Beendigung Flatrate-Vertrag

BigWoelfi

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Hallo,

habe ich ja was Tolles erlebt gestern, echt.
Ich war bei meinem FFH, da mein Flatrate-Vertrag ausläuft.
Ich wollte Angebote einholen, um mich entscheiden zu können, ob ich meinen Mondi behalte und weiter finanziere oder ob ich ordentliche Konditionen erhalte, um auf einen Neuen, jedoch Fokus, umsteigen zu können.

Schon von Anfang an, ohne den Wagen gesehen zu haben, ging es ausschließlich darum, dass man nicht mehr anrechnen wollte, als den in der Rückkaufvereinbarung festglegten Wert.
Als ich damit so nicht einverstanden war, unter Hinweis darauf, dass andere Händler ja davon nichts wüssten, also selbst eine Wertermittlung machen müssten, um dann zu sehen, was für mich übrig bleibt, was ich dann in die Anzahlung für einen Neuen stecken könnte, war man dann bereit, den Wagen in die Werkstatt zu nehmen, um ihn zu bewerten.

Der Meister also mit dem Wagen in die Werkstatt. Ca. 10 Minuten später holt man mich dazu und zeigt mir, dass die Dämmmatte der Motorhaube eine ca. 10-15 cm langen Einriss hat, ganz frisch und Dämmung heraushängt. Auch einen gleichartigen Schaden an der Spritzwand wird mir vorgezeigt, genau so frisch.

"Da haben Sie wohl einen Marder im Auto gehabt und noch Glück, dass er sonst nichts angefressen hat", hieß es, obwohl es gar keine Marderspuren gibt.

Ich habe vorgestern den Wagen, in Vorbereitung der Fahrt zum Händler, in der Autowäsche gehabt und dort auch den Motorraum ausgesaugt, soweit das geht, insbeosndere den Bereich von den Scheibenwischern. Dazu musste ich ja die Motorhaube aufmachen und feststellen.
Wenn diese Schäden da vorhanden gewesen wären, hätte ich die hundert pro gesehen, so offensichtlich sind die Schäden.

Zusätzlich wird mir nach 4 Jahren angekreidet, dass am rechten Kotflügel, wo der Stoßfänger anschließt, ein ganz minimaler Kratzer vorhanden ist, den man nur sieht, wenn man ganz genau hinschaut, dass zwei Reifen in Kürze erneuerungsbedürftig sind und dass die 4. Durchsicht ran ist, die Kosten in Höhe von 400 EUR ca. ausmachen wird.

Im Anschluss war es dann so, dass man mir den WAgen jetzt zu dem zugeischerten Rückkaufwert zurück nehmen will und vor allem, ohne mir die Schäden nachteilig anzurechnen.

Fragen: :confused
1. Wie verhalte ich mich jetzt bzgl. des angeblichen Marderverbisses?
2. Muss ich mir zum Vertragsende hin die anstehende Durchsicht anrechnen lassen?
3. Muss ich mir nach 4 Jahren abgefahrene Reifen anrechnen lassen?
4. Was versteht man unter den folgenden Formulierungen eigentlich, wenn mir solche lapidaren Dinge als negativ angerechnet werden sollen?

Der Rückkaufpreis beträgt ..., vorausgesetzt, dass das Fahrzeug bei Rückgabe ... sich in einem dem Alter und dieser Kilometerleistung entsprechenden Erhaltungszustand befindet, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebsicher und nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers behandelt worden ist.
Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden.
Ziel der Bewertung sollte eigentlich sein, festzustellen, ob der Gebrauchtwagenbereich etwas mehr zu zahlen bereit ist. Im Gespräch waren 1.000-1.500 EUR, wie gesagt, ohne den Wagen überhaupt gesehen zu haben.

