Halbernste Rechtsfrage zur Geschwindigkeit

mondeo901

König
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Hallo,
ich habe hier mal eine Frage zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung, die ohnehin keiner einhält, weil Nonsens. aber eure Meinung dazu ist ja nicht schlecht.
Die Lage: Strasse ausserorts mit 100km/h, dann Ortseingangsschild mit 50km/h und 10 Meter weiter am Mast einer Strassenlampe eine Geschwindigkeitsbegrenzung(oder Erhöhung) auf 70 km/h.
Soll man nun wirklich die 10 Meter zwischen den Schilder mit 50 km/h fahren.?? Ins Gewicht würde sowas nur fallen, wenn einem ausgerechnet in diesem Bereich ein Fussgänger vors Auto läuft.

Aber wie gesagt, das kann man nicht Ernst nehmen....oder?
 

Sylvester23

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1. Jede Geschwindigkeitsbegrenzung ist erst zu nehmen. Wer sich nicht dran hält, möchte sich bitte nicht wegen Wegelagerei beschweren.

2. Bist du immer der Dumme wenn du Fußgänger oder Radfahrer umbretterst, weil die weniger Schutz haben und du deshalb mehr Rücksicht nehmen musst. Du hast also fast immer eine Mitschuld, auch wenn du vermeintlich alles richtig gemacht hast (ausser besondere Rücksicht eben) - Nun kannst du dir ja ausrechnen, was passiert wenn du dann noch zu schnell bist.

3. Weiteres Beispiel: zwischen Dessau und Aken sind auf nicht ganz 100m 50km/h- Davor 70 - Ortseingangsschild - dann Erhöhung. Da stehen Sie gern mal. Es wird ja gern mal die 200m Karrenz angeführt, trotzdem gilt Punkt 1-fertig aus.
 

dridders

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10m danach kann man auch als unmittelbar bezeichnen. Wenn in der Stadt erhöhte Geschwindigkeit erlaubt wird, so wird das eigentlich immer unmittelbar hinter dem Ortsschild ausgewiesen, niemals parallel zu diesem. Somit musst du hier in den 10m auch keine 50 fahren, wird auch von der Stadt her gar nicht so gewollt sein.
 

dridders

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Ich gehe davon aus das sich entsprechendes in der StVO finden lässt. Wenn 2 Schilder zusammen an einem Mast hängen, so gelten sie auch im Zusammenhang. Wenn du z.B. ein Schild "Achtung Baustelle" und darunter ein "30" hast, dann gelten die 30 für die Dauer der Baustelle, sind aber im Anschluss daran wieder aufgehoben, auch ohne explizites Schild. Diesen Zusammenhang will man hier so ja nicht. Will man den Zusammenhang nicht, so stehen die Schilder unmittelbar hintereinander an 2 separaten Masten. Die Distanz ist dann auch so klein, das eine Geschwindigkeitsmessung dazwischen eh nicht legal wäre. Und die Geschwindigkeitsbegrenzung vor dem Ortsschild aufzuhängen ist nicht machbar, da sie durchs Ortsschild automatisch aufgehoben würde.
 

mondeo901

König
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Original von panko
Meinst du die B76 Richtung Kiel???
Die 50 sind da wegen der Brücke...

Du bist ja gut :respekt

Aber die 50 wegen der Brücke hab ich da mal aussen vor gelassen, die waren ja nicht immer und werden vielleicht auch mal wieder verschwinden, dran halten tut sich eh keiner.
Normal ist da ja 100, dann Ortsschild und paar Meter weiter wieder 70.
Aber wie gesagt, die Frage war auch nur halbernst gemeint
 

gruffti

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Steht da wirklich am Ortseingang ein VZ 274 mit 50 oder entnimmst Du 50 km/h dem VZ 310 (Ortseingangsschild)?

