Tuningfirma Rücksendung ?

K

Kingfocus

Gast im Fordboard
Hallo,
habe leider ein Problem mit der tuningfirma **.Ich hatte mir Spurplatten bestellt und die Leute haben mir zwar die richtige Artikelnummer und Ware geschickt aber jedoch passt sie nicht an meinen Wagen.
Ich habe dort angerufen und über die Probleme gesprochen,die sagten mir das ich die Sachen wieder zurückschicken soll mit Rechnung(kopie habe ich auch vorliegen)und das dann das Geld wieder per Scheck zurückgezahlt wird.
Das Problem ist aber das ich das Paket extra bezahlt habe damit die Ware wieder zurückkommt.
Meine Frage :erstattet ** jetzt auch meine Versandkosten oder kann ich davon ausgehen das der Laden das Geld weit hinaus zögert?
Wielange muss ich rechtlich warten(auf das Geld)?
Emails werden nicht beantwortet und am telefon hören sich die Leute unkompetent an,aber entschuldigen tu sie sich.


Bitte um Hilfe!

EDIT by MucCowboy: Firmennamen aus rechtlichen Gründen entfernt
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Ob eine Rücksendung frei oder unfrei erfolgt, steht in den AGB's der Firma.

Für die Geldrückerstattung hat die Firma 4 (!) Wochen Zeit, erst dann kannst Du den Mahn-Kreislauf in Gang bringen.

PS: Da ich ein vorsichtiger Mensch bin, hab ich den Firmennamen aus Deinem Beitrag rausgenommen und den Titel angepasst. Wir wollen da möglichst keinen "Seitenwind" abbekommen.

Grüße
Uli
 

dridders

Superposter
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Wie schon geschrieben duerfte es sich ja um einen Widerruf gemaess Fernabsatzgesetz handeln, in dem Fall geht bis 40 Euro definitiv das Porto zu deinen Lasten. Ab 40 Euro, oder z.B. bei Falschlieferung (was aber hier anscheinend ja nicht der Fall war) besagt das Gesetz das der Verkaeufer die Versandkosten tragen muss... allerdings ist unklar ob die fuer Hinversand, Rueckversand oder beides gilt. Ein guter Verkaeufer erstattet beides und kuemmert sich ggf. sogar um die Abholung, ein schlechter erstattet erstmal gar nichts und behauptet du haettest die Teile benutzt ;-)
Fernabsatzgesetz gilt natuerlich nur bei Ruecksendung innerhalb von 2 (oder in ein paar Ausnahmefaellen 4) Wochen nach Erhalt der Ware. Danach laeuft das nur noch ueber Kulanz/Service des Verkaeufers, und hier hast du 0,0 Ansprueche sondern musst nehmen was du kriegst, und wenn es nur die kostenlose Entsorgung deiner Ware ist... erstrecht wenn du von denen nichts schriftlich dazu hast und keine Zeugen fuer die Aussagen am Telefon vorweisen kannst... und das kannst du wohl nicht, da die meisten sich vermutlich weigern irgendwas zu sagen wenn du auf Lautsprecher schaltest oder das Gespraech aufzeichnest und dies ankuendigst. Und kuendigst du es nicht an ist der Beweis eh hinfaellig da illegal.
 
K

Kingfocus

Gast im Fordboard
....ich finde es eine Frechheit etwas zu verkaufen was garnicht für den focus geeignet ist.
Keine Antwort bislang auf meine mails.....ich halte euch auf den laufenden.
Hoffentlich bekomme ich mein Geld zurück.


Edit by Admin: Firmanname (auch wenn es veralbert war) entfernt. Weitere "Hinweise" auf die Firme werden mit Verwarnung geahndet!
 

Andres

König
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Hast Du die bestellt?
Heist Du hast die Artikelnummer selbst rausgesucht
oder
hast Du unter Angabe Deiner Fahrzeugdaten bestellt und die haben Dir die teile zugesendet.

Wenn Du selber die Art.Nr. angegeben hast liegt der Fehler doch bei Dir.
 
K

Kingfocus

Gast im Fordboard
Nein der Fehler liegt nicht an mir selbst, da die Mitarbeiter sagten das da ein Fehler in der Produktion vorliege (Katalloge und Artikelnummer werden demnächst aktualisiert)und man nicht das Patent auf den Markt hat(Spurplatten mit Schraubbolzen fest integriert).Montag soll ich angerufen werden und man will mir einen Scheck mit der vollen Summe an mich schicken selbst die Versandkosten zum versenden der Ware.
 

Andres

König
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Aha also ein Druckfehler im Katalog.

Da kannst Du natürlich nichts für wenn Du anhand der Art. Nr. bestellst.

Nur den Satz,
....ich finde es eine Frechheit etwas zu verkaufen was garnicht für den focus geeignet ist.
hättest Du Dir ja trotzdem sparen können.
Die bekommen von Dir ne Artikelnummer, der Auftrag geht zu nem Menschen im Lager der das Teil mit der Nummer raussucht und versendet.
Der hat von tuten und bla... keine Ahnung.
Der weis vermutlich noch nichtmal was das ist was er der versendet.
Gescheige denn für was für ein Auto.


Aber solange Du Dein Geld ja vermutlich wiederbekommst is ja alles gut.
 
