geschafft meinen Router zu knacken und von meinem Tel.Anschluß aus zu Telefonieren....noch fragen ?

Wenn ich hier bis ins kleinste Detail gehen würde was er alles gemacht hat, dann würde das FoBo in die Knie gehen und der Server abrauchen.

Es ist ja nun nicht so, das wir jeden Tag gelbe Briefe im Kasten liegen haben oder jeden Tag der OGV vor der Tür steht. Aber so alle 3-4 monate müssen wir uns schon mit solchen Sachen rumschlagen.

In den letzten Jahren haben wir schon ne Menge ausgebügelt. Nur keiner weiß was und wer noch alles kommt.

Bei der Nachfolgerin meiner Frau beliefen sich die Kosten auf 3000-4000€ die er in kürzester Zeit verursacht hat. Und das innerhalb kürzester Zeit.Deshalb mußte sie ja ihre Lebensversicherung kündigen um da raus zu kommen.Da kommt auch der eine Haftbefehl her.

Bei meiner Frau beliefen sich die Kosten damals auf ca 6000€, sodas wir einen Kredit aufnehmen mußten 1997 um die Sache wieder hinzubiegen.
 

C-Maxe

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Du schreibst einen Haufen Dinge, welche einfach so nicht stimmen.

Ronnymondy schrieb:
Nur keiner weiß was und wer noch alles kommt."
Wir leben in Deutschland und wir lieben die Bürokratie. Jeder welcher umzieht muß sich ab- und wieder anmelden. Und derartige Forderungen gehen daher nicht über einen nicht mehr vorhandenen Nachsendeauftrag unter. Wir reden hier von einklagbaren Titeln! D.h., entweder gibt die Post diese Infos preis oder derjenige wird diese sich holen, wenn er seine Post wirklich zurückbekommt.
Aus eigener Erfahrung, ich bin vor was über einem Jahr umgezogen. Nun dachte ich, super Nebeneffekt, die ganze Katalognerverei hat ein Ende, weil denen habe ich meine neue Addy natürlich nicht gegeben. Interessanterweise hat es gar nicht so lange gedauert und auch hierher kommen die ganzen Kataloge wieder...
Auch bin ich so schnell noch nicht dazu gekommen, alle Versicherungen usw. anzuschreiben. Aber auch hier habe ich plötzlich Post bekommen. Z.T. mit dem Text: "Ihre Adresse hat sich geändert. Wir bitten um eine Bestätigung der uns vorliegenden Daten." Wo die die alle meine neue Adresse wohl herhatten?

D.h., alle Forderungen vor dem 01.01.2007, welche Deine Frau erst jetzt erhält, sind verjährt!

Dann, ob der wem was verkaufen kann, steht nicht zur Debatte!
Hat er Kontodaten gehabt oder nicht? Denn so wie Du das darstellt, weiß ich nicht was ich antworten soll.

Ronnymondy schrieb:
Vertragsabschlüsse kannst du an jeder Ecke im I-net machen
Ja, klar kannst Du das. Aber man muß diese halt auch bezahlen. Und das geht halt nicht so einfach, außer man hat Kontozugriff. Der muß ja aber spätestens bei der Überzieheung enden.

Ronnymondy schrieb:
Mit Zahlpause etc bekommst du garnichts mit.
Falsch, Zahlpause ist nicht einfach das, wie es dasteht. Das ist ein Kredit, den Dir der Katalog über seine Bank erst einräumen muß! Mit schlechter Schufa keine Chance!
 

RedCougar

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Ronnymondy schrieb:
Das Problem ist auch das, das nach so langer Zeit auch seitens der Gläubiger garnicht mehr nachvollziehbar ist, für was die Forderung besteht. Versteh ich auch nicht....Schlampige Buchführung..keine Ahnung
Da ich aus dem Rechnungswesen komme, erstmal dazu: Grundsätzlich besteht ein Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren in den Firmen. Vorher dürfen die nichts vernichten und es muss alles Centgenau nachvollziehbar sein. Klar, seit 1997 sind die 10 Jahre vorbei, aber wenn es sich um einen laufenden offenen Post handelt und die Firma den einklagen möchte, dann hat sie die betreffenden Unterlagen auch entsprechend länger aufzuheben. Schließlich müsste sie auch vor Gericht darlegen / beweisen können, dass die Forderung besteht.

Wenn eine Firma jetzt aber Forderungen aus 1997 - 2006 eintreiben möchte, ohne dass die Verjährung gehemmt/unterbrochen wurde, dann bestehen die Forderung zwar noch auf dem Papier, aber sie sind nicht mehr einklagbar ... eben verjährt. Unterbrochen wird eine Verjährung mit eintreten einer Verhandlungssituation, Ratenzahlungen & Mahnbescheiden. Einfache Erinnerungen & Mahnschreiben - auch wenn sie sich noch so böse anhören und schon 10 mal welche angeflattert kamen - unterbrechen die Verjährung nicht, solange man nicht antwortet und somit in Verhandlungen eintritt. Einfach totstellen ist hierbei die Devise.

Mein Rat: Wenn nochmal irgendwer - außer ein amtlich bestellter Gerichtsvollzieher - vor der Tür steht und Geld will, schmeiß ihn raus und geb ihm schon gar nicht irgendwelches Geld in die Hand. Wenn Mahnschreiben kommen, halte still (auch wenn´s schwer fällt) und warte solange ab, bis ggf. ein Mahnbescheid kommt. Gegen den legt man dann Widerspruch ein und dann ist es Sache des Gläubigers, seine Forderung vor Gericht zu beweisen ... wenn er denn überhaupt Klage erhebt.

