tobiasbecker

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Hallo alle zusammen.

Mir ist gestern beim Besichtigen eines Fahrzeugs vom Verkäufer auch eine sog. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung vorgelegt worden. Ist das nun ein Indiz, dass es sich um ein EG Import handeln würde, oder liegt diese neuartige Bescheinigung jedem Fahrzeug bei?

Google wirft mich nur mit Seiten von Zulassungsstellen zu, bei denen diese Bescheinigung nur bei der Zulassung von Neufahrzeugen mit einem angeführten "ggf." kurz Erwähnt wird.

Board Suche fand alles mögliche, aber mit AND Verknüpfung der Teilbegriffe gar nichts.

Danke schonmal für Eure Hilfe. :happy:
 

gruffti

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...dies sollte dann ein Fahrzeug sein, das in einem EU-Land zugelassen war/ist.

Weiter erforderlich sind die ausländischen Fahrzeugpapiere und ggf. eine Bescheinigung über die bezahlte Umsatzsteuer...
 

tobiasbecker

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Also was vielleicht noch weiterhelfen könnte es handelt sich um ein ehemaliges Ford Managerfahrzeug, Ertzulassung 08/06 auf einen Angestellten von Ford, 01/07 mit 3 tkm an einen anderen Mitarbeiter zugelassen, der hat 08/07 die erste Inspektion und Rostvorsorge machen lassen bei Ford und will ihn nun verkaufen.

Ich hätte kein Problem damit, wenn es sich um ein EG also kein deutsches Fahrzeug handelt, wenn das drumherum mich nciht benachteiligt, aber ich will trotzdem wissen, was damit Sache ist. Denn ich hab von EG Importen schon die übelsten Schauergeschichten gehört, auch was Abgasnormen angeht.
 

gruffti

Foren Gott
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...das sagt dann leider gar nichts, weil der auch in Belgien oder auch England gelaufen sein könnte.
War er hier in Deutschland angemeldet, müsste der einen Fahrzeugbrief (bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II) haben.
Die EU-Bescheinigung habe ich im Original noch nicht gesehen, könnte aber interessant sein, weil der heutige Teil II einige Angaben nicht enthält, die ggf. nicht original sind...
 

RedCougar

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Bei der EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung handelt es sich um das vielleicht bekanntere - nur englisch ausgedrückt - COC (Certificate of Conformity).

Da mit Einführung der neuen Fahrzeugpapiere einige Angaben wie z. B. die werkseitige Serienbereifung (Sommer-/Winterreifen) nicht mehr aus den Zulassungsbescheinigungen ersichtlich sind, raten die Straßenverkehrsämter dazu, entweder den alten Brief oder alternativ das COC bei einem Weiterverkauf mit auszuhändigen, da hierin diese Angaben zu Information für den Käufer (oder bei Verkehrskontrollen auch für die Rennleitung) enthalten sind.

Wenn das Fahrzeug aus dem Ausland kommen würde, wäre das COC in der jeweiligen Landessprache verfasst, also denke ich, dass es in deinem Fall nur der Information über die Werksdaten dient.
 

tobiasbecker

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Der Bogen ist in Deutsch, wird dann wohl ein Deutsches Fahrzeug sein.

Gut, dann werd ich mit dem Verkäufer mal abklären, ob er noch mit nem ADAC Gebrauchtwagencheck einverstanden ist, dann wird die schwarze Perle die Tage geholt. :mua
 
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