Falschfeststellung seitens der Polizei!

CougarMK

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Hallo Ford Gemeinde...
Habe folgendes erlebt:
Wurde vor einigen Monaten von der Polizei angehalten und habe eine Mängelkarte kassiert aufgrund nicht eingetragener Fahrwerksfedern.Soweit so gut, habe dann 3 Punkte kassiert und ne kleine Geldstrafe.C.a 2 Monate später hält mich der gleiche Polizist nochmal an, und das gleiche Spiel. Dann war ich irgendwann mal beim Tüv und der Tüv Prüfer schaute sich die Federn genauer an. Es stellte sich heraus das die Federn eingetragen sind!! Nummer auf den Federn stimmt mit der im Fahrzeugschein überein! Ist auch nochmal mit ´´ROT´´ genauer gekennzeichnet, also eig. schwer zu übersehen.War auch schon beim Anwalt und hab rechtliche Schritte eingeleitet.Ich finde es einfach ne Schweinerei wenn ein sogenannter ´´Verkehrspolizist´´ sowas übersieht, und das sogar 2 Mal !
Ich hatte das Auto mit Fahrwerksfedern gekauft und war so blauäugig und habe dem Polizisten einfach geglaubt.
Wollts nur mal berichtet haben.
 

gruffti

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Dass Polizisten auch Menschen sind, weisst Du aber schon?

Zunächst einmal sollte der Halter wissen, was an seinem Fahrzeug verbaut (und ggf. eingetragen) ist, oder?

Du bescheinigst doch letztlich, dass Du genauso wenig lesen kannst.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Und wenn Du zu Unrecht eine Mängelkarte bekommst - eben weil sich auch Polizisten-Menschen irren können - kannst Du dagegen Einspruch einlegen. Nachträglich natürlich kaum noch. Schätze, das fällt ins Thema "Lehrgeld".

Grüße
Uli
 

Focus-Reik

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Naja daß wie bei allem!!! hast du die Strafe anerkannt und bezahlt ist es pech!! ansonsten hätte man früher einspruch einlegen müssen!!
ansonsten weiß ich nicht ob es da andere Rechtlichen mittel gibt sowie verjährungsfristen oder ähnliches!!
 

tlo-style

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Hallo,

es hat nicht jeder die Ahnung von Technik. Es soll sogar Leute geben die nicht wissen wieviel Zylinder hr Maserati 3200GT hat. Egal, anbderes Thema.
Aber der Polizist sollte da schon Ahnung haben. Er kontrolliert ja schließlich...

Wenn Du die Strafe bezahlt hast hast Du automatisch Deine Schuld anerkannt und das Verfahren ist abgeschlossen. Du bleibst auf den Punkten und der Geldstrafe sitzen.

Gruß tlo
 

Lomex

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ich bin mir da nicht ganz sicher.
Im Strafrecht ist es jedenfalls nicht so. Da gilt ein umfassendes Aufklärungsgebot aus diversen §§ der StPO (z.B. 244 II) und allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip. Wie das jetzt im OwiR ist, ist fraglich.
Meines Erachtens liegt in der Mängelkarte ja ein Verwaltungsakt (?!) der grundsätzlich anfechtbar ist. Im Falle der Unanfechtbarkeit gibts auch noch Möglichkeiten der Aufhebung des VA.

Ich weiß jetzt nicht um wieviel Geld es geht und wiviel dir daran liegt, aber vllt kannst du dich ja doch mal anwaltlich beraten lassen. (Für den Fall, dass du Rechtsschutzversichert bist sowieso :D)
 

gruffti

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Wir sollten das doch mal genauer lesen.

Da hat jemand eine Mängelkarte bekommen und ein Bussgeld.

Wäre er zum TÜV gefahren und hätte die Mängelkarte ordnungsgemäss bearbeitet, hätte er für den 2. Fall schon mal vorgesorgt gehabt.

Hat er aber nicht, trotz Mängelkarte.