Noch zu deiner Frage, warum eine Schuldnerberatung: Auch dort sitzen Leute und Anwälte, die von der Materie Ahnung haben ;)
 

Ronnymondy

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C-Maxe schrieb:
Wir leben in Deutschland und wir lieben die Bürokratie. Jeder welcher umzieht muß sich ab- und wieder anmelden. Und derartige Forderungen gehen daher nicht über einen nicht mehr vorhandenen Nachsendeauftrag unter. Wir reden hier von einklagbaren Titeln! D.h., entweder gibt die Post diese Infos preis oder derjenige wird diese sich holen, wenn er seine Post wirklich zurückbekommt.




Eine Adressermittlung kostet ca 40€, welche auch immer schön aufgelistet ist.

Zumal ich auch gerade nicht weiß was du immer mit deinem Dispo und der Überziehung hast....

Natürlich hat er die Kontodaten gehabt. Kann man ja dann alles schön per Lastschrift abwickeln obwohl das Konto auf beinahe Null steht bzw nicht gedeckt ist.

Bezüglich der Zahlpause,hast du doch recht nur Dichtest du hier was dazu.....denn meine Frau steht nicht in der Schufa...also Zahlpause und Betrug kein Problem.

Nur warum, wie, weshalb aus welchen Umständen Sachen passiert sind, darum gehts doch nicht. Das Kind war damals schon in den Brunnen gefallen. Es geht jetzt nur noch um die Schadensregulierung und wie man gegen eventuell folgende Forderungen vorgeht.

Dies würde bedeuten, wer sich bis vor 7 Tagen nicht gemeldet hat, hat Pech gehabt. Vorrausgesetzt er hat vom 01.01.07 bis 01.01.11 keine Post geschickt bzw dafür gesorgt, das wir eventuell Kenntnis erlangen...richtig? War die Verjährungsfrist nicht 3 Volle Kalenderjahre ?
 

RedCougar

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Ronnymondy schrieb:
Kann man ja dann alles schön per Lastschrift abwickeln obwohl das Konto auf beinahe Null steht bzw nicht gedeckt ist.
Jo, das geht wenn man einigermaßen aufmerksam ist, ein bis zwei mal, denn auf dem Kontoauszug steht ganz klar drauf, dass eine Lastschrift nicht eingezogen werden konnte. Spätestens dann sollte deiner Frau was aufgefallen sein. Ok, schwamm drüber ... es ist passiert


...denn meine Frau steht nicht in der Schufa..
DAS kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wenn es derartige Forderung und so viele Schulden gibt. Jedes größere Versandhaus gibt Meldung an die Schufa, wenn ein einfaches Kundenkonto eingerichtet wird und erst recht, wenn irgendwelche Rechnungen dann nicht bezahlt wurden. Das erscheint mir also höchst unwahrscheinlich, dass deine Frau nicht in der Schufa erfasst sei.


Dies würde bedeuten, wer sich bis vor 7 Tagen nicht gemeldet hat, hat Pech gehabt. Vorrausgesetzt er hat vom 01.01.07 bis 01.01.11 keine Post geschickt bzw dafür gesorgt, das wir eventuell Kenntnis erlangen...richtig? War die Verjährungsfrist nicht 3 Volle Kalenderjahre ?
Verjährung sind hier 4 Jahre. Post kann so viel kommen wie sie will, wenn es einfache Schreiben, Erinnerungen oder Mahnungen sind. Die kannst du getrost in den Reisßwolf stecken. Nur auf Post vom Amtsgericht sollte man mit Widerspruch reagieren. Inkassobüros & Co. können so viel Schreiben wie sie wollen ... wenn du nicht reagierst, dann läuft die Verjährung weiter ... wenn sie nicht sowieso schon abgelaufen ist. Sobald du aber ein Antwortschreiben verfasst, dort anrufst oder sonst wie mit denen Kontakt aufnimmst (was dann als Verhandlung gewertet wird), wird die Verjährung unterbrochen. Wenn einer vom denen der Tür steht, dann lass dich nicht auf Diskussionen ein und mach die Tür gleich wieder kommentarlos!! zu.

Schulden aus 1997 waren bereits 2002 verjährt, sofern die Verjährung nicht unterbrochen wurde.

Um es für alle anderen nochmal ganz klar zu schreiben: DAS GILT NATÜRLICH NUR IN DIESEM FALL UND WENN DIE FORDERUNGEN UNBERECHTIGT SIND!! Wer was bestellt hat, muss die Rechnung dafür natürlich auch bezahlen. Bei berechtigten Forderungen, die ohne Zweifel vor Gericht auch durchgesetzt werden können, würde ein solches Verhalten nur alles immens verteuern. Also ist das nicht ratsam für Zahlungsmuffel ...
 

C-Maxe

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Ronnymondy schrieb:
Eine Adressermittlung kostet ca 40€, welche auch immer schön aufgelistet ist.

....Es geht jetzt nur noch um die Schadensregulierung und wie man gegen eventuell folgende Forderungen vorgeht.

Noch mal, jeder hatte die Chance gehabt, bei ihr seine Forderungen anzubringen! Silke hat es ja auch ausführlich beschrieben... Thema zu Ende, Forderungen sind verjährt!

