Gemäß Gewährleistung ist das völlig schnurz, auch alle Verschleißteile müssen zum Zeitpunkt der Übergabe in funktionstüchtigem Zustand sein. In den ersten 6 Monaten hat dir der Verkäufer zu beweisen das der Schaden nicht bereits bei Übergabe verdeckt vorlag (also Kat teilweise zusammengeschmolzen). Praktisch nicht machbar, aber im Zweifel nur mit Anwalt durchzusetzen.
Biste über die 6 Monate hinaus darfst du nachweisen dass der Schaden bei Übergabe bestand. Wenn du mehr als 1000km mit dem Wagen gefahren bist kannste das vergessen.
Soweit Gewährleistung, wenn die rum ist und es dir um eine Garantieversicherung geht... schau in die Bedingungen, da ist sowas normal ganz genau aufgeführt. Zahlt dir aber im Normalfall auch nur Anteilig die Reparatur, darüber fährst du meist schlechter als über die Gewährleistung... auch wenn der Händler alles auf Garantie abwälzt... denn da bekommt er Kohle, während er bei Gewährleistung tutto completti alles aus eigener Tasche abdrücken darf.