Guido

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Wenn ihr das slebstleuchtende Nummernschild von 3M am Fahrzeug habt und der TÜV meckert rum ,daß die originale Kennzeichenbeleuchtung außer Kraft ist, dann könnt ihr die im Anhang stehende ABG vorweisen. Dort steht auf Seite 2 unten:

Nach dem Einbau darf die vorher am Fahrzeug vorhandene Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichenschild nicht mehr wirksam sein.
 

Achim

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Dass es noch TÜVer gibt die das nicht wissen is schon erstaunlich.
Ok - bei der vielzahl an PKW's kann man nicht alles wissen - trotzdem ... :wand
 
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