Ronnymondy schrieb:
Zumal ich auch gerade nicht weiß was du immer mit deinem Dispo und der Überziehung hast....

Natürlich hat er die Kontodaten gehabt. Kann man ja dann alles schön per Lastschrift abwickeln obwohl das Konto auf beinahe Null steht bzw nicht gedeckt ist.

Bezüglich der Zahlpause,hast du doch recht nur Dichtest du hier was dazu.....denn meine Frau steht nicht in der Schufa...also Zahlpause und Betrug kein Problem.

Ich weiß mittlerweile nicht mehr von was Du eigentlich redest! Ist Deiner Frau ist nun ein Schaden entstanden oder nicht? Ein großer (d.h. mehrere TDM) oder nur ein kleiner?
Klar ist, jeder Verlust schmerzt. Aber durch den genannten Dispo ist eine Kontoüberziehung nun mal gedecklt, d.h., mehr geht üblicherweise nicht (man kann noch etwas drüber gehen, nennt sich geduldete Überziehung, hier wird aber die Bank nach einer gewissen Zeit einschreiten)! Und an mehr wie an das auf dem Konto befindliche Geld oder den Dispo kam ihr Kerl nun mal nicht ran!
Und der Dispo wird, ebenfalls üblicherweise, in Höhe von 2...3 durchschnittlichen Monatsgehältern gewährt. Deine Frau war wohl in der Ausbildung. D.h., so toll werden die Geldeingänge nicht gewesen sein.
Und damit auch die Dispohöhe (ich persönlich schätze, daß eine geduldete Überziehung gar nicht gewährt wurde)!

Und das es keinen Schufa-Eintrag gab, kann ich mir zwar nicht vorstellen, dann kann es aber auch keinen großen Schaden gegeben haben!

Was ich aber persönlich völlig abstrus finde, Du redest von 1993 bis 1996. Ich bin schon ein paar Monate auf diesem Planeten und ich bin Mitgründer von einigen Boards, z.T. gibt es die auch schon nicht mehr (ja die gute alte P2P-Zeit...). In dieser Zeit steckte der I-Net-Handel noch in den absoluten Kinderschuhen und einen Flatscreen gab es auch nicht.
D.h., ich sehe hier Differenzen zwischen Deiner Story und den zeitlichen Eckdaten.
 

Ronnymondy

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RedCougar schrieb:
Zitat ...denn meine Frau steht nicht in der Schufa..
DAS kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wenn es derartige Forderung und so viele Schulden gibt. Jedes größere Versandhaus gibt Meldung an die Schufa, wenn ein einfaches Kundenkonto eingerichtet wird und erst recht, wenn irgendwelche Rechnungen dann nicht bezahlt wurden. Das erscheint mir also höchst unwahrscheinlich, dass deine Frau nicht in der Schufa erfasst sei.
Bis dato stand sie nicht in der Schufa.Deswegen konnte Er sowas in Kürzester Zeit machen. Mittlerweile is klar das sie drin steht....

C-Maxe schrieb:
Was ich aber persönlich völlig abstrus finde, Du redest von 1993 bis 1996
Sorry sollte eigentlich 2003-2006 heißen


Natürlich ist meiner Frau ein Schaden entstanden. Dieser hat aber am Wenigsten mit Ihrem Konto zu tun. Da sie weder einen Dispo hatte noch das Konto überzogen war.

Schäden sind Entstanden bei Payback,ComDirekt,Freenet,Telekom,Otto und wem ich sonst noch so vergessen habe.

Kurz nachdem die Sache aufgeflogen ist, waren wir schonmal beim Anwalt, und der sagte ohne Rechtsschutzversicherung würde uns ein Titel gegen die Person ca 1500€ kosten damit wir ein Blatt Papier in der Hand halten was uns dazu berechtigt 30 Jahre lang hinter unserem Geld hinterher zu rennen.

Mittlerweile sind wir versichert. Die Frage ist doch würde das die Versicherung übernehmen bzw würde es überhaupt was bringen zum Anwalt zu gehen.
 

RedCougar

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Die Versicherung kommt nicht für Angelegenheiten auf, die vor Abschluss der Versicherung entstanden sind. Das kannst du also gleich wieder vergessen.

Einen Mahnbescheid bzw. im weiteren Verlauf einen Vollstreckungsbescheid, um einen entsprechenden 30 Jahre lang gültigen Vollstreckungstitel gegen den Typen zu erlangen, kannst du auch selbst bei deinem Mahngericht (meist = Amtsgericht) veranlassen. Dazu braucht man keinen Anwalt. Ein entsprechendes Formular (so schauts aus) bekommst du in jedem gut sortierten Schreibwarenhandel und bei Staples. Das kostest dich dann lediglich die zu entrichtenden Gerichtsgebühren, die sich nach dem Streitwert richten. Beispiel: Die Gerichtskosten für einen Mahnbescheid betragen immer mind. 23 Euro und bei einem Streitwert von 10.000 Euro wären es 98 Euro. Es ist also erschwinglich.

Mehr zum Mahnverfahren auch hier -> Wikipedia und wenn du Fragen zum Ausfüllen des Antrages hast, steh ich gern zur Verfügung.
Du kannst im Anschluss auch selbst einen Gerichtsvollzieher mit einer Sachpfändung oder eine Lohn- und Kontenpfändung beauftragen, wenn du den Titel in Händen hast. Dafür ist ebenfalls kein Anwalt nötig.



