Hallo,
keine Ahnung, wo die Anfrage themenmäßig zugehört. Da ich ja einen Mondi fahre, frage ich hier danach.
Also:
Wer kann mir sagen, wo ich etwas über den Umfang der normalen, zweijährigen, Gewährleistung finde?
Konkret geht es um die Xenon-Scheinis.
Ich hatte ja schon mal, gleich nach der Fahrzeugübergabe, einen kaputten Xenon und zwar linksseitig. Den hat mein Händler in einen baugleichen getauscht gehabt und nach Reparatur gegen den Originalen zurück getauscht. Damals sollte die Steuereinhait kaputt gewesen sein. Kosten = 0,00 EUR.
Jetzt ist der rechte Xenon ausgefallen. Händler hier vor Ort ist der Meinung, ohne nachzuschauen, woran es genau liegt, dass die Lampe selbst kaputt ist und meint lakonisch, dass mich das für die Lampe allein 210,- EUR kosten wird. Nu prüfen die erst einmal, wer Recht hat.
Man hat mir bei meinen ersten Xenon (Vorgänger MK3) gesagt, dass die Teile ein Autoleben lang halten sollen und nur durch mechanische Gewalt (z. B. Unfall) kaputt zu kriegen seien. Genau deshalb fallen die unter Garantie, zumindest so lange, wie man auf das Fahrzeug die Vollgarantie hat.
Wo kann man das eigentlich konkret nachlesen?
Gruß, Wolfgang
keine Ahnung, wo die Anfrage themenmäßig zugehört. Da ich ja einen Mondi fahre, frage ich hier danach.
Also:
Wer kann mir sagen, wo ich etwas über den Umfang der normalen, zweijährigen, Gewährleistung finde?

Konkret geht es um die Xenon-Scheinis.
Ich hatte ja schon mal, gleich nach der Fahrzeugübergabe, einen kaputten Xenon und zwar linksseitig. Den hat mein Händler in einen baugleichen getauscht gehabt und nach Reparatur gegen den Originalen zurück getauscht. Damals sollte die Steuereinhait kaputt gewesen sein. Kosten = 0,00 EUR.
Jetzt ist der rechte Xenon ausgefallen. Händler hier vor Ort ist der Meinung, ohne nachzuschauen, woran es genau liegt, dass die Lampe selbst kaputt ist und meint lakonisch, dass mich das für die Lampe allein 210,- EUR kosten wird. Nu prüfen die erst einmal, wer Recht hat.
Man hat mir bei meinen ersten Xenon (Vorgänger MK3) gesagt, dass die Teile ein Autoleben lang halten sollen und nur durch mechanische Gewalt (z. B. Unfall) kaputt zu kriegen seien. Genau deshalb fallen die unter Garantie, zumindest so lange, wie man auf das Fahrzeug die Vollgarantie hat.
Wo kann man das eigentlich konkret nachlesen?

Gruß, Wolfgang