Ich bin recht sicher, dass die Dienststelle Wege gefunden hätte, die 3 Punkte und ggf. auch noch das Bussgeld rückgängig zu machen.

So menschelt der Betroffene in dem er sich nicht an die Spielregeln hält und wirft sofort dem Gegenüber vor, dass er ebenfalls menschelt.

Seltsame Moral.

Ein ernstes Wörtchen mit dem bzw. dessen Vorgesetzten würde ich auch schon reden wollen, aber immer in einem gepflegten Ton, der ein vernünftiges Miteinander möglich macht.
 

Lomex

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Original von gruffti
Wir sollten das doch mal genauer lesen.

Da hat jemand eine Mängelkarte bekommen und ein Bussgeld.

Wäre er zum TÜV gefahren und hätte die Mängelkarte ordnungsgemäss bearbeitet, hätte er für den 2. Fall schon mal vorgesorgt gehabt.

Hat er aber nicht, trotz Mängelkarte.

Ich bin recht sicher, dass die Dienststelle Wege gefunden hätte, die 3 Punkte und ggf. auch noch das Bussgeld rückgängig zu machen.

So menschelt der Betroffene in dem er sich nicht an die Spielregeln hält und wirft sofort dem Gegenüber vor, dass er ebenfalls menschelt.

Seltsame Moral.

Ein ernstes Wörtchen mit dem bzw. dessen Vorgesetzten würde ich auch schon reden wollen, aber immer in einem gepflegten Ton, der ein vernünftiges Miteinander möglich macht.

gut, dass er die Mängelkarte offenbar nicht ordnungsgemäß bearbeitet hat, wird er sich zurechnen lassen müssen.
Nichts desto weniger ist die Rechtswidrigkeit eben dieser ja relativ offenkundig. Und auch hier sei nochmal angemerkt, dass das kein Vorwurf an den Polizisten ist. Es ist erschreckend wieviel rechtswidrige VAs im Umlauf sind. (hat sich jemand mal einen Rentenbescheid genauer angeguckt?! Das isn Spaß.) Polizisten sind, wie richtig angemerkt, Menschen, die Fehler machen.

Trotzdem könnte ein Anspruch auf Aufhebung des VA bestehen. Das wäre zu prüfen.
Moral hin oder her. Nur weil ich ein Verhalten unmoralisch finde, stelle ich es auch nicht gleich unter Strafe. Rechtsgelungstheorien erspar ich dem Leser. ;)
 

CougarMK

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Ja ich hab mich darum nicht bemüht.Also für einen Einspruch im ersten Falle ist es zu spät.Und eine Aufhebung kann nur ab Geldbußen von 250 € stattfinden und das ist bei mir nicht der Fall.Bleibe nun somit auf den 3 Punkten sitzen.Man sollte aus solchen Fehlern lernen.
Nun werfe ich dem Polizisten nichts direkt vor, nur ist es halt sein Job !! Und wenn ein nichtbeamter solche Fehler begehen würde sehe es weitaus schlimmer aus. Er hat das ja nichtmal bei der zweiten Kontrolle gesehen, obwohl da ganz deutlich in dem Fahrzeugschein steht : 35....VA 35....HA ROT
Nunja warte nun auf den zweiten Bußgeld bescheid.Da kann ich wenigstens Einspruch einlegen :happy:
 

Lomex

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Und eine Aufhebung kann nur ab Geldbußen von 250 € stattfinden

?!? Wo steht das?

Nun werfe ich dem Polizisten nichts direkt vor, nur ist es halt sein Job !! Und wenn ein nichtbeamter solche Fehler begehen würde sehe es weitaus schlimmer aus.

Es ist aber auch dein Job als Fahrzeughalter zu wissen was eingetragen ist. Und die Relevnaz einer Verbeamtung ist mir nicht ganz klar.