Edit: Das gerichtliche Mahnverfahren setzt allerdings voraus, dass ihr eine gültige Zustelladresse von dem Typen habt.
 

Ronnymondy

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AHA gut zu wissen.

Problem ist bzw wird sein, das sich der Streitwert sich nicht auf den Cent genau beziffern läßt.



Die Adresse haben wir.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Ich fasse dann mal die Fakten zusammen, wie sie sich jetzt darstellen:
1. Ein Schuldner, der seine Forderung und ihr genaues Zustandekommen nicht mehr klar belegen kann, kann wieder heimgehen
2. Die Verjährungsgrenze ist derzeit für alles, was an Kosten vor dem 31.12.2006 entstanden ist
3. Die Verjährung ist aber unterbrochen, wenn seitdem innerhalb von vier vollen Kalenderjahren ein gerichtlicher Mahnbescheid eingegangen ist. Diesem widersprechen und es auf eine Einklagung bei Gericht ankommen lassen.
4. Die Verjährung wird auch unterbrochen, wenn Ihr irgendwie in Kontakt mit dem Gläubiger einer Forderung tretet, also schriftlich, telefonisch oder an der Haustür. Auch irgendeinem Inkasso-Typen einen Teilbetrag in die Hand drücken (Dein 1. Beitrag) ist ein kapitaler Fehler. Das Geld ist weg und die Rest-Forderung lebt dafür weiter.
5. Ja, im Internet per Vorkasse einkaufen ist einfach, wenn man ein (fremdes) Konto angibt, das durch die Forderung überzogen ist, wodurch diese nicht eingelöst wird. Aber nur solange, bis der Kontoinhaber folgerichtig in der Schufa erscheint. Kriminelle Energie auf der einen Seite und Naivität auf der anderen Seite hin oder her (ich kenne auch solche Leute), gaaanz so einfach wie dargestellt ist es nicht immer.
6. Die nachträglich abgeschlossene Rechtschutzversicherung ist für diese ganze Sache wertlos.
7. Dass ein schwereres Vergehen ein anderes Vergehen gleicher Art quasi ungeschehen und nicht-bestrafbar macht, ist Humbug. Die Vergehen werden in Schwere und damit im Strafmaß in etwa addiert. Das Schreibe könnte eher bedeutet haben, dass Ihr mit Eurer Kleinforderung gegenüber aktuellen Forderungen so im Schatten steht, dass sie nicht mehr explizit ins Gewicht fallen würden.
8. Zuletzt ein persönlicher Punkt, Ronny, den Du nicht beantworten musst aber daran denken solltest: Habt Ihr bei der Heirat einen notariellen Ehevertrag aufgesetzt, z.B. in Gütertrennung? Das hätte ziemlichen Einfluss auf die Gesamtlage bezüglich doch noch laufenden Forderungen.

Da wir hier kein Rechtsberatungsforum sind und eine verbindliche Rechtsberatung auch gesetzlich verboten ist (das muss hier unbedingt gesagt werden), rate ich Dir, mit diesen unseren Ratschlägen zu der von Silke vorgeschlagenen Schuldnerberatung zu gehen und dort entsprechende Rechtsauskunft einzuholen. Die dürfen das und die haben auch die nötige Sachkenntnis.

Grüße
Uli
 

C-Maxe

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Ronnymondy schrieb:
Sorry sollte eigentlich 2003-2006 heißen
RONNY...!!! Ich mag Deine Beiträge ja. Ist meist wie bei "Rate mal mit Rosenthal"....

Ronnymondy schrieb:
Dieser hat aber am Wenigsten mit Ihrem Konto zu tun. Da sie weder einen Dispo hatte noch das Konto überzogen war.

Schäden sind Entstanden bei Payback,ComDirekt,Freenet,Telekom,Otto und wem ich sonst noch so vergessen habe.
Was ist denn das schon wieder? Es hat alles nur mit ihrem Konto zu tun! Wenn sie keinen Dispo hatte und auch das Konto nie überzogen war (das kann ich mir wieder nicht vorstellen). Dann kann kein Schaden über 3 Jahre augehäuft werden! Ohne Dispo ist sie gleich in der geduldeten Überziehung und die duldet ihre Bank ohne Dispo nicht lange!

Denn bei den genannten Firmen geht es wahrscheinlich um die Monatsentgelte, welche sich, aus den genannten Gründen, nicht unendlich anhäufen können, Payback (oder meinst Du Paypal) hat, glaube ich, eine Klausel, daß bei nicht vorhandener Kontodeckung keine Zahlung erfolgt (das gilt auch für Paypal). Bleibt in der Aufstellung Otto. Aber die reagieren auch sofort, wenn Waren nicht bezahlt werden (intern und zur Schufa).

Also reden wir hier entweder von einem deutlich kürzeren Zeitraum oder keine riesen Summe (wobei klar ist, jeder verlorene Euro schmerzt).

Ronnymondy schrieb:
Mittlerweile sind wir versichert. Die Frage ist doch würde das die Versicherung übernehmen bzw würde es überhaupt was bringen zum Anwalt zu gehen.
Hat Silke bereits beantwortet. Erstens ist die Versicherung für bereits bekannte Probleme nicht zuständig.

