Abnhembare Hängerkuppung

bobbelet

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Mahlzeit! :D

Ich hab an meinem Mondi ne abnhembare Hängerkupplung... da die viel gebraucht wird bleibt die einfach dran. Jetzt meinte aber ein Nachbar: "Ohje... das wird teuer wenn du angehalten wirst... ne abnhembare musst du abmachen wenn du sie nicht brauchst" Klingt iwie komisch ist aber seiner Meinung nach so.. hat der alte Recht oder hat er mir einen vom Pferd erzählt? Weiß jemand bescheid?


Er meinte auch noch das sich die karosserie verziehen kann wenn ich mit dem Ding wogegen fahre... das kauf ich dem ja noch ab, aber das andere.... :kotz:
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T

tkarte

Gast im Fordboard
Hallo,

gehört habe ich das auch schonmal,aber ob das stimmt weiß ich nicht.Wenn du sie gegen eine starre tauschen willst hätte ich interesse an der abnehmbaren.

gruß Tobias
 
M

MONDEO MK3 TDCI

Gast im Fordboard
dein Nachbar hat teilrecht!

Strafe zahlen wirst du nicht wenn du die dran hast obwohl die abnehmbar ist aber sollte dir jemand hinten drauffahren und er merkt das die AHK abnehmbar ist, dann hat er gute Chanchen nur Teilschuld zu bekommen da bei nicht vorhandener er weniger an Schaden hätte.
So hat es mir ein Polizist erzählt und auch mein Anwalt bestätigt.

Ist blöd aber nun mal so.
 

FoMoTu

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Völlig richtig!(Vorredner Mondeo MK3 TDCI hat völlig recht) Hatte immer ne Starre dran, mein Glück, das erste was die Grünen kontrollierten nach meinen beiden "Unfällen" war ob die AHK abnehmbar ist! War beide male gerade am anfahren als mir einer raufrutschte! An meinem war jeweils gar nichts, die anderen sahen schon böse aus. bekam beide male nur ne neue AHK "spendiert", wegen evt. Haarrisse muss sie nach Unfall ersetzt werden!
 

Joerch070

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Moins zusammen,

also ich stelle keine Eurer Aussagen in Frage aber is das nich bekloppt?

Ein vom Tüv eingetragenes Teil, welches abgebaut werden muss, solange nichts dranhängt?

Vielleicht sollte ich in Zukunft auch den Beifahrersitz rauswerfen, solange keiner draufsitzt.... :wand spart ja dann auch noch Sprit

Ich hab auch ne abnehmbare und ich wär DEFINITIV auf dem Weg nen Anhänger abzuholen, würden mich die grünen anhalten

Sowas beklopptes :comp1:

Es grüßt der Jörch
 

bobbelet

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Tja das Gesetz ist schon bekloppt... genau das mit den Nebelscheinwerfern... sieht doch cool aus wenn die an sind 8)
 
B

Beast44

Gast im Fordboard
Naja, kann das Gesetz teilweise nachvollziehen. Der Schaden wird natürlich für den anderen viel größer, wenn er auf ne AHK rutscht.
Aber warum sollte man denn auch die ganze Zeit mit AHK fahren, wenn man sie abnehmen kann?
Wenn man den Luxus schon hat, mach ich sie doch ab. Sieht doch auch viel besser aus... ;)

Und den Spruch "Ich bin grade auf dem Weg einen Hänger zu holen"...warum machst du sie dann nicht erst ran, wenn du den Hänger auch wirklich anhängst? ?(
 
W

Wendigo

Gast im Fordboard
Also ich finde die abnehmbare AHK ist kein Luxus... wäre mir viel zu viel arbeit ;) da hol ich mir lieber ne starre.

aber ist ja auch alles geschmackssache.

Der vorteil aber für dich selbst ist wenn du die AHK dran lässt entsteht bei dir weniger schaden.....
 

bobbelet

Foren Ass
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Und meint ihr der Wagen kann sich verziehe wenn ich zb mit der Kupplung gegen eine Wand titsche?
 

Joerch070

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Na weil,

der Hänger steht ja dann an einer viel befahrenen Straße und das wär mir ja viel zu gefährlich, mich da unters Auto zu legen um das Teil anzubringen :D

ODER

bei REAL aufm Parkplatz is mir ja heute einer beim Ausparken da drauf gerollt, hat sich verkantet und ich muss ja in die Werkstatt um die abmachen zu lassen ...

Also Männas, wie auch immer... ICH würde jedenfalls nicht für ne eingtragene Kupplung Strafe zahlen, da wär ich dann echt um keine Ausrede verlegen :pfeif

Zudem würde mich mal interssieren, ob das in irgend einem Forddokument dieser Kupplung vermerkt ist...

