Vom Vordermann fotografiert....

Gaby

Haudegen
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Gestern war meine beste Freundin zu Besuch bei mir und bereits als sie ankam war sie ein wenig durch den Wind. Der Grund war folgender: Sie hatte Vormittags einen Termin und war wohl ein wenig zu spät dran (nichts Neues bei ihr) als sie dann jemandem ein wenig dicht aufgefahren ist und zwar während einiger KM, hatte der Vorherfahrende sie dann wohl mit dem Handy nach hinten raus fotografiert. Jetzt geht ihr natürlich die Düse, welche Folgen das nun haben könnte, Anzeige oder so.
Dazu muss ich sagen dass sie öfters zu spät unterwegs ist wenn sie Termine hat und ich mag es auch nicht wenn sie ab und an mal dichter auffährt wenn ich bei ihr mitfahre, ich sage dazu aber nichts. Ich persönlich hasse es auch, wenn ich von meinem Hintermann nicht mal mehr die Scheinwerfer im Rückspiegel sehe....
Hat jemand hier so etwas schon mal erlebt und weiss was das für Folgen haben kann? Hoffe es ist ein bissel eine Lehre für sie.... ;)
 

Jason31

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Hallo Gabi
deine Freundin braucht sich keine gedanken machen. Solche Foto aufnahmen sind nicht verwertbar. Auf grundlage eines Foto, aufgenommen während der Fahrt mit einem Fotohandy, wird keine Anzeige aufgenommen.

Und sollte der Fotograf wirklich zur Polizei gehen, müßte Er mit einem Bußgeld rechnen, wegen Handy am Steuer.

Also alles gut. Allerdings sollte Deine Freundin in zukunft früher los fahren und nicht mehr drängeln. Es gibt genug Fahrer, die dadurch nervös am Steuer werden und eventuell dann durch Unachtsamkeit einen Unfall verursachen.

Grüße Jonny
 
K

Kuga2015

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Ich nehme an, der Vorausfahrende wollte damit klar machen, dass ihm der zu kurze Abstand nicht behagt. Eine Anzeige mit so einem "Beweismittel" wird kaum erfolgen. Die Fahrerin sollte sich vielmehr Gedanken machen, was passiert wenn der Vordermann eine Notbremsung machen muß. In A gibts je nach dem wie gering der Abstand zum Vordermann ist, mindestens einen Punkt in der Sünderkartei und mindestens € 100.- Strafe. Nach oben hin wirds natürlich heftiger. Allerdings wird der Abstand von der Polizei, bevorzugt von Brücken herab gemessen. Die Messstellen erkennt man an so weissen Markierungen am Straßenrand.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Gaby schrieb:
Hoffe es ist ein bissel eine Lehre für sie.... ;)
Das hoffe ich auch. Es wird nichts geschehen, aber sie sollte dieses Verhalten überdenken. Denn man muss sich auch immer in die Rolle der anderen Verkehrsteilnehmer versetzen.
 

der_ast

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Ergänzend zum Beitrag von Kuga2015 möchte ich erwähnen, dass bei uns in AUT bei 3 Punkten der Führerschein weg ist.

Und einen Kommentar zum eigentlichen Thema erspare ich mir. Ich denke, es kann sich jeder vorstellen, wie ich als Einsatzlenker über "Nötigung im Straßenverkehr" denke ...

ng
Alex
 

Gaby

Haudegen
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Danke euch für die Antworten, in ein paar Tagen werd ich ihr davon berichten, bis dahin soll sie ein wenig "leiden" und drüber nachdenken.... Ich weiss es ist gemein, aber manchmal hilft halt nur die Holzhammermethode. ;)
 

Wavemaster

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Da hilft weder das eine noch das andere.. So Leute lernen nur durch fühlen wenn was passiert. Spätestens wenn sie erfährt das ihr niemand was haben kann wenn sie zu dich auffährt wird sie es wieder tun. Kann man nur hoffen das sie mal an ziviele Polizisten drann kommt .....
 