K

Kingfocus

Gast im Fordboard
Was soll an den Satz falsch sein?
Kann ich doch nicht für wenn die zu blöd sind etwas mit einer art-nr.zu verkaufen was überhaupt nicht für den Wagen bestimmt ist.
Tja,die Firma ist bei mir durch....
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Nu komm mal wieder runter.
Du hast bestimmt in Deinem Leben noch nie einen Fehler gemacht, noch nie eine Zahl verdreht, oder?

Grüße
Uli
 
K

Kingfocus

Gast im Fordboard
Sorry Uli,
habe mich ja wieder etwas beruhigt :D. Aber es ärgert einen schon trotzdem.
P.S Fehler gemacht ja,zahlen verdreht nein.
 

Baumschubser

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Original von dridders
... allerdings ist unklar ob die fuer Hinversand, Rueckversand oder beides gilt. Ein guter Verkaeufer erstattet beides und kuemmert sich ggf. sogar um die Abholung, ein schlechter erstattet erstmal gar nichts und behauptet du haettest die Teile benutzt ;-)

Gilt nur fürs Rückporto, die eigentlichen Versandkosten für die Anlieferung musst du immer bezahlen.

Original von dridders
Fernabsatzgesetz gilt natuerlich nur bei Ruecksendung innerhalb von 2 (oder in ein paar Ausnahmefaellen 4) Wochen nach Erhalt der Ware.

Auch falsch! Es ist genau ein Monat, innerhalb dessen man die Ware ohne Angabe von Gründen zurück geben kann. Bei Sachmängeln greift die ganz normale Gewährleistung bzw. Garantie.
 

dridders

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Soso, und wo haste das her, sicher nicht aus dem Gesetz. Das Gesetz sagt 2 Woche, außer du erhältst die Belehrung erst nach dem Kauf, dann 4 Wochen. Und woher nimmst du die Aussage zu den Versandkosten? Da ist der Gesetzestext völlig unklar, und ich habe bisher immer jegliche Versandkosten, sowohl hin- als auch Rücktransport erstattet bekommen, was schließlich auch Sinn macht, außer ich habe mir weitere Waren liefern lassen die ich dann behalten habe.
Sachmängel? Da hat keiner von geredet.
 
K

Kingfocus

Gast im Fordboard
Update:
Heute wieder die Tuningfirma angerufen und gefragt wie weit sie sind mit dem Geld,die Antwort wie immer die selbe,nun wurde mir zum vierten mal versprochen dass das Geld per Scheck kommen soll.Sollte es eigentlich davor die Wochen auch.
Sollte ich jetzt den Anwalt anschalten?
Schließlich belaufen sich die Kosten über 200€.
 

Baumschubser

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Original von dridders
Soso, und wo haste das her, sicher nicht aus dem Gesetz. Das Gesetz sagt 2 Woche, außer du erhältst die Belehrung erst nach dem Kauf, dann 4 Wochen. Und woher nimmst du die Aussage zu den Versandkosten? Da ist der Gesetzestext völlig unklar, und ich habe bisher immer jegliche Versandkosten, sowohl hin- als auch Rücktransport erstattet bekommen, was schließlich auch Sinn macht, außer ich habe mir weitere Waren liefern lassen die ich dann behalten habe.
Sachmängel? Da hat keiner von geredet.

Stimmt, mit den Rücksendefristen haste Recht, ist aber bei den meisten Händlern mittlerweile auf 1 Monat ausgedehnt, damit gehen die jedem Ärger aus dem Wege.

Mit den Versandkosten sind es eigene Erfahrungswerte. Ist zumindest bei den großen Versandhäusern so (Quelle etc.), dass die auch bei Rücksendungen das Porto für den Versand zu dir auf dem Kundenkonto in Rechnung gestellt haben. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht, eine Tatsache ist es aber, dass es so gemacht wird. Wir haben uns dann immer nach ner Zeit gewundert, wenn die Auszüge kamen, dass da noch Beträge offen sind, obwohl alle Rechnungen bezahlt waren. Auch ein Grund, dort fast grundsätzlich nichts mehr zu kaufen.
 

dridders

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Wie schon geschrieben, das Gesetz ist hier interpretationswürdig. Und ich habe bisher immer jegliche Versandkosten erstattet bekommen. Deine Händler haben hier wohl mehr zu ihren Gunsten interpretiert.
 

Lomex

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die rechtssprechung ist da eher verbraucherfreundlich. In jedem Fall bezüglich der Hinsendung:


Nach Auffassung des OLG Frankfurt sind die Versandkosten der Hinsendung im Falle des Widerrufs vom Verkäufer zu tragen.

In dem genannten Urteil hat das OLG Frankfurt ausgeführt (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.11.2001, Az.: 9 U 148/01):

„Aus Sicht des Verbrauchers handelt es sich bei den bezahlten Versandkosten ebenfalls um seine Leistung an den Unternehmer, weshalb sie ihm gemäß § 346 BGB zurückzuerstatten ist.“

Die Entscheidung erging allerdings zum damaligen § 2 FernAbsG. Eine Entscheidung zum neuen Schuldrecht liegt bislang – soweit ersichtlich – noch nicht vor.


Um jedoch zum Threadsstarter zurück zu kommen: Schreib denen selbst erstmal und bitte um schriftliche Bestätigung, dass der Betrag gutgeschrieben wird. Wenn die nach der Bestätigung nicht überweisen wirds einfacher. Wenn sie sowas nich schreiben, dann belaste dich nicht und trags zum anwalt, so du denn RS-versichert bist. Ansonsten ist das eigentlich Kinderkacke, die du einen befreundeten Jurastudenten des 2. Semesters erledigen lassen kannst :)
 
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