Überlassung eines Kfz vertraglich regeln?

eXzaR44

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Ich möchte jemandem ein Kfz zur Verfügung stellen, ohne dass ich dabei Risiken eingehe und ohne groß zu investieren.

Konkrekt geht es um ein reparaturbedürftiges Fahrzeug, welches ich eigentlich nicht mehr benötige. Verkaufen geht nicht, ist (fast) wertlos, zum Wegschmeißen zu schade. Wie das immer so ist.

Diesem jemand habe ich folgenden Deal vorgeschlagen, womit er einverstanden wäre:
- ich setze das Kfz instand, er zahlt die Materialkosten (ca. 300EUR) sowie HU/AU
- ich bleibe Eigentümer, überlasse der Person das Kfz für ca. 12 Monate (+/-6 Monate)
- der Nutzer wird Halter und Versicherungsnehmer
- im Falle eines Unfalls zahlt der Nutzer die Rep.Kosten
- im Falle eines Totalschadens erhalte ich 450,- EUR vom Nutzer

Wäre ein formloser Überlassungsvertrag, der die o.g. Fakten klarstellt rechtlich haltbar? Kennt jemand dafür Vordrucke?

Ach ja, das ganze liefe von privat an privat.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Privatvertrag aufsetzen, in dem die Nutzungsbedingungen festgeschrieben sind. Wenn beide unterschrieben haben, sollte das ok sein.

Nur Punkt 3 geht nicht, Versicherungsnehmer ist IMMER der Eigentümer, nie der Halter. Da müsst Ihr Euch anders einigen. Er könnte Dir die Vers.beiträge gegen Kostennachweis erstatten. Nur wenn er einen Unfall verschuldet, sind es DEINE Prozente, die steigen. So ist das nunmal.

Warum soll ein Verkauf nicht möglich sein? Geringer oder kein Wert hat damit doch nichts zu tun. Willst Du das Gefährt nicht aus der Hand geben?

Grüße
Uli
 

RedCougar

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Original von MucCowboy
... Nur Punkt 3 geht nicht, Versicherungsnehmer ist IMMER der Eigentümer, nie der Halter...
Sorry, wenn ich dich da korrigieren muss. Es geht sehr wohl, dass ein Fahrzeug auf Person A zugelassen ist und Person B das Fahrzeug versichert. Das habe ich selbst auch schon so gehandhabt. Zugelassen war das Fahrzeug auf jemand anders, aber da ich ständige Nutzerin war, habe ich das Fahrzeug auf meinen Namen und mit meinen Rabatten versichert. Allerdings schließen ein paar wenige Versicherungen diese Möglichkeit aus, also vorher bei der jeweiligen Versicherung sicherheitshalber nachfragen.

Ferner ist über ein paar Jahre die Ford-Bank Eigentümerin meines Cougars gewesen und ich Halterin. Versichert war das Fahrzeug über mich und nicht über die Ford-Bank ;)
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Ok, danke. Das kannte ich bislang so noch nicht.

Grüße
Uli
 

dridders

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Wenn Halter und Versicherungsnehmer identisch sind ist doch alles paletti, die Versicherung weiss doch nichtmals davon das jemand anders der Eigentuemer ist. Es geht aber auch das Halter und Versicherungsnehmer verschiedene Personen sind, mein Wagen lief z.B. auch eine Weile auf den Vertrag meiner Mutter, einzige Voraussetzung war da das im Versicherungsvertrag der Nutzerkreis entsprechend weit gefasst ist, also nicht "nur Versicherungsnehmer". Den Punkt "nur Halter" gibts halt net.
 

Lomex

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Original von eXzaR44
- im Falle eines Unfalls zahlt der Nutzer die Rep.Kosten
- im Falle eines Totalschadens erhalte ich 450,- EUR vom Nutzer

Eigentlich müssten diese Punkte gar nicht geregelt werden. Vielmehr ergeben sie sich schon aus der Überlassung (bin mir noch nich ganz sicher, welche Vertragsart tatsächlich vorliegt) selbst, notfalls aus Delikt. Schließlich muss der Nutzer die "Mietsache" wieder heile zurückbringen bzw. Wertersatz leisten. Wenn dein Wagen weniger als 450 wert ist, würde ich die Klausel aber beibehalten :D

Ich bin morgen wieder in Jena und gucke mal im Beck-online und in nem Vertragsformularbüchlein obs da was vergeichbares gibt, wenn ja bekommst du ne PN.
 

Sylvester23

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Warum macht ihr nicht einen privaten Lesing-Vertrag?

Monatlicher Rate 1€
Er wird halter-Versicherungsnehmer etc.
alle Details können geregelt werden und am Ende steht ein vertraglich garantierter Rückkauf für 1€?

Verleasen kannst du auch privat. Ein Bekannter von mir hatte eine 1-Mann Firma und hat sein Auto an seine Firma verleast (und somit noch reichlich steuerlichen Vorteil).

Dafür sollte es rechtlich einwandfreie Vorlagen geben, die dann anpassbar sind.
 

gruffti

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Darf Euch mal ein alter Mann was sagen?

Wenn es bei dem Fahrzeugwert eines Vertrages bedarf, dann lasse es einfach sein.
So etwas wurde zu meiner Zeit mit Handschlag besiegelt und gut war.
Wenn ich dem Gegenüber nicht über den Weg traue, dann lasse ich es sein. Wolltest Du tatsächlich nachher 450,--EUR einklagen, wenn der den gleichen Betrag für die Fahrbarkeit reingesteckt hat?

Ich schüttele den Kopf, in welcher Zeit leben wir?
 

gruffti

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Original von Sylvester23
... denn Autos und Frauen verleiht man nicht!!!

