OwiG und nicht mehr in Kraft?

CougarCologne

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Tach zusammen

Mir ist aufgefallen das das Ordnungswidrigkeitengesetz "scheinbar" nicht mehr in Kraft ist?!
https://dejure.org/gesetze/OWiG/135.html
Wie man sieht,steht im §135 kein Datum drin.

Weis da jemand was zu?
Bei mir sind jedenfalls 2 Bußgeldbescheide Gerichtlich eingestellt worden,nachdem
ich nicht darauf reagiert hatte.Nur mal so ein Gedanke.
 

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Moneto

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Vielleicht weil es schon in Kraft ist????

Ansonsten mach doch einfach weiter nichts, dann kannst Du ev. später mal den Richter dazu fragen.

mfg

Moneto
 

CougarCologne

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Oben schrieb ich das 2 Bußgeldbescheide eingestellt wurden weil ich nicht reragiert habe.
Ich werde also mit keinem Richter in Kontakt treten brauchen.
 

RedCougar

Megaposter
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CougarCologne schrieb:
Tach zusammen

Mir ist aufgefallen das das Ordnungswidrigkeitengesetz "scheinbar" nicht mehr in Kraft ist?! ...
Was lässt dich das vermuten? In § 135 steht doch ganz klar "inkraftgetreten" und nicht "aufgehoben" o.ä.
Wenn man sich nicht nur einzelne Paragraphen herauspikt, kann man auch lesen wann es in Kraft getreten ist und wann die letzte Änderung war ...
 

CougarCologne

Grünschnabel
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Nein,da steht (Inkrafttreten)
Dort müsste dann eigentlich ein Datum stehen.

Beispiel eben gefunden

Titel:
Bürgerliches Gesetzbuch
Abkürzung:
BGB
Art:
Bundesgesetz
Geltungsbereich:
Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:
Privatrecht
FNA:
400-2
Ursprüngliche Fassung vom:
18. August 1896 (RGBl. S. 195)
Inkrafttreten am:
1. Januar 1900
Neubekanntmachung vom:
2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, ber.
S. 2909 u. BGBl. 2003 S. 738)
Letzte Änderung durch:
Art. 2 Abs. 16 G vom 19. Februar 2007
(BGBl. I S. 122, 141)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
 

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Uli

Gast im Fordboard
@CougarCologne:
Wer sich auf juristisches Parkett begibt, sollte ALLES lesen, und auch exakt wörtlich verstehen was geschrieben ist. ;)

Ein Gesetz zur Einführung eines weiteren Gesetzes ist nach abgeschlossener Einführung des genannten weiteren Gesetzes in seiner Wirkung abgeschlossen und bedeutungslos geworden. Also wurde es 2007 aufgehoben- nur das Einfürungsgesetz, nicht das OWiG selbst. Genau so steht es da zu lesen.

Nach deutschem Recht kann ein geltendes Gesetz (selbst ein sinnloses) nur durch ein weiteres Gesetz aufgehoben werden. Und auch dieses wird im Screenshot eindeutig benannt (Zweites Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts...).

Warum Du aber noch die Aufhebung des Einrührungsgesetzes zur StPO anführst (das seinen Ursprung tatsächlich im Rechtssystem des Deutschen Reiches hat), muss man wohl nicht verstehen.
 

CougarCologne

Grünschnabel
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Es wird dann wohl einen Grund geben,warum im OwiG von 1984, 7. Auflage der §135 "gefüllt" ist?
Dagegen das Exemplar von 2016,23. Auflage ,da ist die Seite leer!Und das soll keine Bedeutung haben?
 

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