Eintragungspflicht?

Tobbey

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Hallo allerseits



Ich hätte da mal eine eher allgemeine Frage. Woher weiß ich, welche "nachgerüsteten" Dinge ich eintragen lassen muss?!

Habe mir für meinen MK3 Plasmatachoscheiben gekauft und laut Ebay besteht keine Eintragungspflicht.
Ferner sollen noch die Rot/weiß Rückleuchten vom St220 angebracht werden und so weiter....


Woher weiß ich, oder wo kann ich nachlesen, was ich eintragen lassen muss und was nicht??


l.g.Tobi
 

MondeoHengzt

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Auf den originalen Ford-teilen wie: Scheinwerfer, Rückleuchten usw. ist ein E-Prüfzeichen, da muss nix eingetragen werden.

Bei z.B. Scheinwerferblenden bekommst du eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) die musst du mitführen damit die Bullen dich nicht anscheißen.

Bei Sachen wie z.B. Tieferlegung oder andere Felgen eines Herstellers der nicht Ford heißt, heißt es Besuch beim freundlichem Tüv um die Ecke.

PS: Die Rückleuchten müssen nicht vom ST 220 sein. Der zweite Facelift ab 2005 hat die dran. In der Bucht zur Zeit 122 Euro.
 

lunimuc

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Hi,

bei den rot/weissen Rückleuchten (nicht nur beim ST220) vom Facelift 2006 darauf achten, dass Du die extra Reflektoren mit dran machst, da in den Leuchten keine mehr drin sind... könnte sonst Probleme beim TÜV geben.

Gruss, Nico
 
M

MucCowboy

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@MondeoHengzt:
[offtopic]Du weißt sicher, wie Polizeibeamte reagieren wenn Du sie so nennst wie in Deinem Beitrag oben, oder?
Und ICH weiß mit Bestimmtheit, dass hier eben solche mitlesen.
Du solltest vielleicht etwas vorsichtiger sein.[/offtopic]

Grüße
Uli
 

Tobbey

Jungspund
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ok, dann muss ich jetzt einfach mal blöd fragen.. ich hab nicht wirklich viel Ahnung vom facelift und co...


Die Reflektoren sind die beiden "weissen" streifen, die vom runden Bremslicht aus seitlich weg-verlaufen?
 

No_Fear

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Nein, Reflektoren sind grundsätzlich rot und sitzen beim Facelift unten in der Heckschürze.
Bei den älteren Modellen sind diese Reflektoren in der Rückleuchte integriert.

Und diese Teile sind Pflicht, hatte zufällig grad heute ne Kontrolle und Probleme wegen den Reflektoren. Fahren ohne heisst fahren ohne Betriebserlaubnis, heisst 50,- und 1 Punkt.

Hatte welche im Handschuhfach, musste sie gleich ran machen und gut wars. Glück gehabt. :wow
 

lunimuc

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Hi!

Die weissen Streifen dienen nur der Optik und habe keine Reflektionswirkung. Also entweder Zubehörreflektoren auf die Stange kleben oder halt einen Faceliftunterbauspoiler, wo die dann doch formschöner angebracht sind. 8)

Gruss, Nico
 

pum82

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Muss man Tieferlegungsfedern eigentlich auch eintragen lassen? Also, "vom Tüv abnehmen lassen" und "eintragen lassen" sind ja zwei verschiedene Dinge. Man bekommt bei der Abnahme ja so einen Zettel der die Abnahme belegt. Und dort steht dann so ein Satz drauf dass eine Eintragung in die Papiere NICHT zwingend notwendig sei. Allerdings sagte mein Werkstattmeister dass eine Eintragung trotzdem notwendig sei. Was soll man denn nun glauben??
 

der_ast

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Mit der Tieferlegung veränderst Du den Abstand zwischen Reifen und Radkasten und somit auch die Höhe des Fahrzeuges - m.E. genauso Eintragungspflichtig, wie eine Veränderung der Wagenfarbe.

Aber irgendwie hat das nichts mehr mit MONDEO allein zu tun --> solche Dinge bespricht man besser in der Ecke "Recht und Gesetz", damit auch die Focus-User (und alle anderen, die es interessiert) was davon haben ;)
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hast schon Recht, Alex, nur war am Anfang u.a. explizit nach ST220-Leuchten gefragt worden, und das ist Mondeo-spezifisch. Mal schaun wie es hier weitergeht - Mondeo-fixiert oder allgemeingültig.

Grüße
Uli
 

McBech

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Original von pum82
Muss man Tieferlegungsfedern eigentlich auch eintragen lassen? Also, "vom Tüv abnehmen lassen" und "eintragen lassen" sind ja zwei verschiedene Dinge. Man bekommt bei der Abnahme ja so einen Zettel der die Abnahme belegt. Und dort steht dann so ein Satz drauf dass eine Eintragung in die Papiere NICHT zwingend notwendig sei. Allerdings sagte mein Werkstattmeister dass eine Eintragung trotzdem notwendig sei. Was soll man denn nun glauben??

