Haftung nach Schaden in Waschanlage ?

Imhof

Doppel Ass
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Servus an alle !!!

Hab da ein kleines Problem und zwar:

Vor ein paar Wochen war ich mit meinem Mondeo MK3 STH in der Waschstrasse und dort ist mir der rechte und der linke Aussenspiegel abgeknickt (nach vorne) nachdem die beiden senkrechten rotierenden Waschbürsten zu nah an mein Auto gekommen sind und das Gestänge an dem die Bürsten befestigt sind meine Spiegel mitgenommen hat. Habe das Ganze gleich gemeldet, nachdem ich festgestellt habe, das der rechte wieder reparabel war der linke muss aber ausgetauscht werden nachdem das Spiegelgehäuse abgebrochen ist.

Nun die Ernüchterung:

Habe gestern einen Schrieb von der Versicherung der Waschstrasse bekommen, das im ungefähren Wortlaut so dargestellt wird:

Da die Versicherungsnehmerin ständig ihre Waschanlage warten lässt und dem aktuellen Stand der Technik entspricht und ebenso angeblich an diesem Tag alle Autos vor mir und alle Autos nach mir keinen Schaden hatten wird der Schaden nicht erstattet. Sie bringen auch noch als Bsp. ein Gerichtsurteil, bei dem ein nachträglich angebrachter Heckspoiler abriss und 2000 € Schaden am Auto enstand, welches auch nicht erstattet wurde. Bei mir ist der Spiegel aber Serie und daher ist fehlerhaftes Anbringen eines zusätzlichen Teiles am Auto auszuschliessen, welches den schaden rechtfertigen könnte.
Der Clou ist noch wörtlich:
... insoweit lässt sich eine Vorschädigung durch mechanisches Anschlagen nicht ausschliessen.

Die werfen mir als vor, das ich schon vorher mal mit irgendetwas Kontakt hatte und aufgrund dessen ist dann erst der Spiegel kaputt gegangen.

Was mein ihr, soll ich erst die Versicherung der Waschstrasse schriftlich kontaktieren, oder soll ich gleich meinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen ?
 

Marccom

Triple Ass
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Moin,

das Antwortschreiben ist als "netter" Versuch zu werten.

Du hast ganz klar Anspruch auf Erstattung des Schadens.

Ob hier vor oder nach Deinem Fahrzeug es zu Schäden kam ist hier völlig irrelevant und vor allem kann die Aussage von Deiner Seite weder überprüft werden, noch ist das Dir überhaupt zuzumuten dies zu überprüfen.

Genauso sieht es mit dem Beispielfall aus. Wurde überhaupt das entsprechende Aktenzeichen genannt? Möchte wetten, das nicht. Diese Rechtsprechung glaube ich nämlich kaum, sofern es sich nicht um einen Heckspoiler handelte, der bauartbedingt von der Sensorik der Anlage nicht erfasst werden kann und an der Einfahrt der Anlage ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

Auch bei bester Wartung ist ein vorrübergehender Ausfall der Sensorik nicht auszuschliessen.
Die einzige Chance, die der Versicherung hier bliebe den Schaden abzulehnen, wäre die Tatsache, dass vor der Einfahrt ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Seitenspiegel einzuklappen sind oder sie Dir einwandfrei beweisen, dass ein Vorschaden bestanden hat.

An Deiner Stelle würde ich den Betreiber der Anlage (vornehmlich diesem gegenüber hast Du erstmal eine rechtliche Handhabe) freundlich aber bestimmt anschreiben, das Du das Schreiben der Versicherung zur Kenntnis genommen hast und darauf hinweist, dass die Entstehung des Schadens unzweifelhaft ist und Du auf die Erstattung des Schadens bestehst. Desweiteren Du Dir Behauptungen verbittest, es habe ein Vorschaden bestanden und Dir ansonsten vorbehälst strafrechtliche Schritte wegen Verleumdung einzuleiten.
Ferner Du gern Dein Fahrzeug zur Verfügung stellst, um technische Überprüfungen durchzuführen, die der Feststellung der Schadenursache dienlich sind, aber entschieden ablehnst entsprechende Kosten zu tragen und Dich weiterhin gezwungen siehst rechtliche Schritte einzuleiten (sprich: Klage) sofern eine Erstattung des Schadens weiter abgelehnt werden sollte.

