Verlauf nach Anzeige wegen "Internetbetruges"

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rs2000mk6

Gast im Fordboard
Hallo, werde den Fall mal kurz schildern, ein Kumpel vom mir hat im Januar bei ebay Lautsprecher verkauft, die wurden bezahlt und wärend er die einpacken wollte fiel auf das einer einen Riss in der Sicke hat. Darauf hin blieben sie erstmal liegen und er wollte den Käufer fragen ob der sie trotzdem will oder Geld zurück. (35€) Dies geschah allerdings nie, aus Vergesslichleit oder warum auch immer. Heute meldet sich eine Frau von der Polizei per Telefon (auch mal was neues) und die sagte das der Käufer ihn angzeigt hat wegen Internetberuges. Nun fährt er also nähste Woche zur Wache wo er einen Termin hat mit der guten Frau. Lautsprecher nimmt er mit um den Schaden zu zeigen bzw. das die Teile wirklich existieren und die Auktion keinen fingierten Artikel enthielt. Frage, wie ist der weitere Werdegang bei sowas nach so einer Vernehmung? (Will alles einräumen, so wie es ist, also nicht erzählen von zurücküberwiesen oder sonstwas, also volle Schuldübernahme) Gruß Eric
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Ich bin kein Jurist, aber ich schätze, die Polizei hat die Aufgabe, den Sachverhalt der Anzeige vorzuklären. Anschließend geht das zu Gericht, wo der Fall wohl verhandelt werden wird. Denn Dein Freund hat sich nach Deiner Schilderung durch eigene Versäunis ganz klar schuldig gemacht. Einfach das Geld einstreichen und garnix mehr von sich hören lassen, ist Betrug. Ob die angebotene Ware nun einbehalten wurde, zugesicherte Eigenschaften nicht erfüllen konnte (hier: defekt war) oder garnicht existierte, ist dabei nebensächlich. Tatsache ist, dass er einen wirksamen Verkaufsvertrag nicht erfüllt hat. Strafhöhe und Folgen für ihn sind Sache des Richters, dazu kann ich nichts sagen.

Grüße
Uli
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Er sollte sich lieber beim Käufer melden und sich mit ihm einigen, dem seine bisher angefallenen Kosten übernehmen, bevor es noch mehr werden.
Wenn der Käufer einwilligt.
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
ich habe auch mal jemanden angezeigt, nichtlieferung trotz bezahlung. das ging zur staatsanwaltschaft, nach nem halben jahr hatte ich mein geld wieder und das verfahren wurde eingestellt. durch die erstattung war es ja kein betrug mehr.
 

toni_test

Doppel Ass
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7 November 2007
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115
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Kölle
wie immer:
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ;)
hier mal der § 263 StGB: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__263.html

Wie (fast) immer im Strafrecht, muß eine Tat vorsätzlich (in der Absicht) erfolgen. Wenn es so ist, wie Du schilderst, kann meiner bescheidenen Meinung nach mangels Vorsatz kein Betrug vorliegen.

Wohl hat Dein Freund den Kaufvertrag nicht erfüllt. Ob er sich im (zivilrechtlichen) Gläubigerverzug - und damit schadensersatzpflichtig ist - befindet, würde ich auch mal bezweifeln. Wohl könnte er schadensersatzpflichtig sein wegen Unmöglichkeit: er hat fehlerfreie Lautsprecher angeboten und verkauft, ihm war es aber gar nicht möglich, diese zu liefern.
Aber das geht hier zu weit, er fragte nach den strafrechtlichen Konsequenzen/Einschätzungen des FoBo; meine Meinung habe ich kundgetan und eine Rechtsberatung kann, will und darf ich hier nicht leisten!
Hoffe es hilft trotzdem etwas weiter!
 
M

Mondea

Gast im Fordboard
muss der Käufer nicht zuerst anmahnen und eine Frist setzen? Müsste §286BGB sein/Lieferverzug
Dies kann per Email erfolgen und diese liest man ja normalerweise auch.
Und dann hätte er bestimmt reagiert und den Fall erklärt
 

Odie

Foren Ass
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Auch wenn ich kein Jurist bin, sehe ich Deine Schilderung so:

Wie schon von anderen geschrieben, hat Dein Freund einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen, aber seinen Teil nicht erfüllt. Ist es eigentlich sicher, dass der Käufer nicht Kontakt mit Deinem Freund aufgenommen hat? Denn der Weg zur Polizei ist eigentlich erst der letzte Schritt und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Polizei dem Käufer nicht erst zu einer schriftlichen Mahnung geraten hätte.
Auf jeden Fall, ist das Beste, was Dein Freund machen kann, mit dem Käufer Kontakt aufzunehmen und um eine beidseitige gute Lösung zu bitten. Auch wenn er dabei, möglicherweise über seinen eigenen Schatten springen muss.
 

Dierk-mit-E

Haudegen
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Moin !

Also...einer der "Forums-Bullen" sagt es mal so:

Der "Verdacht" des Betrugs reicht schon für eine Anzeige aus...allerdings kenne ich keine Dienststelle, die soetwas telefonisch klärt...aber wer weiss.
Wenn Du einen Bogen zur Beschuldigtenvernehmung bekommst, MUSST Du nicht zur Polizei. Das ist freiwillig !
Da Du aber die Sache bereinigen willst, würde ich dann schon alle Angaben machen, die Dich entlasten. Also auch die "Vergesslichkeit"...wir sind alle doch nur Menschen.
Unbedingt klären würde ich auch die Sache mit dem Käufer ! Schnellstens. Immerhin könnte er ja dann noch sagen, daß er an einer Strafverfolgung kein Interesse mehr hat.
Ändern kann es die Polizei nicht mehr. Einstellen kann es nur noch der Staatsanwalt.

Reicht ?

Bye...Dierk
 
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