Ich hab nochmal auf der ganzen Geschichte rumgedacht und irgendwas kann an deiner Sachverhaltsschilderung nicht stimmen:
Wenn du eine Mängelkarte bekommen hast, hättest du die Behebung des Mangels anzeigen müssen. Hättest du das getan, hättest du eher um die Eintragung wissen müssen.
Hast du es nicht beheben lassen und wärest zum zweiten mal und nochdazu mit der nicht erfülten Mängelkarte in die kontrolle geraten, hätte die Polizei dich das FZ mit großer Warscheinlichkeit nur noch auf einem Transporter bewegen lassen bis der Mangel behoben ist.... Irgendwas passt da nicht.
 

CougarMK

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Brief vom Anwalt :

Zu meinem Bedauern muss ich ihnen im Anschluss an unsere Unterredung....mitteilen dass der Bußgeldbescheid wegen Versäumung der 2 wöchigen Einspruchsfrist nicht mehr angefochten werden kann, damit rechtskräftig bleibt!

Und nun zu dem Teil wegen der 250 € :

Wird, wie hier, ein bei der Bußgeldentscheidung nicht berücksichtigtes Beweismittel aufgefunden, das eine Verfahrens-Einstellung bzw. einen Freispruch rechtfertigen würde, ist ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nur dann zulässig, wenn gegen den Betroffen eine Geldbuße von mehr als 250 € festgesetzt wurde, was hier nicht der Fall ist.

Nein auch bei der zweiten Konztrolle hat er mich trotz nichtbeseitigen des Mangels weiter fahren lassen. Eventuell hatte er einen guten Tag erwischt ?(
 

dridders

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wer sagt das er sich ueberhaupt dran erinnert hat? Haettest du die Maengelkarte beachtet waere gar nichts passiert, da der TUeV dann bestaetigt haette das eben am Fahrzeug alles in Ordnung ist. Diese dient ja genau dazu das der TUeV sich den Wagen vornimmt wenn der Polizist einen Verdacht hat. Der Polizist selbst ist gar nicht befugt oder befaehigt das zu beurteilen. Wenn man die natuerlich ignoriert, so heisst das eindeutig das das Fahrzeug nicht geprueft wurde und man davon ausgehen kann das es nicht den Vorschriften entsprach. Hier waere in meinen Augen dann eine Zwangsstilllegung sinnvoll gewesen, was soviel heissen wuerde wie Ordnungsamt stattet dir einen Besuch ab und nimmt sich deine Plaketten mit.
 

Lomex

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genua das meinte ich ja. Dafür brauchst du aber nich das Ordnungsamt. Das kann der Herr Polizei(ober/haupt)meister, viel höher fährt ja kaum raus, höchst selbst. Deswegen war ich ja so verwundert.
 

Focus-Reik

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na die zwangsstilllegung kann auch die Polizei vor ort und stelle vornehmen!!! aber nur wenn sie den mangel vor ort und stelle beweisen können!! d.h. in den papieren steht drin Federn NR 1234
und sie schauen wirklich unters auto und auf der Feder steht 4321!!
ich weiß doofes beispiel aber so in etwa ist es ja...!!
 

gruffti

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Das ist die halbe Wahrheit. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr hat und die Sicherheit gefährdet sein könnte, kann das Fahrzeug stillgelegt werden.

Wegen des zu erwartenden Ärgers, muss es für eine solche Massnahme schon ganz dick kommen.
 
I

It is Napanto

Gast im Fordboard
polizisten sind eben auch nur menschen . ich hab es schon oft erlebt , das wir den polizisten erklärt haben was icm schein wofür steht.

ich persönlich hab die erfahrung gemacht, dass solange man einen respektvollen ton und die entsprechenden argumente hat, sich sehr gut mit den polizisten einigen kann.


mal abgesehen sollte jeder fahrzeughalter wissen wenn sein fahrzeug getunt ist , ob es sich in einem verkehrtüchtigen zustand befindet oder eben nicht, sprich man sollte schon wissen ob alles eingetragen ist.

mfg micha
 

Focus-Reik

König
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Original von gruffti
Das ist die halbe Wahrheit. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr hat und die Sicherheit gefährdet sein könnte, kann das Fahrzeug stillgelegt werden.