Einverstanden, dann kann ich mir auch den Vertrag sparen, oder glaubst Du mit Vertrag käme da was anderes raus?

Die Abwrackprämie ist derzeit um ein vielfaches höher als der Wert dieses Autos, wenn ich den Startbeitrag richtig lese...
 

Sylvester23

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OK, lassen wir die Abwrackprämie mal aussen vor. Aber ich hab mal 4800DM, wegen einem ungenauen Vertrag mit einem vermeindlichen Freund in den Sand gesetzt, darum sieh mir bitte eine gewisse Detailversessenheit nach.
 

gruffti

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Das kann ich verstehen. Da ändert aber auch ein Vertrag nichts dran. Ich kann von Freunden sehr wohl einen Ferrari, eine Dodge, einen AMG oder M5 geliehen haben.
Würde ich nicht mit fahren, weil ich einen Schaden nicht bezahlen könnte. Da würde denen auch ein Vertrag nicht helfen.

Allerdings bei 450,--EUR Restwert kennt man sich eben oder auch nicht. Und dann greift Dein Statement, 'Frauen und.......
 
A

Angel Leena

Gast im Fordboard
Ich würde aucf jeden fall nen vertrag machen. ich meine, früher hat mans vielleicht echt mit handschlag besiegelt, aber das kann man heutzutage echt vergessen.
Ich hab damals nen Auto an meinen Ex.freund gegeben (Top Zustand, Tuningteile im Wert von knapp 1000€ dran, und für sein Alter recht wenig km,) das Model wurde damals bei autoscout usw mit knapp 1500€ gehandelt. hab ihm gesagt, gib mir 600€, und gut ist. Auto hab ich ihm vorher gegeben (Brief nicht, der leigt immernoch bei mir, und das ist mittlerweile 1,5Jahre her) weil, war ja zu dem zeitpunkt mein freund...D em kann man ja trauen. PUSTEKUCHEN. keinen Cent hab ich gekriegt. Das Auto wurde irgendwann still gelegt, weil der die Versicherung (lief gott sei dank über ihn, bin ja nicht 100% bescheuert) und irgendwann von der Stadt einkassiert, weil der unangemeldet auf der Strasse stand...
Ja, und nu ist Auto (mit sehr grosser Wascheinlichkeit verschrottet, weil der den im Leben nicht auslösen konnte) und kohle weg.
Man kann den leuten leider nur vor den kopf gucken. Egal, wie gut man meint, sie zu kennen. Also lass dich auf nix ein, und halte leiber jeden Kleinkram in nem vertrag fest, auch wenn dein Bekannter dich dann vielleicht blöd anguckt. Immerhin gehts um Geld, und da hört bekanntermassen die freundschaft auf.
 

Lomex

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obwohl ich als angehender Jurist verfechter von klar geregelten schriftlich festgehaltener Verträge bin, hab ich eben ein schönes Zitat zum Thema gelesen, was ich dann doch nicht für mich behalten kann:

"Wenn man einem Mann trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag überflüssig." (Paul Getty)
 

gruffti

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Original von Lomex
obwohl ich als angehender Jurist ...


Mal eine ganz ketzerische Frage, wer oder was hindert Juristen eigentlich daran den gesunden Menschenverstand einzuschalten?

Und dem potentiellen Kunden dann auch ggf. entspechenden zu raten.
 

Lomex

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Original von gruffti
Original von Lomex
obwohl ich als angehender Jurist ...


Mal eine ganz ketzerische Frage, wer oder was hindert Juristen eigentlich daran den gesunden Menschenverstand einzuschalten?

Und dem potentiellen Kunden dann auch ggf. entspechenden zu raten.

Darauf gibt es drei Antworten:

1. "Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande." (Ludwig Thoma) :affen

2. Bei vielen Anwälten ist es wirklich der Geldbeutel. Die Zeiten als Juristen noch Gelddruckmaschinen waren sind lange vorrüber und es gibts viele, gerade junge Anwälte, die richtig Dreck fressen, insbesondere dann wenn sie sich ein eigenes Schild raushängen. Da werden dann schon Leute als Mandanten gewonnen, deren Fälle schlicht nicht zu gewinnen sind. Setz dich mal einen Tag in ein erstinstanzliches Gericht (insbesondere in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit)...da kommen einem regelmäßig Fragen auf.

Unabhängig davon sei doch aber festgehalten und da wirst du mir beipflichten müssen, der immernoch größte Teil der juristischen Praxis läuft in geregelten Bahnen ab, Juristen sind besser als ihr Ruf. :]

Wenn du schlechte Erfahrungen gemacht hast, tut mir das leid, auch ich hab momentan wg einer Schadensregulierung mit einem Staranwalt zu tun, wo ich es auch besser, billiger und schneller selbst hinbekommen hätte. Zum Glück muss der Unfallgegner zahlen.

Während ich so schreibe fällt mir noch ein Dritter Grund ein: Im juristischen Studium ist Menschenverstand eher Zweitrangig. Wenn ich insbesondere ins Strafrecht gucke entbehren einige Literaturansichten sowie Rechtssprechung jeglichen Menschenverstandes und Empathie. Zwar wird immer darauf wert gelegt uns nicht zu reinen "Subsumtionsmaschinen" auszubilden, ob das aber immer so klappt, darf dahinstehen.
 

gruffti

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Lieber Florian, ich schrieb bewusst 'ketzerisch'. Mir ist schon klar, dass einige relativ wenige einen ganzen Berufsstand madig machen.

Leider verhelfen gerade die dazu, dass man nahezu alles genauestens regeln muss, heisst festschreiben muss.

Und wenn dabei dann rauskommt, dass jemand für ein 450,--EUR Projekt nach Vertragshilfe fragt, ist das für mich schon gesellschaftlich sehr bedenklich.
 
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