In diesem Sinne,
der Jörch
 
D

dithi

Gast im Fordboard
Hallo Joerch70,

wenn Du Dir mal die Betriebsanleitung für die Abnehmbare anschaust, wirst Du lesen, daß sie bei Nicht-Benutzung abzunehmen ist, also zumindest bußgeldverdächtig.

Grund hierfür liegt in grauer Vorzeit, als es Autos gab, bei denen die AHK das hintere Kennzeichen teilweise verdeckte. Diese Autos mußten eine abnehmbare AHK haben, eine Starre wurde bei denen nicht zugelassen.

Grüße
dithi
 

Joerch070

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moins Gemeinde...



Original von bobbelet
Und meint ihr der Wagen kann sich verziehe wenn ich zb mit der Kupplung gegen eine Wand titsche?

@ bobbelet:

Hab mal versucht (als Laie!) dieses bildlich darzustellen.

Auf dem ersten Bild sieht man die Einführung für die AHK. Diese ist mit den Trägern verbunden, an denen deine Hinterachsen befestigt sind.
Wenn du nun gegen ne Wand "fährst" und der komplette Druck konzentriert über die kleine Fläche der AHK an die Träger weiter gegeben wird , würde ich schon behaupten das sich das Fahrzeug (Spur ect.) schon verziehen kann.

Die Großmeister Uli und Hacky mögen mich korrigieren, sollte Bedarf bestehen :D
 

bobbelet

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Danke für die Foddos :applaus Naja iwo gegen fahren ist ja grundsätzlich schlecht und das sieht echt so aus als könnte sich da was verziehen. Vielleicht erst ab ner höhren geschwindigkeit aber muss ja net sein.....
 

Bauloewe

Triple Ass
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Na, das kommt mir aber schon schleierhaft vor.
WelchesGesetz, Vorschrift, etc soll das denn bitte sein? ?(

Ok, zur Schadensminimierung könnt ichs mir vorstellen, aber am eigenen Wagen.
Mir ist mal einer hinten drauf als die Kupplung montiert war, da war hinten alles breit, ohne da mehr Angriffsfläche, wär der Schaden bestimmt nich so groß gewesen.

Aber in Germany ist alles vorstellbar, aber wir ham ja nun Edmund in Brüssel zum Bürokratieabbau. :wand

MfG Bauloewe
 

Joerch070

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Moins Gemeinde,

neben 12000 Google-ergebnissen und einigen Telefonaten berichte ich folgendes Ergebnis.

Kein geltendes Gesetz verbietet die Fahrt mit mobiler Kupplung OHNE Hänger.

Es sei denn :

Das Kennzeichen wird in irgend einer Form verdeckt!

Wird eine AHK nachträglich installiert (also fest) würde diese in jenem Fall NICHT eingetragen werden, mobile sind dann, nach Gebrauch, zu entfernen.

Dann kam die Sache, im Schadenfalle mit der Versicherung auf, dazu ein Jurist:

Zitat

"...Selbst in versicherungsrechtlicher Hinsicht konnten wir kein Ergebniserzielen. Eine abnehmbare Anhängerkupplung darf grundsätzlich am Fahrzeug verbleiben, auch wenn kein Anhänger gezogen wird. Sie ist immer dann zwingend abzunehmen, wenn das hintere Kennzeichen von ihr verdeckt oder teilweise verdeckt wird. Ein solcher Verstoß ist jedoch in der StVZO zu finden, § 60 dürfte einschlägig sein.
Ansonsten würde der jenige, der eine abnehmbare Kupplung ohne Hängerbetrieb am Fahrzeug läßt, im Schadensfall schlechter gestellt werden, als der jenige,der eine starre Kupplung besitzt - und diese überhaupt nicht entfernen kann...."

Denke das hat Aussagekraft und so sehe ich das auch!

Des Weiteren ist der Rechtsabteilung vom ADAC kein einziger Fall bekannt, in dem ein Unfall"opfer" eine Teilschuld wegen seiner AHK bekam. Also auch das ein Trugschluss!

Und abschliessend möchte ich noch erwähnen, ICH würde auch sofort meine Rechtschutzvers. in Anspruch nehmen, um von mir, durch die Polizei, geforderte Bußgelder umgehend zurück zu holen.

Ohne gültiges Gesetz zu diesem "Verbot" kein Bußgeld!
Zudem ist es bei mir eine orginal FORD AHK, die auch schon bei Fahrzeugauslieferung angebaut war, also nix mit ABE und demnach auch unter Berücksichtigung aller geltenden Vorschriften vom Werk angebracht.

In diesem Sinne, wünsche lustiges weiter diskutieren :D

Gruß, der Jörch
 
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