Wegen des zu erwartenden Ärgers, muss es für eine solche Massnahme schon ganz dick kommen.

Naja ist es ja bei meinem beispiel ein begründeter Verdacht!!
und bei fahrwerksteilen können die so sagen es ist nicht Verkehrssicher!! auch wenn es Verkehrsicher ist!! aber in dem moment ist es nicht geprüft und deswegen nicht Verkehrssicher!!
 
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Maik MkV

Gast im Fordboard
Ich habe zwei Polizisten auch schon mal die Betreibserlaubnis vorgelesen , dass ein paar Teile nicht eingetragen werden müssen, wenn die Betriebserlaubnis mitgeführt wird. Dann sind sie kleinlaut verschwunden.
Und wenn ich hier schon wieder lese, dass Polizisten auch mal Fehler machen können - haben die während der Ausbildung gepennt ?
Das ist Ihr Job sich auszukennen und Lesen kann doch jeder.
Dass der TE sich nicht weiter gekümmert hat, ändert ja nichts am Fehlverhalten des Polizisten.
Mir würde wohl auch keiner einen Fehler mit den Wort, dass jeder mal Fehler macht, verzeihen, wenn ich das Flugzeug mit 5000 Pfund statt 5000 kg Sprit vollgemacht habe.
 

mattescop

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Ich glaube, wir müssen hier mal eine deutliche Trennung der verschiedenen Teilbereiche vornehmen!

1. Auch nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheides und der damit verbundenen Bepunktung ließe sich im Nachgang etwas machen-zur Not unter Einschaltung des zuständigen Verwaltungsgerichtes. Dazu müsste man einen Verwaltungsrechtler einschalten und keinen Feld-,Wald- und Wiesenjuristen vom Dorf! Die grundsätzliche Problematik dürfte aber in der schwer nachvollziehbaren Beweislage liegen, wenn der Verstoß schon lange her ist und es keine Beweisicherung gegeben hat!

2. Die Polizei ist nach eigenem Verständnis ein "Spiegelbild der Gesellschaft" und da ist mir neu, dass der liebe Gott die Intelligenz auf alle Menschen der Gesellschaft gleichmäßig verteilt hat. Beispiele für diese ungerechte Verteilung lassen sich zu Hauf finden!
Gute Werkstätten-schlechte Werkstätten, freundliche Verkäufer und unfreundliche etc.

3. Grundsätzlich leben wir zum Glück (!?) in einem Rechtsstaat, in dem jede Maßnahme der öffentlichen Verwaltung auch später überprüft und ggf. revidiert werden kann. Die Einhaltung der Widerspruchsfristen muss allerdings durch den Betroffenen sichergestellt werden. Anderenfalls würde sich die öffentliche ja nur noch ständig selbst überprüfen und wäre in ihrer Funktionsfähigkeit ausgeschaltet!

4. Es geht bei einer Ordnungswidrigkeit/Straftat nie um Schuld oder Unschuld! Diese darf nur von einem Richter festgestellt werden! Hat die Polizei den Verdacht des Vorliegens einer Straftat muss sie einschreiten und entsprechende Maßnamen treffen (Legalitätsprinzip)!
Bei Owi kann sie einschreiten, muss es aber nicht zwingend! Hier gilt das "Opportunitätsprinzip". Auch die Ahndung einer Owi unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des einschreitenden Beamten.

