Fordbeau

Grünschnabel
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Bei uns müssen nächsten Di beide Autos in die Fordwerkstatt.
Hätten wir da Anspruch auf zwei Ersatzwagen für die Zeit, in der wir beide Autos weggeben müssen?
Oder ist ein Ersatzwagen nur eine freiwillige Zusatzleistung des Ford-Händlers zur Kundenbindung?
 

dridders

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Warum solltet ihr da einen Anspruch haben? Du schreibst ja nichtmals aus welchem Grund die Fahrzeuge in die Werkstatt müssen. Wegen einer Wartung wirst du wohl kaum rechtlich Anspruch auf ein kostenloses Leihfahrzeug haben. Selbst bei Garantie- und Gewährleistungsfällen mit mehreren Tagen Reparaturdauer hast du den Anspruch für gewöhnlich nicht, es sei denn du hast ihn in den Garantiebedingungen drin. Ein nicht selbst verschuldeter Unfall ist wohl einer der wenigen Fälle wo du von Gesetzesseite her Anspruch auf ein Leihfahrzeug hast.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Mal ehrlich...wenn 10 Autos in der Werkstatt stehen, was soll der Händler machen ? Sich 10 Leihwagen hinstellen oder gar 10 Leihwagen bezahlen.....da kann er schnell den Laden zu machen.

In der Regel kannst du bei deinem Händler für 30-35€ p.T einen Wagen leihen(hier hat z.B Sixt meist bessere Angebote), der dir dann aber auch nur von einer Autovermietung zur Verfügung gestellt wird. Wie Dridders schon sagt, wenn dein Auto durch einen Fremdverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht, dann hast du Anspruch auf einen Leihwagen für max 14 Tage den die geg.Versicherung auch Übernimmt bzw die Kosten reguliert. Selbst wenn du bei deinem Händler einen Neuwagen kaufst und dieser eine Woche später in die Werkstatt muss hast du keinen Anspruch...ausser es ist irgentwo schriftlich festgehalten.

Davon ab, warum bringst du zwei Autos gleichzeitig zum Händler wenn du weißt,das du drauf angewiesen bist ? Oder sind beide dringent Rep.bedürftig ?
 

dridders

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Die 14 Tage gelten nur dann, wenn du den Wagen nicht reparieren lässt, dir einen neuen suchst, und es sich nicht um einen Exoten gehandelt hat, sondern ein 0815-Fahrzeug das man an jeder Straßenecke kaufen kann. Lässt du ihn reparieren, dann zählt die Reparaturdauer als Dauer für den Mietwagen. Beträgt die mehr als 14 Tage weil Teile nicht lieferbar sind, dann muss auch länger der Mietwagen gestellt werden. Beträgt sie länger als 14 Tage weil du erst nach 13 Tagen Reparaturfreigabe gibst weil du so lange überlegen musstest... ist das natürlich dein Problem.
Wenn eh beide Fahrzeuge wirklich benötigt werden, dann spielst ja keine Rolle ob beide zeitgleich oder versetzt in die Werkstatt gehen. Das wäre ja nur wichtig wenn ein Fahrzeug reichen würde, oder sich die Reparaturdauer verkürzen würde wenn nur einer in der Werkstatt steht, weil die Werkstatt sie eh nacheinander abarbeiten muss.
 

apfelkoenig

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Ich lasse mich gerne korrigieren, aber bei "meiner" Werkstatt ist es so, dass ich für die Dauer der Inspektion einen Leihwagen kostenlos gestellt bekomme. Aber das würde ich eher als Service-Leistung meiner Ford-Werkstatt sehen. Abgesehen davon sind wir auch gute Kunden und es wird auch gerne mal ein Fahrzeug "extra für uns" zugelassen.

Aber ich würde nicht sagen, dass du Anspruch auf 2 Leihwagen hast. Wenn überhaupt, dann hast du meistens im Falle einer Inspektion/Wartung die Möglichkeit kostenlos einen Werkstattersatzwagen zu bekommen. Aber ich würde das wie gesagt nicht als "Anspruch" bezeichnen. :)
 

Sylvester23

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Ersatzwagen gibts eigentlich nur, bei einer "echten" Mobilitätsgarantie - alles andere ist Werkstattservice. In meiner "alten" Ford-Werkstatt bekomm ich einen Wagen für 20ct/km, was ich OK finde. Ist halt immer die Frage, wieviel man fährt.

Wenn es für kostenlose Werkstattwagen geben würde, mach ich mir schon Gedanken, denn dann werden die entweder als Probefahrten abgerechnet oder die Werkstatt setzt von vornherein so hohe Kosten an, dass die das Geld mit drin haben. OK, für wirklich gute Kunden eine Ausnahme mag gehen, aber sonst???
 

apfelkoenig

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Ah, ok. Jetzt wo du es sagst. Ich habe "Mobilitätsgarantie" bei unserem Händler seinerzeit mal mit abgeschlossen. Dafür also z.B. diese Garantie.
 

RedCougar

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Fordbeau schrieb:
Hätten wir da Anspruch auf zwei Ersatzwagen für die Zeit, in der wir beide Autos weggeben müssen?
Nein

Oder ist ein Ersatzwagen nur eine freiwillige Zusatzleistung des Ford-Händlers zur Kundenbindung?
Ja


Wie gesagt sind nur fremverschuldete Unfälle eine Ausnahme. Da würde die gegnerische Versicherung einen Leihwagen zahlen.
 

dridders

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apfelkoenig:
die Mobilitaetsgarantie greift auch nur wenn der Wagen durch einen Defekt/Schaden in die Werkstatt muss, nicht bei Wartungen!
 

apfelkoenig

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Hm, dann sind die bei unserer Ford-Werkstatt offenbar sehr auf "Kundenbindung" aufgrund freiwilliger Leistungen aus. ;) Denn ich erhalte bei einer Inspektion immer einen kostenlosen Ersatzwagen. :)
 

RedCougar

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Meine Werkstatt stellt auch völlig kostenfrei einen Ersatzwagen.

Die nahegelegene Ford-Werkstatt nimmt pauschal 20 Eur für nen Ersatzwagen.

Und das hiesige Ford-Haupthaus geht je nach Kunde oder Nase. Guter & alter Kunde = kostenlos, nicht so guter oder Neukunde = 40 Eur am Tag.

So handhabt das eben jede Werkstatt anders.
 

Fordbeau

Grünschnabel
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Ja, ich hätte die Termine nicht so gelegt, dass beide gleichzeitig in die Werkstatt müssen ;) Beim Fiesta wars schon wieder ein Marderschaden und das Auto ist nicht mehr angesprungen.
Beim Mondeo ist uns einer in die Beifahrerseite reingefahren. War ein recht doofes Timing, aber nun laufen beide wieder.
Wir haben übrigens einen Focus als Ersatzwagen bekommen und uns dann noch für 2 Tage ein anderes geliehen für 20 EUR am Tag, das fand ich sehr nett, aber wir sind dort auch schon lange Kunden und haben alle unsere letzten vier oder fünf Autos bei diesem Fordhändler gekauft....
 

dridders

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Was ist daran nett? Du hattest einen fremdverschuldeten Unfall, somit zahlt die gegnerische Versicherung dir schliesslich deinen Mietwagen, naemlich den Focus. Nett war da gar nichts, die Kosten sind zu 100% der Versicherung in Rechnung gestellt worden.
 
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