---Trennung---
1. Wie hast Du Dich nach der Feststellung des Schadens verhalten?
2. Hast Du Fotos gemacht?
3. Hast Du die Polizei gerufen?
4. Hast Du den Betreiber oder Personal vor Ort direkt kontaktiert?
5. Hat dieser/dieses den Schaden bestritten?
6. Gibt es Zeugen?
7. Hast Du den Schaden bereits beseitigen lassen oder begonnen?
8. Gibt es bereits einen Kostenvoranschlag?


Gruß
Marc

-Erklärung:
Da ich keinerlei juristische Ausbildung vorweisen kann, gilt dies auf keinen Fall als verbindliche rechtliche Beratung, sondern als unverbindlicher freundschaftlicher Rat ohne Anspruch auf Vollständigkeit, inhaltlicher und fachlicher Korrektheit oder insgesamt juristischem Bestand. Im Zweifel ist die Befragung eines Rechtsanwaltes empfohlen. Dies gilt sinngemäß für alle Folgeantworten-
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Gute Antwort.
Ich habe da noch anzumerken:

Original von Marccom
das Antwortschreiben ist als "netter" Versuch zu werten.
Du hast ganz klar Anspruch auf Erstattung des Schadens.
Das sehe ich auch so. Wenn beide Spiegel gleichzeitig umgebrochen werden, scheidet auch ein falsches, also zu seitliches Einfahren aus.

Original von Marccom
Desweiteren Du Dir Behauptungen verbittest, es habe ein Vorschaden bestanden und Dir ansonsten vorbehälst strafrechtliche Schritte wegen Verleumdung einzuleiten.
Verleumdung passt hier nicht recht, eher "Unterstellung falscher Tatsachen" (versuchter Versicherungsbetrug)

Original von Marccom
3. Hast Du die Polizei gerufen?
Wäre hier nicht nötig, da es eine Privat-Haftungssache mit dem Betreiber ist. Es liegt kein Verkehrs- und kein Strafdelikt vor, das einen Polizeieinsatz erforderlich machen würde.

Original von Marccom
-Erklärung: ...
Sehr richtig, siehe auch hier: Keine Verbindliche Rechtsberatung!
Dieser "Wichtig"-Thread ganz oben im Rechts/Gesetz-Forum gilt pauschal für alle Beiträge dieses Forums.

Grüße
Uli
 

Marccom

Triple Ass
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Hallo,

Verleumdung passt hier nicht recht, eher "Unterstellung falscher Tatsachen" (versuchter Versicherungsbetrug)

Der Straftatbestand der vesuchten Verleumdung ist hier erfüllt.
Recht hättest Du, wenn es zu so einer Aussage in einem 4Augen-Gespräch gekommen wäre.
Hier handelt es sich aber um ein offizielles Schreiben der Versicherung, dass im Falle des Rechtstreits zur Beweisaufnahme bzw. Beurteilung der Sachlage hinzugezogen werden kann und auch wird.
Das heisst dem Verfasser ist das Bewusstsein zu unterstellen, das weitere Personen ausser dem Empfänger von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis nehmen. Vergleiche §187 StGB.

Wäre hier nicht nötig, da es eine Privat-Haftungssache mit dem Betreiber ist. Es liegt kein Verkehrs- und kein Strafdelikt vor, das einen Polizeieinsatz erforderlich machen würde.

Grundsätzlich richtig. Bestreitet jedoch der Betreiber oder Personal direkt vor Ort die Verursachung des Schadens, hat der Betroffene das Recht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass er Opfer einer Straftat geworden ist oder werden könnte. Gleiches Recht gilt für den Betreiber. Da das aus eigenen Stücken zunächst nicht möglich ist, muss eine Beweisaufnahme erfolgen um den Vorgang auch nachhaltig nachvollziehen zu können. Wer ist hierzu besser geeignet als die Polizei.

Man darf nicht vergessen:
Mit einem Vorschaden in eine Waschanlage zu fahren, um hinterher zu behaupten, er sei in der Waschanlage verursacht worden, stellt eine Straftat nach StGB dar. §263 StGB Betrug.