Zweitens hast Du je nach Rechtsanliegen (Erbschafts-, Miets-, Vertragsrecht usw.) eine unterschiedlich lange Sperrfrist. D.h., Du darfst die Versicherung bezahlen, aber nicht nutzen!
Und drittens, muß eine Rechtsschutzversicherung nicht jeden Fall übernehmen! Wenn, z.B. die Faktenlage eine geringe Gewinnwahrscheinlichkeit aufweist, dann können die die Kostenübernahme auch verweigern!

Ronnymondy schrieb:
Problem ist bzw wird sein, das sich der Streitwert sich nicht auf den Cent genau beziffern läßt.
Und das ist auch wieder so ein Satz, den finde ich echt Klasse. Wie wäre es damit, den bekannten Schaden einzufordern? Wenn da 3,79€ nicht aufgeführt sind ist das sicher besser als gar nichts!
 

Ronnymondy

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C-Maxe schrieb:
Was ist denn das schon wieder? Es hat alles nur mit ihrem Konto zu tun! Wenn sie keinen Dispo hatte und auch das Konto nie überzogen war (das kann ich mir wieder nicht vorstellen). Dann kann kein Schaden über 3 Jahre augehäuft werden! Ohne Dispo ist sie gleich in der geduldeten Überziehung und die duldet ihre Bank ohne Dispo nicht lange!


Ganz einfach. 2006 wurde was bei einem Bürohaus in Jena bestellt für 72 Euro auf Rechnung. Mittlerweile sind es 277 Euro. Und alles ohne Konto sondern Rechnungen die nicht bezahlt wurden bzw ja von einer anderen Person auf den Namen meiner Frau bestellt wurden. Nach wie vor ist nicht bekannt um was es bei dieser bestellung ging. Aber im Laufe der Jahre kommen Zinsen Gebühren etc dazu. Auch haben wir mehrmals mit diesem Bürohaus Telefoniert und die Sache erklärt.....Ergebnislos.

Und so wurde in den meisten Fällen verfahren. Alles immer schon auf Rechnung mit falschem Namen.

@Uli 4. Die Verjährung wird auch unterbrochen, wenn Ihr irgendwie in Kontakt mit dem Gläubiger einer Forderung tretet, also schriftlich, telefonisch oder an der Haustür. Auch irgendeinem Inkasso-Typen einen Teilbetrag in die Hand drücken (Dein 1. Beitrag) ist ein kapitaler Fehler. Das Geld ist weg und die Rest-Forderung lebt dafür weiter.

Wir hatten die Möglichkeit entweder 600€ in Raten abzahlen oder 300€ als Vergleich sofort und die Sache ist damit erledigt...wir haben uns für die 300€ entschieden...einfach um Ruhe zu haben.

Wie sich das aber so hier darstellt, bleiben also zwei möglichkeiten.

1 Anzeige erstatten in diesem Fall, was wir gestern getan haben (zum dritten mal)

2 Warten bis ein Bescheid vom Gericht kommt und der Forderung im vollem Umfang widersprechen.
 

Baumschubser

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RedCougar schrieb:
Sorry, irgendwie beschreibst du das Ganze recht undurchsichtig

... das die Person zu einer höheren Strafe verdonnert wurde wegen eines anderen Deliktes so das in unserem Fall keine höhere Strafe zu ertwarten sei und damit das Verfahren eingestellt wurde.

Wenn es ein anderes Delikt ist, was hat das dann mit eurer Anzeige zu tun? Zwei verschiedene Fälle ergeben normalerweise zwei verschiedene Anzeigen und entsprechend zwei verschiedene Urteile. Wer sagt, dass man wegen Betruges nicht zwei mal angezeigt/verurteilt werden kann und die Strafen dann ggf. hintereinander abzusitzen sind? Das versteh ich nicht.
Vollkommen normaler Vorgang, Verfahren eingestellt gem. §154 StPO. Damit erspart sich oftmals die Wiedereinbringung eines anderen Urteils, wenn die zeitlichen Abläufe von Tatbegehung und Verurteilung ungünstig liegen. Da sagt man dann einfach, das die eine Tat insgesamt ohnehin kein höheres Urteil bringen würde und stellt die Sache ein. In §53ff StGB kann man das im Detail nachlesen.
 

youngtimer

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Ronnymondy schrieb:
2006 wurde was bei einem Bürohaus in Jena bestellt für 72 Euro auf Rechnung. Mittlerweile sind es 277 Euro........Nach wie vor ist nicht bekannt um was es bei dieser bestellung ging.
Ähmmmm.... ja, ich bekomm auch noch 348€ von Dir. Allerdings weiß ich nicht wofür, aber das ist ja auch nicht so wichtig...

Sorry-aber für alles, was nicht zweifelsfrei belegt werden kann, gibts keinen müden Pfennig.
Hast Du schon einmal so einer Forderung widersprochen???? Vermutlich nicht, sondern nur immer fein bezahlt....
 
U

Uli

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Ronnymondy schrieb:
Wir hatten die Möglichkeit entweder 600€ in Raten abzahlen oder 300€ als Vergleich sofort und die Sache ist damit erledigt...wir haben uns für die 300€ entschieden...einfach um Ruhe zu haben.
Wie schon gesagt:
Das war kein vereidigter Gerichtsvollzieher. Die lassen sich nicht auf "Vergleiche" dieser Art ein, sondern wollen alles (plus Gebühren) oder machen Ernst. Also waren es Inkassoleute, vom Forderer beauftragt. Denen hättest Du GARNICHTS geben müssen, sondern ihnen wortlos die Tür vor der Nase wieder zumachen müssen. Sie haben Dich überrumpelt, Dir ein scheinbar tolles Angebot gemacht, aus der Sache rauszukommen, und Du bist darauf reingefallen. Hast Du das wenigstens schriftlich vom (ex-)Forderer (nicht von den Inkasso-Typen, das ist völlig unwichtig), dass die Forderung damit erledigt ist? Wenn nicht, dann läuft die Sache weiter und die Verjährung liegt bei (etwa) 2015. Wenn doch, Glück gehabt und gut aufheben.

