10% der versprochenen Leistung dürfen fehlen

W

waschbaer

Gast im Fordboard
Der gelieferte Neuwagen lag nachweislich 7,7 Prozent unter seiner im Prospekt versprochenen und in seinen Papieren auch eingetragenen Motorleistung. Der Käufer wollte ihn daraufhin zurückgeben, klagte - und wurde vom Oberlandesgericht Celle abgewiesen. Bis zehn Prozent Leistungsminus muss ein Käufer danach hinnehmen. Das Gericht bezog sich mit dieser Toleranzgrenze auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zum Mehrverbrauch an Kraftstoff, nach der mindestens zehn Prozent Abweichung für eine Wandlung vorliegen muss.
OLG Celle, 7 U 13/2000

Donnerwetter, d.h., dass mein müder 2,2 tdci statt 155 ps lediglich 139,5 ps haben muss.

EDIT by MucCowboy: Aktenzeichen richtiggestellt
 
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Maik MkV

Gast im Fordboard
Aber der Umkehrschluss besagt, dass Du bei Mehrleistung nicht nochmal was zuzahlen musst.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Steht zwar nicht ausdrücklich drin, aber sollte fair sein. 10% nach oben sind dann max. 170,5 PS ! Doch leider geht die Streuung erfahrungsgemäß meist nach unten. :wand

@waschbaer: Das Aktenzeichen ist falsch (kopiert). Es lautet "OLG Celle 7 U 13/2000". Das von Dir genannte Az gehört zu dem nachfolgenden Urteilstext zu Crashes in Baustellen ;) Ich hab Dir das mal richtiggestellt.

Grüße
Uli
 
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