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victorino1969
Gast im Fordboard
Hallo Leute, ich bin mit dem Verkäufer meines Ford bzw mit dem Ford-Händler im Streit!
Ich habe einen Mondeo mit Automatikgetriebe!
Der Ent-Verriegelungsschalter für den Schalthebel-Hebel macht Geräusche wenn ich auf "P" schalte und gleichzeitig die Bremse gedrückt halte.
Es handelt sich um ein Summen!
Sobald ich die Bremse löse ist es weg und betätige ich die Bremse dann ist es sofort wieder da!
Nun meint der Händler das es nicht schlimm sei und das nichts passieren könne!
Geräusche entstehen manchmal so wie sie auch wieder weggehen können!
Die meinen das es keinen Gewährleistungsanspruch darauf gebe da es kein Sachmangel darstelle zumal das auch keine weitere Konsequenzen nach sich ziehe, es könne nichts kaputt gehen oder so!
Ich möchte das reparieren lassen aber ich sollte erst die Hälfte dazu bezahlen.
Ich habe mich geweigert 170€ dazu zu bezahlen also sprich die Hälfte!
Jetzt hatte ich denen eine Frist gesetzt von einer Woche mit mitzuteilen ob die es nun reparieren wollen oder nicht da ich nichts hinzubezahlen werde!
Nun haben die mir ein zweites Angebot gemacht, ich zitiere mal:
Wir rechnen die Reparatur nach A1-Garantie ab. Das bedeutet, dass das Autohaus XXX die Lohnkosten und 40% der Teile bezahlt.
Sie tragen 60% der Teilekosten, so dass für Sie ein Anteil von 120€ (200€ kostet das Teil)anfällt.
Ich habe denen nun geantwortet das ich auch damit nicht einverstanden bin, das die die verbleibenden 120€ auf Basis der gesetzlichen Gewährleistung abrechnen sollen sodas es für mich kostenfrei bleibt!
Was meint Ihr dazu???
Ich habe einen Mondeo mit Automatikgetriebe!
Der Ent-Verriegelungsschalter für den Schalthebel-Hebel macht Geräusche wenn ich auf "P" schalte und gleichzeitig die Bremse gedrückt halte.
Es handelt sich um ein Summen!
Sobald ich die Bremse löse ist es weg und betätige ich die Bremse dann ist es sofort wieder da!
Nun meint der Händler das es nicht schlimm sei und das nichts passieren könne!
Geräusche entstehen manchmal so wie sie auch wieder weggehen können!
Die meinen das es keinen Gewährleistungsanspruch darauf gebe da es kein Sachmangel darstelle zumal das auch keine weitere Konsequenzen nach sich ziehe, es könne nichts kaputt gehen oder so!
Ich möchte das reparieren lassen aber ich sollte erst die Hälfte dazu bezahlen.
Ich habe mich geweigert 170€ dazu zu bezahlen also sprich die Hälfte!
Jetzt hatte ich denen eine Frist gesetzt von einer Woche mit mitzuteilen ob die es nun reparieren wollen oder nicht da ich nichts hinzubezahlen werde!
Nun haben die mir ein zweites Angebot gemacht, ich zitiere mal:
Wir rechnen die Reparatur nach A1-Garantie ab. Das bedeutet, dass das Autohaus XXX die Lohnkosten und 40% der Teile bezahlt.
Sie tragen 60% der Teilekosten, so dass für Sie ein Anteil von 120€ (200€ kostet das Teil)anfällt.
Ich habe denen nun geantwortet das ich auch damit nicht einverstanden bin, das die die verbleibenden 120€ auf Basis der gesetzlichen Gewährleistung abrechnen sollen sodas es für mich kostenfrei bleibt!
Was meint Ihr dazu???