RedCougar schrieb:
Aber wenn die Gutachten bereits bei TÜV vorgelegen haben und abgenommen wurden, warum dann nochmal? Das versteh ich leider nicht so wirklich ...
Kann ich verstehen, ich habe ja vorher auch nicht durchgesehen.
Der Wirrwar ergibt sich aus der STZVO, nach dem ein Halter abnahmepflichtige, aber nicht eintragungspflichtige Anbauteile beim Tüv abnehmen lassen kann, ohne die Änderungen sofort eintragen lassen zu müssen. Er muß halt nur die ABE's oder Tüv-Protokolle immer mitführen.
Erst wenn das Fahrzeug einen neuen Halter hat und sich die Kfz-Zulassungsbehörde (wörtlich) "aus irgendwelchen Gründen mit den Fahrzeugpapieren beschäftigen muß, z.Bsp. bei Veräußerung" erlischt dieser Vorteil und der neue Halter steht in der Pflicht, die vom Vorbesitzer getätigten genehmigten (aber eigentlich nicht eintragungspflichtigen ) Umbauten eintragen zu lassen. Dafür müssen die Abnahmeprotokolle und/oder ABE's vorgelegt werden, und wenn die weg sind wie anfänglich in meinem Fall, dann hat man ein gewaltiges Problem.
Wenn dann auch noch die Hersteller nicht mitziehen, kann man an diesem bürokratischen Unfug komplett scheitern.
Ich habe mit meinen amerikanischen Freunden aus meiner US-Army-Dienstzeit darüber gesprochen, und die waren einhellig der Meinung:
"Der deutsche Michel hat doch voll 'nen Sprung in der Schüssel, wenn er solchen Mist per Gesetz beschlossen hat!"