Auto abmelden ....

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Mek Fisch

Gast im Fordboard
Hallo !

Ich möchte ende des Jahres meinen Escort abmelden um den dann aufzubauen, geplant sind so ca. 2 Jahre.
Jetzt die Frage, ich möchte unbedingt das gleiche Nummernschild bei der Wiederanmeldung haben. Was kann ich da machen .... ? ?(
 
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ARREIS

Gast im Fordboard
Du könntest versuchen,Dir das Kennzeichen bei der ZUlassungsstelle reservieren zu lassen,das kostet allerdings ein wenig Geld und ob das auch für 2 Jahre geht sei dahin gestellt.
 
H

Hilmar

Gast im Fordboard
Solange Du keinen Verschrottungsnachweis bringst bleiben die Kennzeichen beim PKW.
P:S: Sieh zu das Du innerhalb der zwei Jahre bleibst (TÜV Ende plus 2 Jahre) Also mit neuem TÜV 46 Monate Standzeit. Ansonsten droht Vollabnahme.
 

eXzaR44

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Wenn Du ihn vorrübergehend stillegst, behältst Du das Kennzeichen die nächsten 18 Monate ohnehin. Erst danach geht die vorübergehende Stillegung in eine endgültige Stillegung über und das Kennzeichen wird nach einer gewissen Frist wieder freigegeben.

Entweder zwischendurch nochmal frischen TÜV holen und für wenige Tage wieder anmelden oder innerhalb der 18 Monate fertig werden! ;)
 
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Mek Fisch

Gast im Fordboard
Klingt nach Stress ....

... muss ich halt versuchen den Rohbau in dieser Zeit fertig zu bekommen.
Dumm wirds nur wenn die Kohle in dieser Zeit knapp wird ....:geld :cry:
 

eXzaR44

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Original von HilmarSieh zu das Du innerhalb der zwei Jahre bleibst (TÜV Ende plus 2 Jahre) Also mit neuem TÜV 46 Monate Standzeit. Ansonsten droht Vollabnahme.

Ausschlaggebend ist der Termin der vorübergehenden Stillegung. Es spielt keine Rolle, wie lange das Fahrzeug noch gültigen TÜV besitzt.
Korrekt ist, daß nach Ablauf von 18 Monaten vorübergehender Stillegung eine §21-Vollabnahme (auch Baurat genannt) fällig ist. Dies wäre aber auch nichts hinderliches, denn es ist lediglich Mängelfreiheit zu erfüllen. Wer sicher fahren will, wird eh nicht ohne anderes Ergebnis aus der TÜV-Halle fahren wollen. ;) Die Wiederinbetriebnahme unter Voraussetzung des §21-Gutachtens ist geringfügig kostspieliger. Hinzu kommen Kosten für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefs.
 

Mk4Zetec

Foren Gott
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Wie lange hast Du noch Rest-TÜV zur Verfügung ???
Geht nämlich auch einfacher, wenn es Dir 30 EUR wert ist... ;)
Beispiel:
Rest-TÜV bis 12/05
Stillegung in 10/04
Tageszulassung bis 11/05 (quasi anmelden und nächsten Tag abmelden)
damit gilt ab TZ wieder die 18-Monatsfrist...
Wichtig!!! Gültiger TÜV und AU sollten zur TZ noch drauf sein, sonst machen die das nicht ;)
 

youngtimer

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Original von Mk4Zetec
Wichtig!!! Gültiger TÜV und AU sollten zur TZ noch drauf sein, sonst machen die das nicht ;)

Das scheint wohl auch wieder regional unterschiedlich zu sein-bei uns muß z.B. der Tüv noch mindestens ein halbes Jahr gültig sein->sonst keine Zulassung. Dafür werden Nummernschilder schon nach 12 Monaten wieder zur Vergabe freigegeben.....
 
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Mek Fisch

Gast im Fordboard
Naja, Tüv und Asu hab ich noch bis 11/05 drauf, abmelden vorr. 11/04
 

muckel

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also soweit ich weiss kannst du das nummerschild reservieren lassen!!!aber da es immer nur einen bestimmten zeitraum geht musst du es immer wieder neu reservieren!!! aber wie lange die reservierungszeit is weiss ich nicht!!! einfach mal hinfahren oder anrufen und nachfragen!!!!
 
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