Original von FoFoZetec
ne freigabe bedeutet ja nur das die felgen freigegeben sind für das jeweilige auto. zum tüv musst aber bestimmt trotzdem.
lass mich aber gern belehren
Nö, wenn es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kombination
7Jx17 ET49 mit 215/40R17 gibt, ist kein TÜV Besuch erforderlich.
Für die 195/60R15 auf 6Jx15 ET 52,5 habe ich mir die damals auch besorgt, um die Größe als Winterreifen zu fahren.
Der Wisch muss lediglich mitgeführt werden, da die Rad-Reifenkombination auch nicht in den Papieren stand und man bei einer Kontrolle dem freundlichen Schutzmann etwas in die Hand drücken kann.
Die Bescheinigung ist jedoch nur ohne Eintragung gültig, sofern das Fahrzeug im fahrwerkstechnisch unverändertem Zustand ist.
Bei einer Tieferlegung und/oder Spurplatten, muss eine Abnahme erfolgen!