Gleiches gilt, wenn wider besseren Wissens die Schuldhaftigkeit an einer Schadenverursachung geleugnet wird.

Zur Erklärung:
Hab den "Wichtig"-Beitrag gesehen. Doppelt gemoppelt hält besser. Zumal er von hier aus nicht direkt einsehbar ist und man u.U. anhand meiner Wortwahl oder anhand des Inhalts besonderen Anspruch auf rechtlichen Bestand unterstellen könnte. So sind alle auf der sicheren Seite.

Übrigens mal eine Empfehlung:
Als Vermieter hab ich immer mal rechtliche Zweischneidigkeiten zu klären. Wenn ich dann mal an Dinge durch Eigenrecherche nicht vorbeikomme, geh ich auf folgende I-net-seite:

www.frag-einen-anwalt.de

Dort kann man in verschiedenen Themenbereichen Fragen stellen und eine Art Prämie festlegen, die einem die stichhaltige Beantwortung der Frage Wert ist. Vor dem Einstellen der vorbereiteten Anfrage mit möglichst genauer Situationsbeschreibung (Sehr Wichtig!), wird einem ein sinniger Bereich einer Prämienhöhe vorgeschlagen, der sich an Themenbereich und Komplexität orientiert. Meistens liegt der Bereich so zwischen 25,- und 55,- EUR. Je höher die Prämie, je schneller und umfangreicher die Antwort.
Nach dem Einstellen sind nur gesondert registrierte ausgebildete Anwälte berechtigt auf die Anfrage zu antworten. Nach der Antwort des Anwaltes kann man direkt themenbezogen noch (begrenzt) Nachfragen stellen.

In einem Spitzenfall hab ich dort einen sehr komplexen Fall einer Mietangelegenheit geschildert und bei vorgeschlagener Höchstprämie von 50,- EUR 60,-EUR geboten. Nach 3sec hatte ich hunderte Zugriffe, nach 10sec war der Status auf "in Bearbeitung" und nach 15Minuten hatte ich eine umfangreiche, stichhaltige Antwort eines Fachanwaltes, der einen goldenen Tip hatte, der mir ermöglichte einen kackendreisten Mietnomaden rauszukriegen und grob 4000,- EUR erspart hatte . Und das alles für 60,- EUR und selbstverständlich völlig legal, sowohl juristisch, als auch moralisch.

Mit den Betreibern der Seite bin ich nicht verwandt und nicht verschwägert und habe keinen finanziellen Vorteil durch Empfehlungen.
Nur als wirklich freundschaftliche Empfehlung für den, der hier mal nicht weiterkommt.
 

Lomex

Eroberer
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inhaltlich schließ ich mich soweit ersteinmal, jedenfalls grundsätzlich, den Vorrednern an. So musst auch nicht du nachweisen, dass es keine Vorschäden gab (wie auch?), das ist Sache des Anspruchsgegners und dem ist bei der Beweisführung viel Glück zu wünschen. Wird er brauchen.

Von der "Drohung" mit einer Strafanzeige würde ich (zunächst) Abstand nehmen, da das nur die Fronten verhärtet und man doch zunächst auf eine einvernehmliche Lösung hinarbeiten sollte.

Was deine Frage mit der RSV angeht:

Kommt auf die SB an...und ob außergerichtliche Vertretung mit abgedeckt ist. Erfahrungsgemäß funktioniert ein Schreiben unter anwaltlichem Briefkopf allerdings deutlich besser.
 

Imhof

Doppel Ass
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@ marccom

1. nach der Feststellung des Schadens bin ich direkt zur dazugehörigen Mitarbeiterin in der Tanke gegangen und habe das gemeldet, die dann aber meinte ich solle mit dem Waschstrassenarbeiter reden. Dieser ( wahrscheinlich nur Aushilfe auf 450 €-Basis) meinte ich soll mit dem Chef reden. Also wieder vor zur Tanke-Mitarbeiterin, die dann wiederum meinte, der Chef ist im Urlaub, daraufhin hat sich ein Mitarbeiter meiner Sache angenommen, der zufällig vor Ort war, aber erst folgende Woche Dienst hat. Dieser meinte, ich solle einen Kostenvoranschlag machen lassen, welchen er dann der Versicherung zukommen lässt, was ich auch gemacht habe.

