[TaLoN]

Jungspund
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Hallo!

Ich habe demnächst vor, an meinem Mondeo MK2 Fließheck 1.8L (BAP) einen Ölwechsel in Eigenregie vorzunehmen. Auffangbehälter, Ölfilter und ÖL (5W40 v. Castrol) sind bereits vorhanden. Der Rest (Dichtung Ablaß-Schraube, Unterlegplane) wird noch besorgt werden.

Wie sieht das mit der rechtlichen Regelung in Bezug auf den Ölwechsel aus?
Wor darf ich dies machen?

Merci! ^^
 
S

Sebastian

Gast im Fordboard
Hi,

der Ölwechsel ist überall da erlaubt, wo durch eventuell austretendes Öl keine Umweltschäden verursacht werden könnten - unabhängig davon, ob tatsächlich Öl in die Umwelt gelangt, oder nicht.

Das bedeutet, dass Ölwechsel am Strassenrand oder auf dem eigenen Grundstück (sofern dort keine Abscheideanlagen vorhanden sind) verboten sind.

Viele Grüsse!
 

HAL-J586

Kaiser
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Original von Sebastian
Das bedeutet, dass Ölwechsel am Strassenrand oder auf dem eigenen Grundstück (sofern dort keine Abscheideanlagen vorhanden sind) verboten sind.

Hast Du dafür Belege?

Nach meinem Wissensstand ist der Umgang mit Öl (auch Altöl) für Privatpersonen nicht reglementiert. Lediglich die unsachgemässe Entsorgung steht unter Strafe. Ölabscheider dürften wohl die wenigsten privaten Grundstücke haben. Somit wären (fast) alle Ölwechsel in der Garage ja illegal.

MfG

Andreas
 
S

Sebastian

Gast im Fordboard
Mein Anwalt hat sich (und mich) vor einiger Zeit zu dem Thema informiert, da ich eine Anzeige wegen Waschen des Fahrzeugs mit Reinigungsmitteln am Strassenrand bekommen hatte.

Damals (und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Umweltgesetzgebung in den letzten 15 Jahren lockerer geworden ist) war die Situation wie folgt:

1. Fahrzeug mit klarem Wasser waschen -> erlaubt, da dies keinen Unterschied zu Regen macht
2. Fahrzeug mit Reinigungsmitteln waschen (auch auf dem eigenen Grundstück), wobei das Waschwasser in den Regenwasserablauf (Gully) oder direkt in den Boden gelangen kann -> verboten, weil der Regenwasserablauf oftmals nicht in der Kläranlage endet und die Reinigungsmittelbestandteile Verschmutzungen lösen, die bei 1. oder Regen nicht gelöst würden
3. Ölwechsel (auch auf dem eigenen Grundstück): s.o.

Es gab übrigens damals nur ein finanzierbares Bußgeld, da mein Autoshampoo umweltfreundlich war ...

Viele Grüße!
 
B

Beast44

Gast im Fordboard
Was heist denn "finanzierbar"? Bzw weist iwer, wieviel man heute dafür berappen müsste? Und was evtl sonst noch so dazu kommt?
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
[offtopic]Passend verschoben, weil Ölwechsel nicht nur an Mondeos vorgenommen werden.[/offtopic]
 
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