Ist relativ, sieht bei mir auf der Hinterachse nicht anders aus, speziell dort wo der Radlauf aufhört und die Stoßstange anfängt. Ist im ermessen der zuständigen Prüfers, solltest also mal gucken. Am besten mal nen Dekra oder Tüv-Onkel bei ner freien Werkstatt besuchen, die sind meist nicht so streng als wenn du zu nem Stützpunkt fährst.
...es gibt eine Vorschrift die besagt, das Schnittpunkt in der Radmitte und der Winkelhalbierenden vertikal nach oben in einem Winkel von 75° der Reifen komplett abgedeckt sein muss (wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss in diesem Bereich die Überdeckung sogar 1 cm über den Reifen ragen...
Der Reifen an sich ist uninteressant, es geht um die LAUFFLÄCHE die abgedeckt sein muß, so sprach mein Lieblings-Dekra-Prüfer und gab den Stempel

Außerdem kenne ich diese Winkel-Grütze nur von den Östereichern, dort war es GLAUBE ich so. Was die Dekra-Jungs gerne sehen ist 2cm Restfederweg, aber manch einen stört es auch nicht wenn es weniger ist. Kannst dir auch Pappe rankleben um den Reifen abzudecken

Scherz am Rande, aber hat es schon gegeben, als ein Bekannter von mir damals bei der Dekra war hat der Prüfer zu ihm gesagt das er das so machen solle, mit der Begründung, er könne die Fegen mit ruhigen Gewissen eintragen und wenn die Pappe danach wieder abgemacht wird ist es nicht mehr seine Sache...
@Reap Und deshalb kann dir keiner beantworten ob dir das irgendein Prüfer einträgt, je nachdem ob der gut oder schlecht drauf ist oder oder.