A

ablaze

Gast im Fordboard
Muss ich die Alufelgen vom Sport TDCI eintragen, wenn ich ein Unbedenklichkeitsgutachten habe (auf nem Focus Ghia MK1 Facelift Turnier)?

Wenn ja, bekomm ich die ohne Probleme eingetragen?

Grüße
 

FoFoZetec

König
Registriert
14 März 2006
Beiträge
940
Alter
41
Ort
Anklam
Website
fofozetec.hat-gar-keine-homepage.de
sind doch die 17 zöller? oder?

wenn du noch keine 17er eingetragen hast dann musst du auf jeden fall hin. ich weiss abe rnicht ob nu hinmusst wenn du schon 17 zoll im schein stehen hast.

ich denke das du auf jeden fall ein gutachten haben musst.
 

Tinman

Foren Ass
Registriert
20 Januar 2004
Beiträge
314
Alter
58
Ort
Flassans-sur-Issole (Frankreich)
. . .

N'Abend!

Wende Dich mal an Deinen freundlichen Fordhändler.

Der sollte eigentlich eine Freigabebescheinigung für die Verwendung der S-TDCI-Felgen auf den anderen MK1-Focussen (zumindest ab Facelift) haben.
Darin stehen alle Auflagen (bei meinem 2L-FoFo damals: keine).

Hatte ich mir damals auch besorgt, als ich die Felgen günstig bekommen konnte!
 
A

ablaze

Gast im Fordboard
RE: . . .

Original von Tinman
N'Abend!

Wende Dich mal an Deinen freundlichen Fordhändler.

Der sollte eigentlich eine Freigabebescheinigung für die Verwendung der S-TDCI-Felgen auf den anderen MK1-Focussen (zumindest ab Facelift) haben.
Darin stehen alle Auflagen (bei meinem 2L-FoFo damals: keine).

Hatte ich mir damals auch besorgt, als ich die Felgen günstig bekommen konnte!

mit einer Freigabeberechtigung müsste ich die Felgen nicht eintragen?
 

fr!edol!n

Doppel Ass
Registriert
1 Mai 2007
Beiträge
130
Alter
35
ja weil du die neue reifengrösse noch nicht eingetragen hast! felgen kann sein das die nicht eingetragen werden müssen aber bringt ja dann net viel wegen reifen wie gesagt
 

caramba

Haudegen
Registriert
12 Juni 2006
Beiträge
567
Original von FoFoZetec
ne freigabe bedeutet ja nur das die felgen freigegeben sind für das jeweilige auto. zum tüv musst aber bestimmt trotzdem.

lass mich aber gern belehren

Nö, wenn es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kombination
7Jx17 ET49 mit 215/40R17 gibt, ist kein TÜV Besuch erforderlich.

Für die 195/60R15 auf 6Jx15 ET 52,5 habe ich mir die damals auch besorgt, um die Größe als Winterreifen zu fahren.
Der Wisch muss lediglich mitgeführt werden, da die Rad-Reifenkombination auch nicht in den Papieren stand und man bei einer Kontrolle dem freundlichen Schutzmann etwas in die Hand drücken kann.

Die Bescheinigung ist jedoch nur ohne Eintragung gültig, sofern das Fahrzeug im fahrwerkstechnisch unverändertem Zustand ist.
Bei einer Tieferlegung und/oder Spurplatten, muss eine Abnahme erfolgen!
 
Oben