Tom (southern coug) hat mal eine Anfrage an den Zoll gestellt mit den Gebühren die dazu anfallen. Hier die wirklich ausführliche Antwort (Stand Juni 2004):
Sehr geehrter Herr XXX,
bezüglich Ihrer Anfrage gebe ich Ihnen nachfolgend einige Informationen.
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der
Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu
entrichten.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer
des "Harmonisierten Systems" (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird. Die Europäische Kommission bietet unter der Adresse
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE einen kostenlosen Zugriff auf den Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften
(TARIC) an.
Dieser Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften wird u.a. über unsere Homepage
www.zoll.de unter der Rubrik " TARIC "- Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaften ermöglicht. über die Funktion "Blättern"
können Sie im TARIC, nach Auswahl des Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen, den Zollsatz für die Ware/n ermitteln sowie ggf. bestehende Handelsbeschränkungen ersehen.
Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion "Freitextsuche", die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten) angeboten wird.
Hier können Sie mit Angabe eines Wortes (z.B. Stoßstangen) den Einstieg hinsichtlich der Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener angebotener Angaben zur Warennummer (mit den Abgabensätzen und ggf. vorhandenen Beschränkungen) durchklicken:
a) Die Stoßstangen gehören zur Warennummer 8708 1090 00
b) Die Seitenschweller gehören zur Warennummer 8708 2990 90
Nun ermitteln Sie mit der Funktion "Zollsätze" den zutreffenden Zollsatz für die o.g. Waren aus den USA:
- Der Drittlandszollsatz beträgt in beiden Füllen 4,5 %
Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in
Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 16% erhoben.
Ich gehe davon aus, dass Sie die Sendung per(Luft-)Post oder Kurierdienst erhalten.
Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung nachPost-/Kurierversand folgende, vereinfacht dargestellte Berechnungsgrundlagen, für
a)-den Zoll: der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten
(insbesondere Porto/Fracht) umgerechnet in Euro (=Zollwert);
b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): die Summe aus Zollwert und zu zahlender Zollbeträge (=EUSt-Wert).
c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer
In diesen Füllen werden die Einfuhrabgaben also, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer
+ u.U. Kosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
(insbesondere Porto/Fracht)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer
Den Ablauf der Abfertigung nach Post-/Kurierversand habe
ich nachfolgend für Sie skizziert:
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland m.W.
ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen in die
Europäische Gemeinschaft eingeführt und durch die Post oder den Kurierdienst regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2 Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).
Sendungen die in den USA über den United States Postal Service (USPS) befördert werden, werden in Deutschland durch die Deutsche Post AG oder die Firma General Logistic Systems zugestellt.
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides von Ihnen zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt Sie entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Kurierdienste befördern Sendungen als Frachtgut und fertigen diese nicht nur am Flughafen Frankfurt ab. Eine Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers wird von den Kurierdiensten üblicherweise nicht vorgenommen. Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.
Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer Homepage
http://www.zoll.de hinweisen, die zum Thema "Zoll" einige Informationen bietet.
Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXX
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Zoll - Infocenter Frankfurt am Main
Hansaallee 141
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