Was bringt die erneute Anzeige? Die anderen haben auch nichts gebracht, wurden sogar aufgrund der vergleichsweise geringen Schadenshöhe des Typen fallengelassen.

Ich wiederhole mich: Lasst Euch fachlich beraten, alles andere ist wilde Nebelfechterei. Und passt besser auf, wer an der Tür läutet oder anruft.

Noch ein PS zu weiter oben: Adressänderungen bekommt man als Firma nahezu umsonst, seitdem es das Internet gibt. Das ist ziemlich allgemein bekannt. Eine fette Gebühr dafür ist natürlich nichts weiter als Geldschneiderei.

Grüße
Uli
 

C-Maxe

Haudegen
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Ronny, Ronny. Ich kenne Dich nicht, aber Du hinterläßt doch sonst auch hier den Eindruck eines "tough guys".

Ich weiß schon gar nicht mehr, wie viele Zahlungsaufforderungen ich aus dem Netz bereits bekommen habe, nur weil ich angeblich auf einer Seite war und dort ein 24-Monatsabo abgeschlossen habe. Zu 99,999% habe ich von den Seiten noch nie was gehört.
In der Aufforderung wird jedes Mal mit Polizei und Justitz gedroht. Manchmal wird einem auch ein Pauschbetrag angeboten, damit die "die Sache vergessen".
Nicht geantwortet und fertig. Wenn man sich unsicher ist, kann man der Aufforderung auch widersprechen und ist dann fertig.

Also, bitte legt endlich Einsprüche ein. Ihr könnt allem widersprechen, sogar dem was wirklich stimmen würde, was natürlich Blödsinn ist, die Zahlung nur verschiebt. Und wenn Du etwas fristgemäß widersprochen hast, dann dürfen bis zur Wiedervorlage der geprüften Forderung z.B. keine Zinsen oder andere Gebühren erhoben werden! Das ist Dein verbrieftes Recht!

Derartige Betrügereien sind absolut auf dem Vormarsch! Ständig kommen neue Maschen dazu. Man muß heutzugtage nahezu alles kritisch betrachen, selbst die Post von Ämtern, der Hausbank usw., selbst beim Besuch der Polizei vor der eigenen Tür (Ausweis, Bekleidung/Equipment)!
Besser bei allem noch mal nachfragen, die dargestellten Symbole und andere Zeichen checken, z.B. die Polizisten höflich informieren, daß Du gerade verhindert bist (z.B. Dein Badewasser gleich überläuft) und Du Dich innerhalb von 1...2 Stunden persönlich auf der Wache melden wirst. Oft werden z.B. geringfügig geänderte Zeichen verwendete, denn mit dem richtigen macht derjenige sich auf jeden Fall strafbar (Urkundenfälschung, Amtsanmaßung usw.). Mit einer (im Juristendeutsch) erkennbaren Änderung, sind solche Leute schon davon gekommen. Auch die Gerichte sind zwischenzeitilch der Ansicht, daß ein reines Verlassen auf ein "daß wird schon alles stimmen" quasi ein Anerkenntnis darstellt, da eine Überprüfung zumutbar ist,

Und, mit einem "wir haben bezahlt, weil wir unsere Ruhe haben wollten" kann u.U. der Zirkus erst richtig losgehen! Schwäche wird auf jeden Fall ausgenutzt...
 

Ronnymondy

Kaiser
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Uli schrieb:
Wie schon gesagt:
Das war kein vereidigter Gerichtsvollzieher. Die lassen sich nicht auf "Vergleiche" dieser Art ein, sondern wollen alles (plus Gebühren) oder machen Ernst. Also waren es Inkassoleute, vom Forderer beauftragt. Denen hättest Du GARNICHTS geben müssen, sondern ihnen wortlos die Tür vor der Nase wieder zumachen müssen. Sie haben Dich überrumpelt, Dir ein scheinbar tolles Angebot gemacht, aus der Sache rauszukommen, und Du bist darauf reingefallen. Hast Du das wenigstens schriftlich vom (ex-)Forderer (nicht von den Inkasso-Typen, das ist völlig unwichtig), dass die Forderung damit erledigt ist? Wenn nicht, dann läuft die Sache weiter und die Verjährung liegt bei (etwa) 2015. Wenn doch, Glück gehabt und gut aufheben.







Das haben wir schriftlich vom Gläubiger bekommen, das die Sache damit erledigt ist.

Auch wenn es sich so darstellt, ich gebe auch nicht jedem mein Geld in die Hand.

In den Fällen wo wir bezahlt haben, wußten wir, das damals was gelaufen ist seitens ihrem Ex-Freund.

@ C-Maxe ... Einspruch, macht erst dann Sinn, wenn ein Gerichtlicher Mahnbescheid bzw Vollstreckungsbescheid im Kasten liegt. Beim Inkassobüro selber widersprechen macht kein Sinn, da die das sowieso nicht Interessiert.

