NEUE GESETZE UND REGELUNGEN in 2007

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MucCowboy

Gast im Fordboard
Ich habe Euch einige gesetzliche Neuerungen und Änderungen für das neue Jahr 2007 zusammengetragen, die den Bereich Autofahren betreffen. Für den einen oder anderen ist sicher etwas Interessantes dabei.

Versicherung
Die 3%ige Mehrwertsteuer-Erhöhung wirkt sich gleichermaßen auf die Versicherungen aus. Dies bietet allerdings kein Sonderkündigungsrecht, da diese Teuerung vom Gesetzgeber und nicht vom Vertragsgeber erwirkt wird. Gleiches gilt für die Weiterberechnung einer höheren Versicherungssteuer. Hebt der Versicherungsträger die Prämien allerdings um mehr als die Summe der Steuererhöhungen an, ohne adäquate Leistungen zu erhöhen, besteht reguläres Sonderkündigungsrecht (Frist: 4 Wochen ab Eingang des Schreibens).

Abgasnorm für Neuzulassungen
Ab 1.1.2007 müssen alle neu-zugelassenen Pkw bis 2,5t Gesamtgewicht mindestens die Abgasnorm Euro-4 erfüllen Motorräder Euro-3). Für schwerere Fahrzeuge gilt bis Ende 2007 noch eine Ausnahmeregelung.

Diesel-Rußpartikelfilter nachrüsten!
Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (noch nicht rechtskräftig) soll das Nachrüsten eines Rußpartikelfilters in Diesel-Pkw einmalig mit 330 EUR gefördert werden, und dies rückwirkend für alle Nachrüstungen seit 2006. Nicht mit Rußfiltern ausgestattete Fahrzeuge bringen nach der geplanten Regelung ab 1.4.2007 eine Steuererhöhung von 1,20 EUR je angefangener 100ccm Hubraum mit sich (für einen durchschnittlichen 2-Liter-Dieselmotor also 24,00 EUR im Jahr).

Plakettenverordnung
Ab 1.3.2007 tritt die Plakettenverordnung in Kraft. Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro-2 bis Euro-4 (Lkw und Busse Euro-2 bis Euro-5) werden mit einer von vier verschiedenfarbigen Plaketten gekennzeichnet. Fahrzeuge niedrigerer Schadstoffklassen (z.B. Oldtimer) erhalten keine Plakette. Die Fahrzeughalter können diese Plakette bei den Zulassungsstellen, TÜV, DEKRA, und allen zur AU zugelassenen Werkstätten bekommen. Sie ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar. Die Kennzeichnung dient der Kontrolle bei den ab 1.10.2007 zulässigen Verkehrsbeschränkungen für bestimmte Bezirke ("Umweltzonen") oder bei Smog-Grenzwertüberschreitung. Eine Plakettenpflicht besteht nicht, jedoch unterwirft sich ein nicht-plakettiertes Fahrzeug den Verkehrsbeschränkungen eines Fahrzeugs mit ungünstigster Schadstoffklasse. Durch Nachrüstung einer Abgaswert-verbessernden Einrichtung und nachfolgender Umschlüsselung des Fahrzeugs kann der Halter auch nachträglich eine "bessere" Plakette erhalten.

Planungen für solche "Umweltzonen" sind derzeit aus München, Düsseldorf, Stuttgart, Berlin, Köln und Frankfurt(Main) bekannt. Hierbei sollen in innerstädtischen Bereichen Benzinfahrzeuge ohne geregeltem Katalysator bzw. Dieselfahrzeuge mit Euro-1 und darunter Fahrverbot erhalten.

Schadensregelung bei Unfallflucht
Nach einer EU-Richtlinie werden ab Juni 2007 Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzt, die durch Unfallflucht eines Dritten entstanden sind. Desweiteren wird es möglich sein, bei einem Unfall im Ausland die Versicherung des Unfallgegners von Deutschland aus zu verklagen.

