Ebay Kleinanzeigen...Käufer will zurücktreten

Ronnymondy

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Am 22.05.14 habe ich über Ebay Kleinanzeigen meine Eisenbahnplatte verkauft für 450€. Durch Telefonischen Kontakt habe ich dem Käufer Mitgeteilt, das das es noch eine Kiste Bastelkram bzw Streumaterial dazu gibt (Wert 20€). Diese Kiste ist aber schon in den Umzugskartons verpackt und ich kann keine 60 Kartons durchsuchen...also werde ich sobald die Kiste aufgetaucht ist ihm diese auf meine Kosten zuschicken.

Wir haben auch mehrere angenehme Telefonate geführt, in dennen ich alles soweit erklärt habe bzw was noch zu erledigen ist bzw fertig gestellt werden muss.(Der Herr hat zwei linke Hände und an beiden jeweils fünf Daumen zurückzuführen auf seine Fragestellung)

Der Käufer hat einen Fahrer Losgeschickt und die Platte wurde abgeholt....bis dahin alles gut und der Käufer war auch Tage danach noch höchst zufrieden....

Heute schaue ich in den Briefkasten und siehe da, Post von seinem Anwalt. Der Inhalt sieht so aus, das der Käufer vom Kauf zurücktreten will (Gründe nicht benannt)

Inkl aller Gebühren etc will der Anwalt jetzt knapp 800€ haben bis zum 20.06.....heute ist der 19.06......dauert eben alles wegen Nachsendeantrag

2 Theorien habe ich dazu....1.er will zurücktreten weil er seine Paket noch nicht hat ...

2. Er kann die Arbeiten aufgrund seiner Erkrankung nicht vollenden ( Krankengeschichte am Telefon Blablabla)...(Restarbeiten wurden von mir alle genannt...auch Elektrisch, was sich nunmal unter der Platte befindet)

Nun die Frage, hat er überhaupt einen Anspruch auf Rücktritt bzw eine rechtliche Handhabe ?



Danke für eure Tips
 

hdc-dragonfly

Kaiser
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wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast, würd ich die das Regeln lassen... weil da kannst eigtl. nur daneben greifen wenn du darauf reagierst....


bzw. gibt es einen Kaufvertrag?
 

RedCougar

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Es muss schon triftige Gründe für einen Rücktritt geben. So einfach so ist nicht.

Ansonsten kann ich auch nur raten, schleunigst selbst zu einem Anwalt zu gehen.
 

Moneto

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RedCougar schrieb:
Es muss schon triftige Gründe für einen Rücktritt geben. So einfach so ist nicht.

Ansonsten kann ich auch nur raten, schleunigst selbst zu einem Anwalt zu gehen.

Vor Allem nach Abholung und Bezahlung... Erst einige Tage später müsste die Ware gravierende Mängel haben, und bei den Beträgen, da bleibt nur ein Anwalt.
 

2waq

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von privat an privat gibt es doch gar kein wiederrufsrecht. auch nicht bei onlineverkäufen. Das Fernabsatzgesetz gilt nur bei gewerblichen Händlern.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Ich finde komisch, das keinerlei Gründe angegeben sind bzw der Käufer ein Rücktritt begründet.

Das schreiben beinhaltet lediglich eine Kostenaufstellung nebst Forderung.....

Zumal es eine von mir selbst gebaute Eisenbahnplatte ist und der Käufer Tage danach noch mehr als begeistert war von dem Detailreichtum etc. Er hat mir auch keine Mail zukommen lassen, das er was zu bemängeln hätte oder sonstiges. Und von den auszuführenden Restarbeiten hat er gewusst bzw diese hab ich mehr als genug beschrieben.

Die Mail hab ich auch noch wo er sich bedankt für den reibungslosen Ablauf und das die Platte heil bei ihm angekommen ist.

Ich denke die Thematik Eisenbahn ist ne Nummer zu Groß für ihn und deshalb will sie jetzt wieder los werden.