Aber wenn ich mal scharf drüber nachdenke, ist es schon komisch, das ein Bürohaus seit ca 4-5 Jahren versucht über ein Inkassobüro seine Kohle zu bekommen. Jedes andere Unternehmen hätte doch schon lange einen Gerichtlichen Vollstreckungsbescheid erwirkt oder ? Ich weiß aus meiner Jugendzeit (18), da hab ich mal ne Rechnung vor mich hergeschoben, da Stand nach nichtmal einem jahr der OGV vor der Tür.

Weiß das Inkassobüro womöglich, das im Falle eines Wiederspruches sie eine genaue Forderungsaufstellung nicht beibringen können ?
 

C-Maxe

Haudegen
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So langsam scheinst Du zu verstehen. Aber leider "so sehr" langsam...

Noch mal, wenn Du eine Forderung bekommst, egal von wem, dann kannst Du gegen diese Einsruch erheben! Das war für Dich für die Zukunft gemeint! Und das hat mit Gerichtsvollziehern und anderen Amtspersonen nichts zu tun. Alle Forderungen, von jedemann!

Dir bereits bekannten Forderungen kannst Du natürlich nicht mehr widersprechen!

Und zu dem Thema Bürohaus ist schon genug gesagt worden, hier ist sie, für mich, einem Abzocker aufgesessen, welcher einfach mal Forderungen ins Blaue geschickt hat. Ich würde mir hierzu alles heraussuchen, was schriftlich! aufzutreiben ist. Anhand dessen kann man ggf. die Zinsen und anderen Gebühren herunterrechnen, da ihr ja reagiert habt, aber der "Geschädigte" nicht. Denn der kann sich auch nicht, tot stellen und kräftig Zinsen und Gebühren auflaufen lassen. Auch ist eventuell die Zins- und Gebührenhöhe überprüfungswürdig, bei dieser wundersamen Vermehrung. Hier gibt es Obergrenzen.
 

Ronnymondy

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@ C-Maxe, wenn mir mal einer erklären könnte, wie ich mehrere Textpasagen zitieren kann in einem Beitrag, dann währe das hier nicht ganz so undurchsichtig und auch einfacher darzustellen.

Und was das Bürohaus angeht, bis jetzt haben wir an Die bzw das Inkassobüro nichts gezahlt und noch nichtmal seit 2006 einen Bescheid vom Gericht bekommen.Das ist das was mich stutzig macht.

@ Uli...warum noch eine Anzeige ? Die Person wurde verurteilt.Da sie noch auf freiem Fuss ist, wahrscheinlich zu einer Bewährung. Und da kommt eine erneute Anzeige garnicht gut....

Nach den ganzen Gutmütigen Zusprüchen, habe ich wieder bischen neue Kraft geschöpft und mich bei dem Bürohaus erkundigt für was die Forderung besteht.

Ergebnis ist, das dieses Bürohaus zwar mit diesem Inkassounternehmen zusammen Arbeitet, aber sie Unseren Namen nicht in ihrem System finden können.
 

RedCougar

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Ronnymondy schrieb:
wenn mir mal einer erklären könnte, wie ich mehrere Textpasagen zitieren kann in einem Beitrag, dann währe das hier nicht ganz so undurchsichtig und auch einfacher darzustellen.
Guckst du
[attachment=1544]

Du kannst mehrere Textstellen nacheinander markieren und auswählen. Im Antwortfenster werden die ausgewählten Passagen anschließend unter dem Registerreiter "Zitate" jeweils in deine Antwort einfügt ;)
 

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Ronnymondy

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Danke@ Redougar

Aber jetzt nur mal zu meinem Verständniss.

Wenn ein Unternehmen eine Forderung an ein Inkassobüro abtritt, woher bekommt das Unternehmen sein Geld ? Das zahlt doch nicht vorerst das Inkassounternehmen damit die sich das bei mir wiederholen oder ?
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Nein, im Gegenteil, die arbeiten Erfolgs-abhängig. Aber ein Inkassobüro ist in aller Regel letztlich billiger (Gebühren) als ein gerichtliches Mahnverfahren inklusive möglichem Prozess. Denn sollte bei einem Gläubiger letztlich nichts zu holen sein (einem "Nackerten" kann man nicht in die Taschen greifen), dann ist jeder Euro, den man auf dem Weg zu dieser Erkenntnis gespart hat, auch wieder was wert. Zudem ist bekannt (wenn auch natürlich nicht offiziell), dass Inkassofirmen andere Methoden zur Eintreibung anwenden als es Gerichtsvollzieher dürfen.

Grüße
Uli
 

Ronnymondy

Kaiser
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Gut Uli nun weiß ich darüber auch Bescheid. Aber deine anspielung mit den anderen Methoden, kann ich hier ausschließen, da es sich bei dem Inkassounternehmen um Bürgel Forderungsmanagement bzw Liquido Inkasso Handelt. Und die sind zugelassen, was man ja von Inkasso Moskau nicht behaupten kann.

Nur was ich nicht verstehe, In dem Brief steht "Forderung laut Vollstreckungsbescheid des AG Jena vom 11.05.2006"

Wir haben nie irgentwas von einem AG aus Jena bekommen. Denn von einem Vollstreckungsbescheid hätte man uns doch in Kenntnis setzen müssen.

Und welches Unternehmen rennt fast 5 Jahre lang 72,49€ nach ? Jedes Unternehmen hätte da doch schon lange nen OGV beauftragt.
 

