Heckflügel

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Buxel

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Heckflügel

Da es ja eine Verordnung geben soll die besagt das Heckflügel aus Alu nicht an Fahrzeugen eingetragen werden dürfen, wollte ich mal wissen ob man einen Eingetragen bekommt der nur Alufüße hat und der Spoiler an sich aus GFK oder ABS besteht????

Wie der hier z.B.: Sesam öffne dich!

MfG
 

RedCougar

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Da er unter dem Schlagwort "Alu-Flügel" verkauft wird und die Seitenteile des Flügels scheinbar auch aus Alu sind, würd ich eher weniger Chancen beim TÜV einräumen.
 
B

Buxel

Gast im Fordboard
Verdammt! Sonst gibt es doch keine schicken Heckflügel die man eingetragen bekommt! :kotz:
 
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Andy Cougar

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Als der Dirk vom fordteam 2000 ev. hat sein GFK flügel mit Alu füsse eingetragen bekommen auf sein Mondeo MK3

Habe mich auch gewundert.

BILD
 

Achim

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Wenn du auf so extremes scharf bist,

dann nimm den Shogun-Spoiler ....

der wird eingetragen !


Ob er nun "schön" ist oder ned ....

das liegt im Auge des Betrachters ;)
 
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Buxel

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Also ich finde so einen schlichter als nen ShowGun. Ehrlich gesagt finde ich den zum :kotz: ! Vielleicht werde ich mal mit dem Dirk kontakt aufnehmen! Ist der auch im Forum aktiv?
 
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svenny

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Hi!
Ich hab nen Echtcarbon Flügel auf Eigenbaualufüßen dran und der ist auch eingetragen...
Allerdings war es ein langer Weg und es müssen auch einige Auflagen beachtet werden. Zudem musste ich dem TÜVer auch ein Materialgutachten für das Carbon vorlegen.
Es dürfen keine scharfen Kanten am Alu sein (Radius 2mm?) und man darf sich net drin verfangen können (wie des auch immer gehen soll... ?( ). Und außerdem muss alles was mehr wie 11cm von der Karosse absteht mit einem Fangseil gesichert sein (Falls fer Flügel abreißt). Zusätzlich wollte mein TÜVer, dass der Flügel mit Abreißschrauben befestigt ist. Für den Fall, dass da mal ein Fußgänger hängen bleibt. Hätte ich nicht gebraucht, wenn die Seitenteile nur ca. 2cm Luft zu Karosse hätten, oder der Flügen nur 10cm von der Karose abgestanden wäre.
Kostenpunkt alleine für den TÜV war bei mir 120€...

:happy: lg Sven
 
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Buxel

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Danke für deinen Kommentar! Das sind ja abenteuerliche Bestimmungen: Fangseil, Abreißschrauben...! Ich erkundige mich mal bei meinem TüV Mann des vertrauens! Mal sehen was der davon hält!?

mfg
 
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svenny

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So hats mir der TÜVer erkärt und nach einigen Umbauen am Flügel und der Befestigung wurds dann eingetragen... ;)
 

TheBrain

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Ich versuche gerade die vom NRW Tuning Center dazu zu überreden den Wings West Commando nachzubauen für uns mit ABE! Wenn paar mehr den Wunsch äussernw erden die es sicher machen :)
Schreibt denen mal ne Mail wenn er gefällt ;)
http://www.nrw-tuning-center.de/portal/alias__RBTuning/lang__de-DE/tabID__3449/DesktopDefault.aspx
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Andy Cougar

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Den finde ich aber nicht besonders schön. ?(

Eher schlicht..
 

cougar4live

Eroberer
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hey

der wing west commando ist nicht so dolle! dann lieber den shogun, wie bei andy! hab mir ein paar tips in borken von ihm geholt!! :respekt
 

Pajam

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Ich finde den zwar nocht so schlecht aber zu der Form des Cougar passt doch derhier am besten ist aber auch nur meine Meinung
 

Pajam

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Wäre es nicht langweilig auf den Strassen, wenn jeder den selben Geschmack hätte:D :D :D
 
C

CougarHH

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Richtig, schau Dich doch in der Golf-Tuningszene um...
Eine Riesenauswahl, und trotzdem sehen alle gleich aus :mua
 

Hanyou

König
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Der Wings West Commando Heckflügel, sieht von Hinten fast so aus wie der EVO Flügel.
Finde das aber zu Brachjal, da wird die schöne Form des Cougars doch total zerstört, vorallem dann, wenn keine weiteren Umbauten am Auto sind.
 

RedCougar

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Beitrag von einem DEKRA-Sachverständigen in einem anderem Forum:
Quelle

Begutachtung von gefährlichen Heck-Aluminiumspoilern

Anweisung der Technischen Leitung:

Kurzfassung:
Entsprechend der Beschlußfassung (138. BLFA-TK Sitzung, TOP 7.5) sind Anbauabnahmen für Heckflügel aus Aluminium nach § 19 Abs. 3 StVZO und § 19 Abs. 2 iVm. § 21 StVZO abzulehnen.
Bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen sind die Heckflügel als
erheblicher Mangel einzustufen. Ich bitte Sie um umgehende Umsetzung entsprechender Arbeitsanweisungen.

In einigen Fällen haben Sachverständige der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr Aluminium-Heckspoiler, die starr mit dem Aufbau verbunden sind, positiv begutachtet. Der Spoiler hat Kantenrundungen von 2,5 mm und wurde an den scharfkantigen Ecken mit einem Kunststoffköder versehen. Näheres zur Ausführung ist den beiliegenden Bildern in der Anlage zu entnehmen.

Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die Technische Prüfstelle angewiesen, künftig derartige Fahrzeugteile als unzulässig im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30c Abs. 1 StVZO einzustufen. Daraufhin wurde von dort berichtet, dass derartige Teile in anderen Bundesländern weiterhin positiv begutachtet würden. Die Anforderungen des einschlägigen VdTÜV Merkblattes würden nicht greifen, da es sich um keine Kunststoffheckspoiler handelt. Im Übrigen könnten auch Heckträgersysteme eine ähnliche Gefährdung darstellen.

Das Ministerium teilt diese Auffassung nicht und verweist darauf, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 mm Radius bereits bei Geschwindigkeiten im Bereich von 10 bis 20 m/s messerähnliche Eigenschaften aufweisen kann. Damit stellt es für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung dar. Die Bauweise ist mit so genannten Hecktragesystemen oder ähnlichen Trägern nicht vergleichbar; diese sind im Allgemeinen sowieso nicht ständig an den Fahrzeugen angebaut.

Aus der Erörterung bleibt festzuhalten:

In der 47. Sitzung der AKE-AG "§ 19 Clearingstelle" am 14.07.2004 wurde dieses Thema unter TOP IX bereits erörtert und einvernehmlich mehrere Maßnahmen festgelegt: Es sollen keine Teilegutachten mehr erstellt werden. Änderungsabnahmen sollen auch bei Vorlage eines (noch) gültigen Teilegutachtens unter Hinweis auf § 30 StVZO abgelehnt werden. Das VdTÜV-Merkblatt 744 ist um den Aspekt "metallische Werkstoffe" zu erweitern. Die aaSoP/PI sollen von ihren technischen Leitern entsprechend informiert und angewiesen werden.
In der KBA-Datenbank "Teilegutachten" sind entsprechende Teilegutachten von mehreren TD für Heck-Aluminiumspoiler gemeldet. Ob und wieweit darüber hinaus gefälschte Teilegutachten im Umlauf sind, war bis dato nicht feststellbar.
Herr Miese teilte mit, dass die Akkreditierungsstelle des KBA alle TD anschreiben und eine Rücknahme der Teilegutachten verlangen wird, so dass dann auch über die KBA-Datenbank dies dokumentiert werden könne.

Nachfolgender Beschluss wurde gefasst, der die Festlegungen der AKE-AG "§ 19-Clearingstelle" teilweise übernimmt, präzisiert und im Einzelnen umzusetzen ist (einstimmig):

"1. Das KBA (die Akkreditierungsstelle) veranlasst die Zurückziehung der positiven Teilegutachten von Heck-Aluminiumspoilern bzw. erklärt sie für ungültig und übersendet den Ländern den einschlägigen Schriftverkehr.
2. Anbaugutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO dürfen zukünftig nicht mehr erfolgen (entweder unter Hinweis auf § 30 StVZO oder, soweit erfolgt, mit Hinweis auf die Zurückziehung der Teilegutachten).
3. Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 StVZO dürfen nicht vorgenommnen werden (s. 2.).
4. Werden Fz mit den genannten Heckspoilern zur Durchführung einer HU vorgestellt, ist ein erheblicher Mangel festzustellen.
5. Die zuständigen obersten Landesbehörden weisen die TP und ÜO an, entsprechend vorstehender Punkte 2 bis 4 zu verfahren."


@svenny
Ich find das ziemlich eindeutig und das galt bereits ab 15.10.2004
Im Übrigen gilt das gleiche für Carbon ......
 
S

svenny

Gast im Fordboard
*g*
Wusst ichs doch,, dass sowas kommt! ;) (is net böse gemeint!)
ABER:
Mein Flügel selber is net aus Aluminium, sondern aus Carbon. Für das Carbon hab ich ein Gutachten. Außerdem gibts auch genug kleine Spoiler, Deren Füße aus Metall sind... ;) Mir is es egal, mein Spoiler is vom höchsten TÜV-Prüfer, den es bei uns gibt, abgenommen und wie mir auch von mehreren Stellen (TÜV-Hessen, TÜV-Süddeutschland, Dekra, Polizei) bestätigt wurde Legal! :D

Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die Technische Prüfstelle angewiesen, künftig derartige Fahrzeugteile als unzulässig im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30c Abs. 1 StVZO einzustufen. Daraufhin wurde von dort berichtet, dass derartige Teile in anderen Bundesländern weiterhin positiv begutachtet würden. Die Anforderungen des einschlägigen VdTÜV Merkblattes würden nicht greifen, da es sich um keine Kunststoffheckspoiler handelt. Im Übrigen könnten auch Heckträgersysteme eine ähnliche Gefährdung darstellen.

Gard gelesen... Und Carbon is Kunststoff... ;)
 

RedCougar

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Ich würd mich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass irgendwer anders noch so einen Flügel eingetragen bekommt 8)


Carbonflügel sind aber auch verboten .....
 
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svenny

Gast im Fordboard
*g* Is ja auch gut so... Dann bleibt er recht einzigartig... :D
Aber mein bester Kumpel hat fast den gleichen Flügel eingetragen... :D
Allerdings waren wir auch beim gleichen TÜVer...

Warum solln die denn verboten sein?
 

TheBrain

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Weil Carbon splittert wie sau...daher ja auch diese Bruchtests wo du für ein Gutachten zig von diesen Teilen vom TÜV schrotten lassen musst.


edit:
ag_1.JPG

Der Shogun 2 sieht gut aus wie ich finde, wie findet ihr den denn?
 
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