Patentrechte der Firma Ford

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contrast

Gast im Fordboard
Hallo,

ich bin kein Mitglied des Fotrd-Boards und ich möchte es auch nicht werden.

Durch Zufall habe ich im Scorpio-Forum gelesen, dass über 20 Jahre alte Zeichnungen, Schaltpäne den Copyright
der Firma Ford unterliegen.

Dieses ist nach meiner Rechtsauffassung falsch. (Siehe §6 und §16 Patentrecht der BRD).

*Patente enden in Deutschland nach 20 Jahren seit Erstanmeldung)
*Gebrauchsbuster (kl. Patent) enden in der BRD seit Erstanmeldung nach 10 Jahren.
*Der Designerschutz endet nach spätestens 25 Jahren.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann im Zweifel seine kostenlose Hotline anrufen.
Eine Beratung bei der Industrie- und Handelskammer ist auch hilfreich.

Also nicht alles glauben, was hier im Ford-Board zu Young- und Oldtimern
von einigen gepostet wird.

Es gibt keinen ewigen Patentschutz der Fa-. Ford in Deutschland.
(Siehe Europapatent / EPO)

Auch Oldtimervereine dürfen nach Zeichnung alte Bauteile nachfertigen lassen,
wenn der Patentschutz erloschen ist.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Hallo,

die hier erwähnte Aussage stammt vermutlich von mir, denn ich habe eben dieses vor wenigen Stunden dort geschrieben.

Bitte beachte, dass die deutsche Entsprechung von "Copyright" der Begriff "Urheberrechtsschutz" ist. Mit "Patenten" oder "Gebrauchtsmustern" nach das nichts zu tun. Und wie HIER ganz leicht nachzulesen ist, erlischt der Urheberrechtsschutz erst 50 Jahre nach dem Tod des Rechtsinhabers, also in diesem Fall erst 50 Jahre nach Erlöschen der Firma Ford GmbH aus dem Handesregister. Ich glaube kaum, dass das einer von uns erleben wird.

Also nicht alles glauben, was hier im Ford-Board zu Young- und Oldtimern von einigen gepostet wird.
Genau. ;)

Zudem ist eine rechtssichere Auskunft im Rahmen dieses Forums nicht möglich und auch nicht zulässig. Deshalb gilt: lieber einmal zu vorsichtig als einmal vom Gesetzgeber verfolgt.
 
C

contrast

Gast im Fordboard
Schutzrechte

Schon mal die Industrie- und Handelskammer hierzu gefragt?

Es geht um Zeichnungen, Schaltpläne - also ergo um Erfindungen.
Nicht um den Namensschutz.

Auch im Etzold gibt es Schaltpläne in den Reparaturbüchern, für die
wahrscheinlich eine Lizenzgebühr entrichtet wurde.

Ich hatte selbst einmal ein Gebrauchsmuster und ich habe selbst noch einen
aktuellen Designerschutz. Sobald der abgelaufen ist, kann jeder meine Konstuktionspläne
frei verwenden. Zum Beispiel im Rahmen von Weiterbildungen.

Wie sieht es denn mit dem Arzneimittelrecht und anderen chemischen Formeln aus?

Also, ich persönlich gehe davon aus, dass ich zum Beispiel mit meinem 25 Jahre alten
Ford Scorpio tun und lassen kann, was ich will. Dieses schließt eine Nachfertigung von
Bauteilen mit ein.

Daher darf ja mittlerweile auch China ehemalige Ford-Teile nachbauen. Zum Beispiel
Antriebswellen des Baumusters Granada.

Zu dem Thema Schaltpläne, Zeichnungen würde ich mal die IHK fragen.

Es ist nämlich so, dass z.B. in Großbritannien viele Ford-Zeichnungen nach spätestens 25 Jahren im Internet
veröffentlicht werden.
 

smolny

Haudegen
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13 Juni 2004
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48
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Ich denke, keiner von uns hier kanne eine endgültige juristische Bewertung abgeben. Allerdings lohnt es sich, mal diesen Artikel durchzulesen:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...endler-ab-im-streit-um-oldtimer-a-925529.html

Hier mahnt VW Ersatzteilhändler ab, die Oldtimer Teile anbieten. Hauptbegründung ist das eingearbeitete VW-Logo in vielen Teilen. Aber der Artikel zeigt auch: Im Zweifel klagt ein Konzern auch mal, ohne Recht zu haben. Den längeren Atem und das bessere finanzielle Polster hat er auf jeden Fall.

Von daher kann ich gut nachvollziehen, dass die Board-Verantwortlichen hier lieber auf Nummer sicher gehen und keine Angriffsfläche bieten.
 
C

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Gast im Fordboard
Scutzrechte

Na, beim Firmen-Logo würde ich auch aufpassen.

In dem Fall der o.g. Klimaanlage würde es sich um längst
erloschene Schutzrechte handeln.

Im Opel Corsa wurde mal das System einer heizbaren Frontscheibe
eingebaut, nachdem bei Ford nach 14 Jahren die Schutzrechte ausliefen.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Oh je, schränken wir uns bitte wieder auf das Thema "Copyright" ein. Denn nur darum geht es hier:
[attachment=17991]

Es geht hier nicht um Firmen- oder Produktnamen, für die man Namensrechte beantragen kann.
Es geht hier nicht um fertige Produkte, die unter Gebrauchsmusterschutz fallen können.
Es geht hier nicht um neue Erfindungen, die man sich patentieren lassen könnte.

Es geht hier um Schaltpläne, also Funktionsskizzen, also Planungsunterlagen.
Solange diese Unterlagen nicht bereits selbst die patentrechtliche Relevanzhöhe erreichen, sind sie nicht weiter schützbar. Zudem ist z.B. im Falle von Auto-Schaltplänen eine gewisse Verbreitung durchaus erwünscht, z.B. an Werkstätten. Die Hersteller verlegen sich darauf, die Verbreitung der Unterlagen zu steuern, und dafür gibt es den Urheberrechtsschutz (Copyright). Ist das wirklich so schwer?
 

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Gast im Fordboard
Viel Glück

Ich wünsche dem o.g. Scorpio-Fahrer viel Glück, dass er zu seiner Zeichnung kommt.

In Berlin gibt es z.B. einen Schaltungsdienst. Da bekommt man z.B. für fast alle Tonbandgeräte,
Kassettenrekorder, Radios, etliche Elektrogeräte Schaltpläne und Zeichnungen sehr günstig zu kaufen.

Vielleicht gibt es soetwas auch für alte Ford-Fahrzeuge. Einfach mal selbst bei
Ford anrufen.

Viel Glück und Erfolg!
 
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