Darum ja meine Frage ob es überhaupt ein Rücktrittsrecht gibt bzw ob er überhaupt irgentwelche Rechte oder Forderungen mir gegenüber geltend machen kann
 
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West

Gast im Fordboard
Ein Wiederrufsrecht gibt es bei privaten Verkäufen nicht! Das ist sogar per Gesetz geregelt!
Das Fernabsatzgesetz gilt zwar teilweise auch für privatverkäufe, aber es greift in diesem Fall nicht.


Das sollte der Anwalt aber eigentlich wissen.
Wenn du Rechtsschutzversichert bist, lasse die das regeln. Du bist im Recht und hast auch nichts zu befürchten.

Und ums jetzt mal krass zu sagen: Habt ihr einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen? Wenn nicht, kann der Käufer nicht mal beweisen das er den Krempel bei dir gekauft hat.

Ist das gleiche wie beim Autokauf: Du kaufst dir ne Karre und schließt keinen Kaufvertrag ab. Daheim stellst du fest, das es ein Haufen Schrott ist. Da du keinen Kaufvertrag hast, hast du auch keine Chance dich beim Verkäufer zu beschweren.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Kaufvertrag gibt es keinen. Der Käufer hatte einen Fahrer damit beauftragt der die Platte bei mir abgeholt hat. Der Fahrer hat vor dem verladen den Käufer angerufen und sich Rückversichert ob die Sachen die gemacht werden müssen bekannt sind.....Käufer hat alles bestätigt und der Fahrer hat mir das Geld gegeben.
 
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Manu

Gast im Fordboard
Klingt alles ziemlich komisch wenn ich ehrlich bin.
Aber Wenn rechtschutz vorhanden, dann hole dir mal Info ein ob das alles so Ok ist.
 
W

West

Gast im Fordboard
Nun wäre es noch gut wenn du einen Zeugen dafür hast. Dann brauchst du dir überhaupt keinen Kopf mehr zu machen.

Das klingt wirklich sehr komisch.
Erst ist der Käufer sehr zufrieden und dann kriegst du direkt Post vom Anwalt.
Ich will niemanden diskriminieren aber da scheint auch ne erkrankung im Kopf vorzuliegen...

Wie schon öfter gesagt: An die Rechtsschutz wenden!
 

Ronnymondy

Kaiser
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Montag rufe ich gleich bei der RSV an.

Aber mal was anderes dazu. Wenn er vom Kauf zurücktreten möchte, müsste er ja auch dafür sorgen, das die Platte wieder zu mir kommt oder ?

Da ich ja die Platte aufgrund des Umzuges verkauft habe(was der Käufer ja weiss) sind aus 50km mal eben 600km geworden...
 
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Manu

Gast im Fordboard
Tagchen

Montag rufe ich gleich bei der RSV an.

Aber mal was anderes dazu. Wenn er vom Kauf zurücktreten möchte, müsste er ja auch dafür sorgen, das die Platte wieder zu mir kommt oder ?

Da ich ja die Platte aufgrund des Umzuges verkauft habe(was der Käufer ja weiss) sind aus 50km mal eben 600km geworden...

Klingt mal lustig.
Wenn er das müsste wird es lustig.

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Uli

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Ronnymondy schrieb:
Am 22.05.14 habe ich über Ebay Kleinanzeigen ...
Ist die Anzeige noch online?

Natürlich gibt es eine Gewährleistungspflicht, auch bei Privatverkäufen. Es hat schon seinen Grund, warum man das in Online-Anzeigen besser ausschließen sollte (kann man als Privatverkäufer tun, im Gegensatz zu gewerblichen Händlern). Allerdings muss die Inanspruchnahme der Gewährleistung auch stichhaltig begründet sein. "Keine Gründe angegeben" reicht mal nicht, und "gefällt mir doch nicht" auch nicht. Da aber von der anderen Seite bereits ein Anwalt im Spiel ist, bleibt nur RedCougar's Rat: ab zum eigenen Anwalt oder zur RSV, damit sowas wie "Waffengleichheit" hergestellt wird.