5. Wenn ich bei meinem Vorschreiber lesen muss: "Und wenn ich hier schon wieder lese, dass Polizisten auch mal Fehler machen können - haben die während der Ausbildung gepennt ?", weiß ich schon jetzt, dass er mit Polizei und Rechtsstaat, vielleicht auch mit dem Straßenverkehr als solchem, Probleme zu haben scheint oder schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Dabei bleibt allerdings festzustellen, dass die Polizei nicht von sich aus tätig wird, sondern grundsätzlich ein polizeiliches Einschreiten immer von außen veranlaßt wird.
Außerdem scheint sich mein Vorschreiber noch nie mit dem vielschichtigen Arbeitsfeld "Polizei" ernsthaft auseinander gesetzt zu haben, sonst würde er feststellen, dass nicht alle Beamten auch alles wissen können!

Als Beispiel:
Der Wach- und Wechseldienst (Schutzpolizei) kann im Allgemeinen keine kriminaltechnischen oder kriminalistischen Arbeiten erledigen-dafür kann der Kriminaltechniker/Kriminalist aber auch keine Unfälle aufnehmen...
Der Enteiser/Betanker auf dem Flughafen kann auch keine Triebwerke instand setzen...

Einigen, die ein Problem mit der Polizei haben und denen, die sich durch private, durch Werbung finanzierte TV-Sender und die große bunte Tageszeitung aus Hamburg, vielleicht aber auch durch bierseeliges Zusammensein am Stammtisch ihre Meinung gebildet haben, sei noch eins gesagt:

Als Polizeibeamter, der einen (schwerwiegenden) Fehler begangen hat wird man mindestens doppelt bestraft. Einmal durch die Gerichte, die gerne mal schwerere Strafen aussprechen als beim" "Normalbürger"- der Beamte ist ja juristisch vorgebildet...
Und zudem gibt es noch disziplinare Konsequenzen- von der Geldstrafe bis zur Entfernung aus dem Dienst...

So, dass musste jetzt mal heraus... und hat vielleicht dazu beigetragen, einiges zu klären...


Mattes
 

Lomex

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den ausführungen ist nur beizupflichten. Insbesondere die Passage mit dem Wald- und Wiesenanwalt hat mir gefallen.
Diese Sache mit den 250 Euronen kommt mir immernoch spanisch vor. Mir wäre eine Einschränkung bzgl des Streitwertes in § 40 VwGO nämlich auch neu. Grundsätzlich ist der gerichtsweg für jeden fall offen. Auch wenn es nur um 2,54 geht. Ein ähnlicher Fall wurde in der ordentlichen Gerichtsbarkeit einmal erfolgreich in einer Nichtzulassungsrüge vorgetragen. Bei Interesse such ich die Fundstelle raus.
Was der Anwalt vllt meinte war, dass es sich bei diesem Streitwert für IHN finanziell einfach nicht lohnt. Und das meine ich nicht abschätzig. Als Anwalt Geld zu verdienen ist nicht mehr so leicht wie früher.

Nur eins noch: ist die Hamburger Tageszeitung (naja...Wurschtblatt) nicht nahc Berlin umgezogen? Meine mich da an etwas zu erinnern.
 

mattescop

Doppel Ass
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Du hast vollkommen Recht mit Deiner Aussage, dass eine Streitwertbegrenzung in Deutschland nicht existiert, zumal es im vorliegenden Fall um die reine Überprüfung eines unrechtmäßigen, aber zur Rechtskraft gelangten Verwaltungsaktes geht...

Ich habe selbst schon Anwälte erlebt, die sich in ihrem ureigensten Arbeitsbereich nicht wirklich auskannten. Denen musste ich als juristischer Laiendarsteller noch einige Sachen im Bereich ZPO und VwGO erklären...

Man erlebt es immer wieder, aber das ist ein anderes Thema...

Ich kann aber auch nicht so ganz glauben, was der Thread-Eröffner hier dargestellt hat... man ist ja schließlich immer geneigt, einen Sachverhalt aus rein eigener Sicht unter Auslassung der nötigen Objektivität zu schildern...

Fest steht jedenfalls, das auch eine zur Rechtskraft gelangte Entscheidung der Bußgeldbehörde reversibel ist, wenn für die getroffene Entscheidung die Rechtsgrundlage fehlt.
 
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