Dingo

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Hallo,

ich habe eine Frage zu Führerscheinerweiterungen.
Und zwar fange ich demnächst in einer neuen Firma an und werde da u.a. Kunden beliefern.
Nun zu meiner Frage, ich habe leider nur die neue Führerscheinklasse B, werde aber einen Sprinter mit Anhänger fahren. Muss ich jetzt einen komletten Fahrschulkurs machen oder kann ich auch einfach nur ein paar Fahrstunden machen um in die Klasse "BE" zu rutschen?
Vielleicht hat schon mal einer von euch so etwas gemacht und kann mir da weiterhelfen.

Gruss

Dingo
 

jochenm

Haudegen
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Du musst glaub ich eine richtige Ausbildung machen.

Aber was willst du ziehen, dass du BE brauchst. Solange du unter 3,5t bleibst, dürftest du doch mit nem Sprinter keine Probleme bekommen.

Ich glaube ich hab jetzt erst verstanden, was du meinst. BE ist nur eine Erweiterung zum B-Schein. Du musst ein paar Fahrstunden mit Lehrer machen (keine Ahnung wieviel). Prüfung gibts glaub ich auch.
Nur durch so Hängerfahren kriegst du den nicht.
 

krabbelbox

Doppel Ass
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Bei der Erweiterung ist eine Fahrprüfung nötig. Ich musste damals alles zusammen machen sonst hätte ich nicht die Stelle als Kraftfahrer bekommen. Es komm glaub ich auch eine theoretische Prüfung noch dran weil es da so ein Zusatzbogen für Anhänger gibt.

Bei klasse B darfst du max. 3,5 t maximal fahren wobei der Anhänger nicht mehr als 450 kg wiegen darf. Bei klasse BE darfst du bis 7,5t fahren und der Anhänger darf auch mehr als 450 kg wiegen. Allerdings darfst du mit der Klasse BE kein 7,5t LKW fahren dazu brauchst du dann schon die Klasse C1.


Wieviel Fahrstunden pflicht sind kann ich dir nicht sagen aber das steht auch unter dem Link (vorheriger Beitrag). Ich hab damals für den Anhänger inkl. allen Prüfungen was bei 800 DM bezahlt.
 

jochenm

Haudegen
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Original von krabbelbox
Bei klasse B darfst du max. 3,5 t maximal fahren wobei der Anhänger nicht mehr als 450 kg wiegen darf.

Das ist nicht ganz richtig. Da gibts ja seit 3 oder 4 Jahren eine (umständliche) Regelung.

Wenn das höchstzulässige Gewicht des Anhängers kleiner als die Leermasse des Fahrzeugs ist und das Gespann zusammen weniger als 3,5t wiegt (und lt. Papieren der Anhänger mit der aktuellen Masse gezogen werden darf), dann darf der Anhänger auch mit dem B Führerschein gezogen werden.
 

krabbelbox

Doppel Ass
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mh nun gut das habe ich nicht gewusst. Ich kenne nur die Regelungen von damals. In der zwischenzeit hat sich ja eh einiges wieder geändert.

Ich muss ehrlich sagen ich habe bisher auch nie darauf geachtet da ich eh alle PKW und LKW-scheine habe
 

nafnaf73

Triple Ass
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Hallöchen,

richtigerweise ist es so, dass es zwei Regelungen gibt.

1. Zugfahrzeug bis 3,5 t zGG mit Anhänger bis 750 Kg zGG

2. ZGG des Anhängers ist niedriger als das Leergewicht des Zugfahrzeuges dann darf aber die gesamte Kombination nicht mehr als 3,5 t zGG haben.

Das ist zur Zeit Fakt.

Wichtig ist zu wissen, was für ein Sprinter es ist, es gibt welche die haben ein zGG von 4,6 t, dafür benötigt man dann die Fahrerlaubnis der Klasse C1.

Noch Fragen??
 

Dingo

Triple Ass
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Hallo,

es ist ein "normaler" Sprinter, etwas kürzere Version und der Anhänger ist einer mit Tandemachse.
Wenn ich den alten Führerschein der Klasse 3 hätte wäre es wohl kein Problem oder?
Gibt es denn auch die Möglichkeit, den Führerschein zu erweitern, das man auf das Niveau der alten Klasse 3 kommt, ohne gleich in die Klasse C zu rutschen?

Gruss

Dingo
 

nafnaf73

Triple Ass
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Ein kleiner Tipp, schau dir unbedingt die Fahrzeugscheine an, denn den Sprinter bekommt man mit verschiedenen zGG ohne es ihm von außen gleich anzusehen.

Aber wenn da ein Tandemanhänger dran kommt, und es der "kleinste" Sprinter mit 2800 kg zGG wäre, dann bräuchtest du schon die FE KL. BE.

Wie gesagt, wichtig sind hier die Fahrzeugscheine. Lass sie dir unbedingt geben / zeigen und notiere dir die Gewichte. Kannst ja hier reinstellen und dann erfahren was du wohl benötigst.

So kann man nur raten. Denke dran, es steht eine Straftat hinten dran, nämlich fahren ohne Fahrerlaubnis. Nimm es nicht auf die leichte Schulter.

Zu deiner Frage mit der Führerscheinklasse 3, diese würde jetzt lauten Klasse BE, C1E und CE beschränkt.
 
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