West schrieb:
Habt ihr einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen? Wenn nicht, kann der Käufer nicht mal beweisen das er den Krempel bei dir gekauft hat.
Ein Screenshot der Ebay-Anzeige genügt, um bei einem solch individuellen Stück glaubhaft zu machen, dass es genau dieses ist.
 

Ronnymondy

Kaiser
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@Uli

Das ist der Text der bei Kleinanzeigen drin stand. Der ist aus Bequemlichkeit nur Kopiert, da ich die Anlage mal bei Ebay drin stehen hatte und diese da nicht Weggegangen ist.

Guten Tag

Zum Verkauf wegen Umzug komt eine kleine aber feine Komplettanlage in Spur N zum Fertigstellen.

Die Anlage ist mit Deckel welcher sich mittels Axialmotor öffnet und in der mitte zusammenklappt zwecks Staub/Haustiere.

Momentan läuft das Gleismaterial mit 1 Stromkreis, da die Eisenbahn nicht im Vordergrund stand sondern gesamt eher eine Platte mit Spielerischem Charakter gebaut werden sollte.

Die Maße Betragen H: 0,93cm / T: 106cm / B: 156cm

Die Anlage ist sehr Detailreich gestalltet mit Autos,Tieren Figuren,Bäumen ,beleuchteten Häusern, Strassen Laternen Warnbaken Blaulicht usw usw

Das Sägewerk kann mit Echtwasser Betrieben werden.

Seilbahn müsste ein Motor eingebaut werden, ansonsten vollständig. An der Talstation müssen noch die Dachgauben geklebt werden, welche aber vorhanden sind.

Auf dem Spielplatz dreht sich das rechte Karussell und die Wippe geht hoch und runter. Der Rasenmäher rechts vom Spielplatz läuft natürlich auch.

Die Baustelle mit dem Schweisslicht beinhaltet den Traktor welcher vor und zurück fährt und den Dreck zusammen schiebt :).

Das Brennende Haus wird mit einem Faller Rauchgenerator betrieben welcher unter der Platte montiert ist. Alle Einsatzfahrzeuge bis auf zwei sind auf LED umgebaut und werden mit dem Conrad Licht und Soundmodul betrieben.

Wie zu sehen ist, müssen einige Stellen noch bebaut werden. Dafür wird aber jedemenge Material mitgeliefert wie Streumaterial, Häuser, Laternen, LED´s, Wiederstände und und und.

Besichtigung ist jederzeit möglich. Die Anlage muss spätestens 7 Tage nach Auktionsende abgeholt werden.

Angebote nehme ich entgegen.

Fragen beantworte ich jederzeit. Anfragen ob ich Einzelteile Verkaufe werden nicht beantwortet. Es gibt nur ALLES zusammen.

Garantie und Gewährleistung schliesse ich ausdrücklich aus.

Viel Spass
 

hdc-dragonfly

Kaiser
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wenn das der Text ist und war, bist du praktisch aus dem Schneider.... der hat sich das Teil gekauft, ohne den Text durchzulesen... oder er ist analphabet, das würde den direkten gang zum Anwalt erklären, oder er hat das Teil gekauft, ohne das seine alte was davon wusste und die hat ihm gedroht, entweder er nimmt den Anwalt um das ding los zu werden oder er braucht ihn für die Scheidung .... oder der Spediteur hat mist gebaut und das Teil geschreddert....
 

Baumschubser

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Ich würde hier auf absolut gar nichts reagieren. Einen Brief mit irgendwelchen Forderungen kann dir ja jeder schicken. Ich würde da auch zu keinem Anwalt rennen etc. Einfach ignorieren solchen Unsinn. Lass sie doch klagen, erst dann muss man selber was tun, aber vorher A......lecken. :rofl
 

smolny

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Naja, wenn es dann wirklich vor Gericht gehen sollte, und er hat nicht reagiert, kann das auch negativ ausgelegt werden, nach dem Motto "kein Interesse an einer gütlichen Einigung".