Fahranfänger und Alkohol
Für Fahranfänger bis 24 Jahre gilt ab Sommer 2007 für die zweijährige Führerschein-Probezeit die strikte Null-Promille-Grenze für Blutalkoholwerte. Ausnahmen gibt es nur bei nachweislicher Einnahme leichter Medikamente wie Hustensaft.

Erhöhung von Bußgeldern, Bußgelder aus dem Ausland
Es ist zu erwarten, dass die Bußgelder für überhöhte Geschwindigkeit sowie Alkohol und Drogen am Steuer etwa Mitte des Jahres deutlich erhöht werden. Ab 1.3.2007 werden im Ausland ergangene Bußgeldforderungen ab 70 EUR Höhe an deutsche Behörden zur Eintreibung weitergereicht.

Altfahrzeug-Rückgabe
Am 1.1.2007 tritt die Erweiterte Altfahrzeugverordnung in Kraft. Danach sind die Kraftfahrzeug-Hersteller und Importeure verpflichtet, Fahrzeuge ihrer Marke und bis 3,5t Gewicht vom Letzthalter kostenfrei zurückzunehmen und der Verwertung zuzuführen. Eine Abgabestelle soll dabei nicht weiter als 50 km vom Wohnort des Halters entfernt sein. Der Hersteller/Importeur kann zugelassene Verwerterbetriebe mit der Annahme von Altfahrzeugen beauftragen. Das einfache Abstellen ausgemusterter Fahrzeuge auf Schrottplätzen ist nicht mehr zulässig.

Kürzere Lenkzeiten
Die maximal zulässigen Lenkzeiten für Berufskraftfahrer wird von 74 auf 56 Wochenstunden gesenkt. Pro Tag darf somit nur noch maximal 9 Stunden, an zwei Tagen der Woche 10 Stunden gefahren werden. Nach spätestens 4,5 Stunden sind mindestens 45 Minuten Pause vorgeschrieben.

Kilometerpauschale gekürzt
Die viel diskutierte Kürzung der Kilometerpauschale wirkt sich in der Steuererklärung für das Jahr 2006 wie folgt aus: Von der tatsächlich vom Wohn- und Arbeitsort in einfacher Richtung zurückgelegten Wegstrecke, die bislang in voller Höhe zum Ansatz gebracht werden konnte, müssen nun pauschal zunächst 20 km abgezogen werden. Der verbleibende Rest kann mit 0,30 EUR pro km angesetzt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob ein Pkw oder öffentliche Verkehrsmittel benutzt wurden und welche Aufwändungen für den Arbeitsweg tatsächlich entstanden sind. Steuerrechtlich werden Arbeitswegekosten nicht mehr als Werbungskosten behandelt, sondern ab dem 21. Kilometer als Härtefallregelung für Fernpendler. Ausgenommen sind Schwerbehinderte, die weiterhin die volle Wegstrecke geltend machen können.

Quellen: Zeitungsartikel und Internet-Recherche
Alle Angaben ohne Gewähr
Diskussionen zu einzelnen Punkten hieraus ggf. bitte in eigenen Themen-Beiträgen. Danke.

Grüße
Uli
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
Original von MucCowboy
....Ab 1.3.2007 werden im Ausland ergangene Bußgeldforderungen ab 70 EUR Höhe an deutsche Behörden zur Eintreibung weitergereicht....

Diese Regelung gabs bis dato nur zwischen A und D. Da sich jetzt ALLE EU-Staaten an der Jagd nach Verkehrssündern beteiligen, würde dringend empfehlen diese Neuerung bei Fahrten im EU-Raum zu beachten. Im Ausland sind die Verkehrsstrafen nämlich meist wesentlich höher, als in A oder D!
:idee

Lest euch mal folgenden Artikel durch. Da steht sogar was von "rückwirkender" Strafverfolgung :wand

http://www.arboe-salzburg.at/2246.html
 
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