C-Maxe

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Also ein Vollstreckungsbescheid muß zunächst mal eine Nummer haben. Mit dieser kann man sich beim AG Jena nach den ganzen Details erkundigen (kann sein, daß ihr vor Ort müßt, damit Deine Frau sich ausweisen kann).

Von einem Abtreten der Forderung hast Du allerdings bisher nichts geschrieben! Das ist ein völlig neuer Umstand, welcher nicht ganz unwichtig ist.
Ist das Inkassobüro nun nur der im Auftrag des Bürohauses Einfordernde oder der die Forderung Besitzende? Man kann eine Forderung nämlich auch verkaufen, daß nennt sich Factoring.

Zum Thema Inkassounternehmen. Weder die "Guten" noch die bösen Moskau-Inkasso usw. haben keinerlei rechtliche o.ä. Amtsbefugnisse gegen irgendwelche Schuldner! Das hat mit allen möglichen Zertifizierungen, Zulassungen usw. nichts zu tun. Alle müssen den Rechtsweg einhalten, können "nur" mahnen und einklagen, nicht selbst pfänden etc. Und auch die "zertifizierten" sind keine "Freunde"!!!
Inkassobüros leben von ihren exorbitanten Gebühren und das sie diese durch die Angst der Leute, z.T. durch grenzwertige Aktionen, auch meißt eingetrieben bekommen. Körperlich dürfen sie einem natürlich nichts tun (zumindest offen und offiziell, ab einer gewissen Summe ist abends rausgehen eventuell aber nicht mehr zu empfehlen, auch bei "den Guten"...), aber es sollen schon z.B. seltsame Anrufe bei Arbeitgebern oder auch der Verwandschaft, Bekanntschaft oder Nachbarn, wenn man selbstständig ist, auch bei Kunden und Lieferanten erfolgt sein. Die machen das auf der psychischen Streß-Schiene! Daher ist Schwäche fehl am Platz.
Und günstiger für den Gläubiger sind die nur mit dem Blick auf die Gerichtskosten. Denn auf der anderen Seite muß sich das für das Inkassobüro ja auch lohnen, d.h. evetuell muß man auf einen Teil der Forderung auch verzichten. Prinzipiell geht es meißt darum, überhaupt noch Geld zu sehen.

Also erst mal erkundigen, gegen wen genau gibt es Forderungen (stimmen Mädchenname, alte Anschrift etc. auch mit Deiner Frau überein), was ist als Sachverhalt beschrieben und gibt es ggf. andere Fristen in diesem Bescheid.
 

Ronnymondy

Kaiser
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So langsam werde ich echt bekloppt hier.

Ich habe mich heute nochmal mit dem Büromarkt und dem Inkassobüro Auseinander gesetzt.

Die Bestellung wurde damals als Gewerbekunde getätigt. Meine Frau weiß wohl, das ihr damaliger Freund sowas in der Art vor hatte. Sie weiß aber nicht ob es je zu einer Gewerbeanmeldung gekommen ist.

Komischerweise weiß das Inkassobüro den Namen von Ihrem Ex-Freund und auch den Firmennamen mit welchem da bestellt wurde.

Mich verfolgt der Gedanke, das die es bei uns versuchen bzw versucht haben, weil sie die Adresse vom Ex nicht hatten.(Dieser hatte sich ja mal ne zeitlang nach Holland abgesetzt)

Ich habe dem Inkassobüro jetzt die Adresse mitgeteilt und das AKZ der Polizei.

NACHTRAG: Jetzt habe ich auch noch mit dem AG in Jena Telefoniert um zu erfahren, gegen wen dieser Vollstreckungsbescheid läuft. Auskunft: Gegen Firma XXX Inh. Sein Vorname und den Nachnamen meiner Frau.

Ich also wieder mit dem Inkassobüro telefoniert nachdem ich ja nun Adresse und AKZ mitgeteilt habe.... und siehe da, man bedankt sich für die Informationen und man wird jetzt die nötigen rechtlichen Schritte gegen diese Person einleiten. Wir dürfen wenn wir wollen Mitte Februar anrufen um zu erfahren wie weit die Ermittlungen sind und die Zahlungsaufforderung hat sich für uns erledigt.

Ich möchte mich hiermit nochmal bei ALLEN bedanken für die Infos,Tips und Zusprüche.

Nun weiß ich einmal mehr warum ich trotz BMW dem FoBo treu bleibe
 

C-Maxe

Haudegen
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Ronnymondy schrieb:
Mich verfolgt der Gedanke, das die es bei uns versuchen bzw versucht haben, weil sie die Adresse vom Ex nicht hatten.
Ich hoffe Du hast was fürs Leben gelernt und machst nicht mit dem Motto weiter: "lieber bezahlen, weil wir unsere Ruhe haben wollen".

Ronnymondy schrieb:
Wir dürfen wenn wir wollen Mitte Februar anrufen um zu erfahren wie weit die Ermittlungen sind und die Zahlungsaufforderung hat sich für uns erledigt.
Ich würde dem trotzdem einen Brief hinterherschicken, mit ungefähr dem Inhalt: "bla, bla,...wie bereits telefonisch von Herrn/Frau ... informiert, stimmen die persönlichen Angaben Ihrer Forderung nicht mit meinen überein. Daher sehe ich die Angelegenheit als erledigt an und bitte Sie um eine entsprechende Bestätigung. ...bla, bla."
 
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