In so einem Fall würde ich vermutlich auch die Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Wenn der andere schon ohne Vorwarnung oder dem Versuch, sich vorab gütlich zu einigen, mit einem Anwalt kommt, kann man wohl damit rechnen, dass er es eskalieren lassen möchte. Alles bestens dokumentieren (wann telefoniert, Gesprächsinhalt als Gedächtnisprotokoll, Ausdruck Anzeige, Termin Abholung, etc.), damit die Sache aus Deiner Sicht wasserdicht ist. Macht auch das Gespräch mit Deinem Anwalt einfacher.
 

Baumschubser

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Was soll hier vor Gericht gehen? Es war ein Handel von Privat an Privat. Gewährleistung wurde ausdrücklich (schriftlich) ausgeschlossen und es wurde Ware gegen Geld direkt getauscht, also gekauft wie gesehen. Und selbst wenn Gewährleistung in Anspruch genommen werden sollte, würde das keinen Anwalt rechtfertigen. Der Andere müsste erstmal konkrete Ansprüche geltend machen. Das ist ja bis jetzt nicht passiert. Ich reagiere doch nicht auf eine Geldforderung eines Anwalts (falls es überhaupt von einem Anwalt kommt und kein Fake ist), wo nichtmal drin steht, wegen was der Geld fordert. Soweit kommts noch.

Und bei 450€ Kaufpreis frag ich mich eh, wie der Anwalt auf den Preis für seinen Brief kommt.
 

smolny

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Was soll hier vor Gericht gehen? Es war ein Handel von Privat an Privat.
Dann gibt das halt eine Zivilklage, warum denn nicht? Natürlich ist das bei einem Streitwert von 450,- kaum lohnend, aber wenn die Gegenseite auch eine RSV hat, und er auch noch einen Anwalt gefunden hat, der ihn für diesen Streitwert vertritt, kann das durchaus passieren. Einfach nichtstun würde ich hier glaube ich nicht. Schliesslich ist hier ein rechtsgültiger Kauf über die Bühne gegangen.

Sei's drum, keiner unter uns kann hier wirklich juristisch wasserdichte Ratschläge geben. Daher soll sich der Threadersteller jetzt seine Meinung aus unseren - durchaus unterschiedlichen - Einschätzungen bilden und entsprechend reagieren.
 

Baumschubser

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Sicher kann der zivil klagen und mit seinem Anwalt auch alles mögliche fordern. Das habe ich nirgends bestritten. Nur müsste ein Anwalt erstmal eine konkrete Forderung stellen und begründen und nicht einfach eine Zahlungsaufforderung schicken.

Wundern tut mich das Ganze ehrlich gesagt nicht, ist doch ronnymondy bekannt dafür, dass er die Schei..e förmlich anzieht. :applaus

PS @ronnymondy: Scan doch mal (anonymisiert) das Anwaltsschreiben, vielleicht kann man sich dann eher nen Reim aus der Sache machen. :denk
 

Ronnymondy

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Baumschubser schrieb:
Wundern tut mich das Ganze ehrlich gesagt nicht, ist doch ronnymondy bekannt dafür, dass er die Schei..e förmlich anzieht.


@Alex. da sagste was.....da meint man alles richtig zu machen, ist auch noch Hilfsbereit ohne Ende und dann sowas.

Hab gerade nochmal den Brief angeschaut. Der wurde am 10.06 in Berlin geschrieben. War am 19.06 hier und bis 20.06 soll ich Zahlen. Dann steht da noch, das dies die letzte Aufforderung ist......hab noch nie was bekommen
 

hdc-dragonfly

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stimmt, das stinkt nach Fake.... ich hab irgendwo im Radio aufgeschnappt, das irgend eine Großdruckerei der Polizei einen Tip gegeben hat, weil eine Bulgarische Firma 10.000e gefälschter Anwaltsschreiben bestellt hat...
hast du schon mal versucht bei dem Anwalt anzurufen und ihn im eine klärende Stellungnahme zu bitten?
 