Stellt sich mir die grundsätzliche Frage:
Ist man bei Vertragsende dann jetzt ausgerechnet bei seinem Fordhändler, wo man das Fahrzeug gekauft hat,einfach nur beschissen dran, wenn man den Vertrag beenden möchte, egal, ob nur beendet oder auf ein anderes Fahrzeug umgestiegen werden soll?
Was sind das nur für Methoden heutzutage? :confused
 

hohlerturm

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BigWoelfi schrieb:
Hallo,

Schon von Anfang an, ohne den Wagen gesehen zu haben, ging es ausschließlich darum, dass man nicht mehr anrechnen wollte, als den in der Rückkaufvereinbarung festglegten Wert.

Deshalb nennt man es ja auch Rückkaufvereinbarung :denk .

BigWoelfi schrieb:
Im Gespräch waren 1.000-1.500 EUR, wie gesagt, ohne den Wagen überhaupt gesehen zu haben.

Ja was denn nun? Hat dir der Händler 1500 mehr geboten oder nicht?

BigWoelfi schrieb:
Fragen:
1. Wie verhalte ich mich jetzt bzgl. des angeblichen Marderverbisses?
2. Muss ich mir zum Vertragsende hin die anstehende Durchsicht anrechnen lassen?
3. Muss ich mir nach 4 Jahren abgefahrene Reifen anrechnen lassen?
4. Was versteht man unter den folgenden Formulierungen eigentlich, wenn mir solche lapidaren Dinge als negativ angerechnet werden sollen?

1. Kannst du beweisen das es kein Marder war?
2. Wenn du eine vom Vertrag unabhängige Bewertung willst, ja.
3. wie bei 2.
4. Diese Formulierungen stehen in deinem Vertrag und definieren den angestrebten Zustand des Fahrzeugs bei Vertragsende, um den vereinbarten Rückkaufswert ohne Abzüge geltend machen zu können.
 

der_ast

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Lese ich da - bezüglich des "Marderschadens" - zwischen den Zeilen den Vorwurf der vorsätzlichen Manipulation heraus?
In diesem Fall muss Du beweisen können, dass der Schaden bei Einfahrt in die Werkstatt noch nicht vorhanden war. Ansonsten steht es Aussage gegen Aussage und wenn Du Pech hast, haben zwei Mechaniker gleich beim Öffnen der Motorhaube den Schaden entdeckt ... ausser, Du hast einen Zeugen, der ggf. auch vor Gericht bestätigt, dass bei Abfahrt daheim die Dämmmatten noch in Ordnung waren ...

Mit abgefahrenen Reifen ist ein Fahrzeug nun mal nicht mehr verkehrs- und betriebssicher --> es gäbe auch keine TÜV-Plakette --> Wertminderung des Fahrzeugs.

Ein Kratzer im Lack entspricht leider nicht der Klausel "... sich in einem dem Alter und dieser Kilometerleistung entsprechenden Erhaltungszustand befindet, frei von Schäden ..." --> weitere Wertminderung. Auch, wenn es klar ist, dass ein Auto im Laufe der Zeit ein paar Kratzer abbekommt, sind in solchen Sätzen normale Kratzer und Steinschläge gemeint, die beim Fahren entstehen - z.B. duch aufgewirbelten Staub, Sand, ... Ein Kratzer, der auf andere Weise hergeführt wurde, ist als Unfall zu betrachten und kann/muss entsprechend behoben werden.

Schlag den Händler mit seinen eigenen Waffen:
Er wird Dir das Lackieren des ganzen Teils berechnen wollen --> fahr zur Spot-Repair und lass den Schaden für kleines Geld beheben.
Weiters wird er Dir neue Reifen berechnen wollen --> zieh billigste, gebrauchte Reifen auf, die dem Gesetz entsprechen.
Nur die Sache mit der Motordämmung - da hast Du schlechte Karten. Recht haben heisst leider nicht immer auch Recht bekommen.

ng
Alex
 

BigWoelfi

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hohlerturm schrieb:
BigWoelfi schrieb:
Hallo,

Schon von Anfang an, ohne den Wagen gesehen zu haben, ging es ausschließlich darum, dass man nicht mehr anrechnen wollte, als den in der Rückkaufvereinbarung festglegten Wert.