Wenn letzteres zutrifft, so wären 10 m zu erklären. Erspart einen Verkehrszeichenpfosten, wenn es an der Laterne befestigt ist.

Um da messen zu können, müsste man schon mit einer Lichtschranke ran und ich sehe gute Chancen, dass auch ein Verkehrsrichter dafür keine Notwendigkeit sieht, so etwas zu ahnden.

Sollten da wirklich zwe VZ 274 stehen, melde es mal dem ADAC. Die freuen sich darüber.
 

mondeo901

König
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@grufti
Der Normalfall ist B76 (100 km/h), Ortsschild (50 km/h) und nach 10 Metern wieder 70 km/h. (VZ 274)
Die 50 km/h (VZ 274) auf der B 76 vor dem Ortseingang sind nur temporär wegen Brückenschaden, für dieses Thema also nicht ausschlaggebend.
 

T.Held

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Sowas ähnliches gabs hier bis vor kurzem auch. Straße Bergab Außerorts auf 70km/h begrenzt, dann Ortsschild, keine 2m weiter ein 30er Schild wegen Baustelle neben der Straße bzw. auf dem Gelände neben dem Gehweg, ca. 10m weiter wieder aufgehoben mit einem 50er Schild. :rolleyes:

Wegen 10m von 70 auf 30 runterbremsen und wieder auf 50, wegen einer Baustelle die mit der eigentlichen Straße und auch dem Gehweg nix zu tun hat (eigene Baustellenausfahrt von der anderen Seite). :whatever 30 ist auf den paar Meter keiner gefahren, auch nicht grün/weiß.
 

dridders

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T.Held:
Das ist aber eine ganz andere Sache, dort sind die 30 definitiv einzuhalten! Aufgrund der Baustelle besteht hier eine Gefährdung, wodurch die Geschwindigkeitsbegrenzung gerechtfertigt wird. Diese wird auch in direktem Zusammenhang mit dem 30-Schild an einem Mast hängen. Hier darf dann sogar in kurzem Abstand hinter dem Schild bereits gemessen werden. Solche Baustellenbegrenzungen gibt es auch vielfach wenn es ein sehr schlechtes Gelände ist, bei dem die Baufahrzeuge viel Dreck auf die Straße tragen und dadurch dort die Bedingungen stark verschlechtern.
 
M

micha19821

Gast im Fordboard
Meine aber auch mal so was gehört zu haben, das das nicht so einfach mit dem blitzen ist. Normalerweise darf nach mindestens 10m hinter einer geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt werden (zwecks Bremsweg, ausrollen). Also wenn erst 100 Kmh dann 50 Kmh 10 m weiter wieder 70, dann dürfte genau am 70 Schild gemessen werden. wenn das jemand tun sollte hast du in diesem Moment genau 70 am 70er Schild also Käse. Dann könnte man dich genauso (so du dich an die 50 hältst) dich mit 50 Kmh bei erlaubten 70 Kmh rausfangen weil du offiziell den fließenden Verkehr behinderst (bist in dem Moment ja 20 Kmh zu langsam wie erlaubt) :wand. Alles in allem wurde deswegen nen Kumpel schonmal freigesprochen weil er direkt am Ortsschild mit 68 gemessen wurde (10 m Minimum halt).
 

Baumschubser

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Nur was spricht dagegen, das 70er Schild gleich an der Ortstafel mit anzunageln? Das haben wir hier mehrfach in der Gegend, aber auch den anderen Unsinn, dass man normal mit 100 fährt, dann kommt Ortsschild, also 50, dann ne Verkehrsinsel und ca. 50m entfernt vom Ortsschild sind dann wieder 70 erlaubt. Einen tieferen Sinn hat das Ganz IMHO nicht, wei die einseitige Bebauung auch in dem kurzen 50er Abschnitt ist. Bremst sowieso keiner auf 50 ab und wurde nach meinem Kenntnisstand auch noch nie kontrolliert an der Stelle.
 
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