U

Uli

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Bewiesen ist noch garnichts. Dieser Verdacht ließe sich ganz schnell aus der Welt schaffen, indem er beim Käufer anruft und freundlich nachfragt. Die Telefonnummer hat er ja. Es gibt zwei Möglichkeiten, was bei diesem Gespräch rauskommen kann:

1.
"Waaas soll ich? Nöööö, natürlich nicht. Die Platte steht schon in meinem Keller und ich bastle fleißig daran herum. Ich ja wirklich ein Prachtexemplar. Die geb ich sicher nicht mehr her. Da hat sich wohl jemand einen dummen Scherz erlaubt."

2.
"Naja, also, ähm, *räusper* das ist so: Ich kann das Teil doch nicht brauchen weil -bla-bla-bla-"

Im Fall 1 kannst Du das Anwaltsschreiben in die Tonne treten. Vielleicht noch so nett sein und bei der Kanzlei mal anrufen, dass ihr Name missbraucht wird. Eventuell gibt's unter der angegebenen Nummer auch garkeinen Anwalt.
Im Fall 2 weißt Du dann wenigstens den Grund. Nur kannst Du ihm auch gleich sagen, dass er Pech gehabt hat weil der Kauf gültig abgeschlossen ist und fertig. Und dann zur Rechtsschutz, weil bereits ein realer Anwalt im Spiel ist.
 

Ronnymondy

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Also die Anwaltskanzlei gibt es wirklich , ist eingetragen und Deutschlandweit anerkannt

Ich habe heute mit meiner RSV telefoniert. Dem freundlichen Herren habe ich alles vorgetragen und das erste was er sagte " Was soll das denn werden wenn es fertig ist" ? Keine Gründe angegeben und nicht mal im ersten Moment irgend einen Rechtsanspruch auf Rückabwicklung.

Auf meine Frage ob er überhaupt einen Anspruch hätte, sagte er, über 3 Hintertüren könnte es die Gegnerische Partei mit arglistiger Täuschung probieren, aber das zu beweisen ist schwer bzw unmöglich.

Ich soll mir einen Anwalt meiner Wahl nehmen sie übernehmen das. Und wegen dem Schreiben soll ich mich auf keinen Fall verrückt machen. Er kann selber nicht glauben wie aus 450€ auf einmal fast 800€ geworden sind

Also hab ich diesen Mittwoch nen Termin beim Anwalt.
 
M

Manu

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Na dann mal viel Glück.
Ich denke aber das recht ist auf deiner Seite.

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Ronnymondy

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So, heute bei "meiner" Anwältin gewesen. Sie war doch sehr erstaunt darüber das es Anwälte gibt die sich mit so nem Mist beschäftigen und dann noch allen ernstes sollche stümperhaften Schreiben verschicken.

O-Ton Anwältin: Grundsätzlich hat JEDER Käufer ein Rücktrittsrecht. Dieser muss aber begründet sein, wobei Gründe wegen Krankheit,Unfähigkeit etc nicht relevant sind. Lediglich der Tatbestand der arglistigen Täuschung bzw ein gravierender Mangel würden zum Rücktritt berechtigen. Da es sich in diesem Fall um eine selbstgebaute Eisenbahnplatte in nicht fertiggestelltem Zustand handelt ist es fast Unmöglich sich auf einen Gravierenden Mangel zu Berufen.

Da ich gerne den Karton mit dem restlichen Material schicken würde, aber keine Adresse habe, da er sich auf Mails nicht meldet, ist hier der Tatbestand der arglistigen Täuschung ebenfalls nicht gegeben, da ich an der Erfüllung Interesse habe.

Und da es keinen Kaufvertrag gibt und ich nicht mit Eisenbahnplatten handele bzw Gewerbl. Verkäufer bin, wird es schwer für die Gegenerische Partei.

Sie möchte mir jetzt nicht zuviel Versprechen, da sie erstmal wissen möchte mit was die Gegenpartei argumentiert.

Sie schreibt dem Anwalt jetzt erstmal nen Brief und hinterfragt die Sache

Ronny
 
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