2. Fotos habe ich gemacht, da diese auch die Versicherung haben wollte, anstatt mir einen Gutachter zu schicken.

3. Polizei habe ich nicht gerufen

4. siehe 1.

5. Schaden wurde direkt vor Ort nicht abgestritten, erst von der Versicherung

6. Zeugen gibt es leider nur meine Frau und meinen 5-jährigen Sohn

7. Schaden habe ich noch nicht beseitigt, bzw. lassen, habe nur das herausgefallene Speigelglas wieder aufgesteckt, aber die Abdeckung ist deshalb immer noch sehr locker.

8. siehe 1.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten !!!
 

mattescop

Doppel Ass
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Hallo!

Mir ist vor einigen Jahren ein ähnlicher Fall passiert... Ich habe meinen T4 in die Waschanlage gefahren und nach dem Waschen mit einem abgebrochenen Außenspiegel wieder in Empfnag nehmen dürfen...
Die Schadenshöhe lag bei ca. 700 EUR, da die Tür lackiert werden mußte.

Lange Rede kurzer Sinn: Die Versicherung der Waschanlage/Tankstelle hat erstmal auf stur geschaltet und gar nix gezahlt- mit Verweis auf die AGBs, nach denen das waschen auf eigenen Gefahr geschieht-!

Ist natürlich lächerlich, weil sittenwidrig...

Erst nach einem freundlichen Schreiben meines Anwaltes war man bereit, den Schaden zu zahlen. Die Selbstbeteiligung des Tankstellenpächters mußte ich per Mahnverfahren und Gerichtsvollzieher zwangsweise beitreiben..
Der zeitliche Ansatz lag insgesamt bei 5 Monaten...

Also, nicht lange herumkaspern, sondern direkt den Rechtsweg beschreiten!

Bei mir war der Tankstellenpächter übrigens auch 8 Wochen im Urlaub und gar nicht zu erreichen, scheint eine Standardausrede zu sein, um den Kunden abzuwimmeln...

Gruß

Mattes
 
M

MarkusKoegel66

Gast im Fordboard
Erst mal die Versicherung nochmal anschreiben. (Denn die Stunde die der Anwalt berrechnet wird auch zwischen 100 und 200 Euro kosten. Wenn sie nicht zahlen wollen, musst du einen Anwalt aufsuchen.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Öhm, wenn er die letzten 6 Wochen garnichts unternommen hat, wird's aber langsam wirklich Zeit. Ich denke (hoffe für ihn) vielmehr, dass die Sache längt seine Gang geht.

Grüße
Uli
 

Sylvester23

Foren Gott
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Wenn Du Rechtsschutz hast, gar nicht lang fackeln. In schlimmsten Fall zahlst Du eh nur die SB. Direkt zum Anwalt, nachher formulierst Du eine Kleinigkeit falsch oder lässt eine Frist verstreichend und bist der Dumme.
 
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MikeC

Gast im Fordboard
Ganz ehrlich, wäre ich die Versicherung, wäre ich auch erstmal skeptisch.
Beide Seitenspiegel werden umgedrückt, aber nur einer bricht? Wirklich koscher ist mir das auch nicht. Die Bruchursache wäre interessant.

Aber doch haben sie ziemlich dumm und dreist reagiert.

Erstmal keinen Gutachter schicken, obwohl die Sachlage doch ziemlich uneindeutig ist. Ohne Gutachten dann Beschuldigungen erheben.
Anschließend nehmen sie Bezug auf etwas, dass überhaupt nichts damit zu tun hat. Der sogenannte Vergleich von Äpfel und Birnen.
Und zu guter Letzt habensie die Wartungen nicht bewiesen. Protokolle, etc.

Alles in Allem ein ziemlicher Schuss in den Ofen. Sie hätten einfach die paar Euro für den Seitenspiegel zahlen sollen. Jetzt werden sich beide Parteien mit Rechtsverdrehern rumschlagen müssen. :D
 
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