Deshalb nennt man es ja auch Rückkaufvereinbarung :denk .
Das ist aus meiner Sicht der zugesicherte Rückkaufwert, wenn ich einfach in Form der Rückgabe den Vertrag beende und kein neues Auto nehme.
Wenn ich aber ein neues Auto nehme, kann ich doch sicher genau die gleiche Behandlung erwarten, wie ein Käufer, der ein anderes Auto in Zahlung gibt und dem dann noch etwas als Anzahlung für den Neuen übrig bleibt, wenn der Alte so weit in Ordnung ist.
Der Rückkaufwert ist ja sicher so kalkuliert, dass der Händler auch damit leben kann, wenn er nebenher keine Provision für ein neues verkauftes Auto erhält.

BigWoelfi schrieb:
Im Gespräch waren 1.000-1.500 EUR, wie gesagt, ohne den Wagen überhaupt gesehen zu haben.

Ja was denn nun? Hat dir der Händler 1500 mehr geboten oder nicht?
Du musst richtig lesen. Der Wagen wurde mit dem Ziel in die Werkstatt gegeben, um anhand des Zustandes zu prüfen, ob ein solches Angebot gemacht werden kann.

BigWoelfi schrieb:
Fragen:
1. Wie verhalte ich mich jetzt bzgl. des angeblichen Marderverbisses?
2. Muss ich mir zum Vertragsende hin die anstehende Durchsicht anrechnen lassen?
3. Muss ich mir nach 4 Jahren abgefahrene Reifen anrechnen lassen?
4. Was versteht man unter den folgenden Formulierungen eigentlich, wenn mir solche lapidaren Dinge als negativ angerechnet werden sollen?

1. Kannst du beweisen das es kein Marder war?
2. Wenn du eine vom Vertrag unabhängige Bewertung willst, ja.
3. wie bei 2.
4. Diese Formulierungen stehen in deinem Vertrag und definieren den angestrebten Zustand des Fahrzeugs bei Vertragsende, um den vereinbarten Rückkaufswert ohne Abzüge geltend machen zu können.
zu 1.: Nein, kann ich natürlich nicht. Ich war inzwischen (ohne Zusatzkosten) bei einem Gutachter, der die Meinung vertritt, es könnte auch ein Marder gewesen sein.
zu 2. und 3.: Danke, habe ich so noch gar nicht betrachtet. Dann hat der Verkäufer aber vergessen, mir den ermittelten WErt des Fahrzeugs zu nennen. Mitgeteilt hat er nur, dass der Wagen für den vereinbarten Rückkaufwert übernommen würde, ohne dass mir die Kosten für die festgestellten Schäden abgezogen werden.
zu 4.: Lesen kann ich das auch. Ich dachte, man bekommt mal ein wenig Auslegung dazu. :D
 

BigWoelfi

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Hallo,

der_ast schrieb:
Lese ich da - bezüglich des "Marderschadens" - zwischen den Zeilen den Vorwurf der vorsätzlichen Manipulation heraus?
Ich könnte das ja niemals beweisen, da ich bei der Öffnung der Motorhaube nicht anwesend gewesen war.

Aber: Meinem Schwager ist gestern aufgefallen, dass das Ende der Feststellstange für die Motorhaube ganz genau in die Schadenstelle in der Dämmmatte der Motorhaube passt. Wat'n Zufall :confused
Ich mach mal bei Gelegenheit ein Foto unter diesem Aspekt und stell es hier ein. :D
 

der_ast

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Und schon hat der Händler alle Trümpfe in der Hand: Beim letzten Mal, wo Du die Haube offen hattest, hast Du die Haltestange schlecht oder gar nicht eingerastet. Die Stange hat sich beim Öffnen verkeilt und dabei die Dämm-Matte beschädigt.
So wird zumindest der Händler argumentieren ...
 

BigWoelfi

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Zumindest wird meine presönliche Lehre aus der Sache sein, dass im Leben mein Auto, egal welches ich gerade fahre, niemand mehr allein zur Begutachtung/Wertermittlung bekommt.
 
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