Drittes Bremslicht relevant für TÜV?

T

TheEndian

Gast im Fordboard
Hallo Leute,
ich ärger mich schon seit Wochen mit dem dritten Bremslicht im Spoiler rum und habe herausgefunden, dass es ein Kabelbruch ist. Im Novermer diesen Jahres habe ich Tüv.

Ist es für den Tüv von Relevanz, dasses funktioniert oder ist das nicht so wild. Falls es relevant ist, kann ich es einfach komplett ausbauen und gut ist oder geht das nicht so einfach?

Die normalen Bremsleichten funktionieren einwandfrei. Ich habe nur keine Lust, dass halbe Auto auseinanderzunehmen wegen diesem sch*** Kabelbruch.

Wäre cool, wenn ihr mir da helfen könntent.

- TheEndian
 

mondipower

Eroberer
Registriert
16 Januar 2007
Beiträge
97
Ort
Hannover
Original von TheEndian
Hallo Leute,
ich ärger mich schon seit Wochen mit dem dritten Bremslicht im Spoiler rum und habe herausgefunden, dass es ein Kabelbruch ist. Im Novermer diesen Jahres habe ich Tüv.

Ist es für den Tüv von Relevanz, dasses funktioniert oder ist das nicht so wild. Falls es relevant ist, kann ich es einfach komplett ausbauen und gut ist oder geht das nicht so einfach?

Die normalen Bremsleichten funktionieren einwandfrei. Ich habe nur keine Lust, dass halbe Auto auseinanderzunehmen wegen diesem sch*** Kabelbruch.

Wäre cool, wenn ihr mir da helfen könntent.

- TheEndian

Ein Ähnliches Problem hatte ich auch mal. Da habe ich das 3. BL im Dachspoiler einfach mit überlackieren lassen. Und bei 3 TüV Terminen keinerlei Beanstandungen deswegen.
 

RedCougar

Megaposter
Registriert
12 September 2003
Beiträge
10.324
Ort
Kreis PI
Website
www.RedCougar.de
Kommt auf das Baujahr deines Wagens an. Bei Neuzulassungen ab 1998 ist die 3. Bremsleuchte Pflicht. Sollte der Wagen vorher zugelassen worden sein und serienmäßig keine verbaut haben, ist die 3. Bremsleuchte nicht Pflicht.
 

Daniel.mk4BS

Mitglied
Registriert
29 Dezember 2007
Beiträge
62
Alter
41
Ort
Braunschweig
ist aber trotzdem tüv-relevant. weil was an einem auto verbaut ist sollte auch funktionieren.. wahrscheinlich wird er dir nur nen geringen mangel aufschreiben.. aber relevant isses allemal

mfg daniel
 

RedCougar

Megaposter
Registriert
12 September 2003
Beiträge
10.324
Ort
Kreis PI
Website
www.RedCougar.de
Ja, was am Auto montiert ist, muss auch funktionieren. Wenn sie jedoch nicht Pflicht ist, kann er sie beruhigt ganz ausbauen, dann gibts auch keine Mängelkarte ;)
 

gruffti

Foren Gott
Registriert
30 September 2004
Beiträge
2.305
Alter
77
Ort
Bad-Godesberg
Original von RedCougar
Kommt auf das Baujahr deines Wagens an. Bei Neuzulassungen ab 1998 ist die 3. Bremsleuchte Pflicht. Sollte der Wagen vorher zugelassen worden sein und serienmäßig keine verbaut haben, ist die 3. Bremsleuchte nicht Pflicht.

...und wo steht das? Ich stimme zu, dass seit 1998 die Fahrzeuge so ausgerüstet werden.
Die mir bekannte StVZO sagt im § 53(2) aus, dass Fahrzeuge und Anhänger mit 2 Leuchten ausgerüstet sein müssen, Ausnahmen Krafträder...
 
T

TheEndian

Gast im Fordboard
ok, danke für eure zahlreichen Antworten. Mein Fahrzeug ist Baujahr 1997 und hat serienmäßig diesen Spoiler. Dieser Spoiler ist aber nicht in den Papieren oder so vermerkt. Naja, der TÜV wirds wahrscheinlich trotzdem wissen. :)

Werd mich nochmal dran machen und versuchen, dass Teil in Gang zu bringen.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von FastFiesi
nagut die sache ist wenns dran ist sollte es schon gehen..
aber klems doch ab
Nützt nix. Denn es heißt: "Was eingebaut ist, muss auf funktionieren". Abklemmen alleine reicht ned, er muss es aus dem Auto entfernen.

Grüße
Uli
 

C-Maxe

Haudegen
Registriert
17 September 2007
Beiträge
738
Ort
Amberg
Original von MucCowboy
Nützt nix. Denn es heißt: "Was eingebaut ist, muss auf funktionieren". Abklemmen alleine reicht ned, er muss es aus dem Auto entfernen.

Das ist nicht richtig. Man muß es deutlich kennzeichnen, daß dieses "Gerät" nicht mehr funktioniert/nicht benutzt wird. Z.B. wie hier beschrieben überlackieren oder z.B. Nebelscheinwerfer richtig zukleben.

Hatte mal ein Problem mit meinem 97'er Essi, daß ich unmittelbar vorm TÜV bemerkte, daß eine Lampe der Nebelscheinwerfer nicht mehr ging. Und genau das vorher stehende war die Aussage des TÜV-Ingenieurs. Wir haben diese dann aber gemeinsam noch gewechselt, es war glücklicherweise zu der Zeit da nichts los.
 

RedCougar

Megaposter
Registriert
12 September 2003
Beiträge
10.324
Ort
Kreis PI
Website
www.RedCougar.de
Original von C-Maxe
... Z.B. wie hier beschrieben überlackieren oder z.B. Nebelscheinwerfer richtig zukleben ...
Dann ist es auch im rechtlichen Sinne keine Lampe/Leuchte mehr, sondern nur ein "Lochfüller" und genauso zu behandeln wie ein Blindstopfen für den demontierten Heckscheibenwischer :D

Bei zukleben bin ich mir allerdings nicht sicher ...
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Da wir vom Escort des Threadstarters längst bei der allgemeinen Problematik angekommen sind, hab ich den Thread mal passend verschoben.
 

Prowler

Lebende Legende
Registriert
4 Dezember 2005
Beiträge
1.853
Alter
42
Ort
Tangstedt(Kreis Stormarn) / SH
Original von gruffti
Original von RedCougar
Kommt auf das Baujahr deines Wagens an. Bei Neuzulassungen ab 1998 ist die 3. Bremsleuchte Pflicht. Sollte der Wagen vorher zugelassen worden sein und serienmäßig keine verbaut haben, ist die 3. Bremsleuchte nicht Pflicht.

...und wo steht das? Ich stimme zu, dass seit 1998 die Fahrzeuge so ausgerüstet werden.
Die mir bekannte StVZO sagt im § 53(2) aus, dass Fahrzeuge und Anhänger mit 2 Leuchten ausgerüstet sein müssen, Ausnahmen Krafträder...



Das steht in den harmonisierte Vorschritfen der EU bzw. Regelung der ECE

76/756/EWG

Dritte Bremsleuchte vorgeschrieben an Fahrzeugen mit EG-Typengenehmigung (M1-Fahrzeuge)
 
Oben