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waschbaer
Gast im Fordboard
Der gelieferte Neuwagen lag nachweislich 7,7 Prozent unter seiner im Prospekt versprochenen und in seinen Papieren auch eingetragenen Motorleistung. Der Käufer wollte ihn daraufhin zurückgeben, klagte - und wurde vom Oberlandesgericht Celle abgewiesen. Bis zehn Prozent Leistungsminus muss ein Käufer danach hinnehmen. Das Gericht bezog sich mit dieser Toleranzgrenze auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zum Mehrverbrauch an Kraftstoff, nach der mindestens zehn Prozent Abweichung für eine Wandlung vorliegen muss.
OLG Celle, 7 U 13/2000
Donnerwetter, d.h., dass mein müder 2,2 tdci statt 155 ps lediglich 139,5 ps haben muss.
EDIT by MucCowboy: Aktenzeichen richtiggestellt
OLG Celle, 7 U 13/2000
Donnerwetter, d.h., dass mein müder 2,2 tdci statt 155 ps lediglich 139,5 ps haben muss.
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