Dein Werkstattmeister scheint diesbezüglich keine Ahnung zu haben.
Es kommt darauf an ob die Abnahme nach §19(2) oder nach §19(3) durchgeführt wurde. Erstere dürfen nur der TÜV (West) bzw. Dekra (OST) machen und müssen zwingend in die Fahrzeugpapiere übernommen werden. Zweitere darf jede Überwachungsorganisation machen und die muß nicht zwingend in die Papiere eingetragen werden.
Normalerweise steht da dann der schöne Satz 'Änderungen zu den Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden'. d.h. nur wenn man eh zur Zulassungsstelle muß (Umzug, Abnahme nach §19(2)) dann muß man auch diese Änderung eintragen lassen.
 

pum82

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Original von McBech
Dein Werkstattmeister scheint diesbezüglich keine Ahnung zu haben.
Es kommt darauf an ob die Abnahme nach §19(2) oder nach §19(3) durchgeführt wurde. Erstere dürfen nur der TÜV (West) bzw. Dekra (OST) machen und müssen zwingend in die Fahrzeugpapiere übernommen werden. Zweitere darf jede Überwachungsorganisation machen und die muß nicht zwingend in die Papiere eingetragen werden.
Normalerweise steht da dann der schöne Satz 'Änderungen zu den Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden'. d.h. nur wenn man eh zur Zulassungsstelle muß (Umzug, Abnahme nach §19(2)) dann muß man auch diese Änderung eintragen lassen.

Der Meister meinte zu mir dass diese Abnahme vom Tüv wohl nach ca. nem Jahr verfallen würde und ich ne neue Abnahme machen müsste.
Ja, genau so ein Satz steht in den Abnahmen von der Tieferlegung sowie dem K&N-Kit drin. Wenn meine Frau mit dem Auto wieder da ist, werd ich den genauen Satz heut nachmittag mal posten.
 

pum82

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So, ich hab die Änderungsabnahme jetzt mal vorliegen. Es steht wörtlich:" Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Diese kann jedoch erfolgen, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den FZ-Papieren zu befassen hat."

Die Änderungsabnahme wurde nach §19(3) StVZO vorgenommen.

Muss ich das nun extra eintragen lassen? ?(
 

RedCougar

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Ja, musst du.

Allerdings hast du so lange Zeit damit, bis du sowieso mal wieder auf´s Straßenverkehrsamt musst und du die Fahrzeugpapiere ändern lassen müsstest ... das kann auch Jahre dauern. Bis dahin musst du allerdings die Änderungsabnahme im Original mit dir führen und auf Verlangen vorzeigen können.
 

McBech

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Warum bitte sollte eine TÜV-Abnahme verfallen? Manche Leute labern echt nen Stuß.

RedCougars Aussage ist nichts mehr hinzuzufügen, er hat vollkommen recht.
 

pum82

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Ok, danke euch! Ich wollte eben nur wissen ob ich es zwingend demnächst eintragen lassen muss. Die Sache mit dem "verfallen" kam mir auch irgendwie komisch vor. :bier:
 

der_ast

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RedCougars Aussage ist nichts mehr hinzuzufügen, er hat vollkommen recht.
Ausser, dass RedCougar Silke heisst (steht unter ihrem Avatar) und weiblich ist (das ist das rosa Zeichen neben dem Nick-Name) :D

@ Silke
Eine klare Ansage - noch dazu so formuliert, dass keine Fragen mehr offen bleiben :respekt
 

McBech

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Ups, da hab ich wohl nicht richtig aufgepaßt. Ich hoffe Silke kann mir verzeichen.
 

mattescop

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Allerdings habe ich feststellen müssen, dass die hier mit Quellen benannten Verstöße auf älterem Rechtswissen beruhen...

Das "Erlöschen der Betriebserlaubnis" nach §19.III StVZO gibt es nicht mehr!
Im Rahmen der EU-Harmonisierung ist dieser Tatbestand entfallen! Alle zulassungsrechtlichen bzw betriebserlaubnisbedingte Verstöße richten sich nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).
Da heißt nicht, das die STVZO keinen Bestand mehr hat!!!

Der Auffangtatbestand heißt sinngemäß: " Sie führten ein nicht verkehrssicheres Kraftfahrzeug...".

Viele Grüße

Mattes
 

RedCougar

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Original von mattescop
... Das "Erlöschen der Betriebserlaubnis" nach §19.III StVZO gibt es nicht mehr!...
Das ist nicht ganz richtig. Den § 19 StVZO gibt es sehr wohl noch und er ist auch gültig. Die StVZO hat durchaus Bestand, was § 5 der FZV ausdrücklich bestätigt -> Klick

Das was nicht mehr gültig ist und durch die FZV ersetzt wurde, ist in der StVZO entsprechend vermerkt und gestrichen.
 
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