RedCougar

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Jason31 schrieb:
... Auf grundlage eines Foto, aufgenommen während der Fahrt mit einem Fotohandy, wird keine Anzeige aufgenommen ...
Das ist so auch nicht ganz richtig. Eine Anzeige - sofern sie denn erfolgt - wird selbstverständlich aufgenommen. Die Polizei kann lediglich auf eventl. Chancenlosigkeit Hinweisen und ob man das wirklich möchte. Wenn man aber trotzdem darauf beharrt, muss die Polizei die Anzeige aufnehmen.

Etwas anderes ist es dann, ob die Anzeige von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt würde, da ein entsprechendes Beweismittel fehlen dürfte. Ein Handyfoto ist als Beweismittel sicher nicht ausreichend, da hier u.a. die nötigen Bezugspunkte für eine genaue Abstandsermittlung fehlen dürften. Das Verfahren würde also aller Wahrscheinlichkeit eingestellt bzw. gar nicht erst eröffnet werden.



[offtopic]Thema aus der Laberecke nach Recht & Gesetz verschoben[/offtopic]
 

Jason31

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RedCougar schrieb:
Jason31 schrieb:
... Auf grundlage eines Foto, aufgenommen während der Fahrt mit einem Fotohandy, wird keine Anzeige aufgenommen ...
Das ist so auch nicht ganz richtig. Eine Anzeige - sofern sie denn erfolgt - wird selbstverständlich aufgenommen. Die Polizei kann lediglich auf eventl. Chancenlosigkeit Hinweisen

Du hast natürlich recht. War nicht ganz so ausführlich meine ausführung.
Danke
 

FloZen89

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keine panik

obwohl: die gesetzeslage ist diesbezüglich so schwammig, weil ja alles, was in den letzten jahrzehnten so an neuen errungenschaften aufkam, komplett vernachlässigt wurde vom gesetzgeber,...trotzdem...keine panik
 
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Uli

Gast im Fordboard
Was soll da "schwammig" sein?
Das Verhalten im Straßenverkehr ist in der STVO und einem riesigen Bußgeldkatalog klar geregelt.
Die Nutzung von Handys am Steuer (wenn das Bild nicht mit einer Vollwert-Kamera geschossen wurde) ist ebenfalls klar reglementiert.
Und dann noch das Recht am eigenen Bildnis, ebenfalls eindeutig gesetzlich niedergelegt.
Man sollte diese Dinge kennen und auf den jeweiligen Fall entsprechend anwenden, dann bleiben kaum Fragen offen.
 

hohlerturm

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Wenn allen alles so klar wäre, dann wären unsere gerichte sicher nicht überlastet. Oft entscheiden juristische details die einem Laien verborgen bleiben, vor allem dann, wenn eu Gesetze ins Spiel kommen. Ich mache diese Erfahrung regelmäßig, wenn ich meinen arbeitgeber vor gericht vertreten muss, manchmal positiv manchmal negativ.
 

Baumschubser

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Uli schrieb:
Was soll da "schwammig" sein?
............
Und dann noch das Recht am eigenen Bildnis, ebenfalls eindeutig gesetzlich niedergelegt.
Man sollte diese Dinge kennen und auf den jeweiligen Fall entsprechend anwenden, dann bleiben kaum Fragen offen.

Falls du damit meinst, dass das Recht am eigenen Bild höher bewertet wird, als das Recht des Betroffenen, eben jenes Beweisbild zu machen, dann irrst du. Wenn anlassbezogen ein Verstoß gefilmt oder fotografiert wird, kann sich der "Täter" nicht auf das Recht am eigenen Bild berufen, denn das dürfte regelmäßig als geringfügiger eingestuft werden.

Ob das Bild einer Handykamera als Beweis zugelassen wird, entscheidet aber kein Polizist, sondern immer ein Staatsanwalt.

Auch ist im Fall der Fälle der geringfügige Verstoß (Handy in die Hand nehmen = Ordnungswidrigkeit) zulässig, wenn es dazu dient, einen deutlich gröberen Verstoß (dicht auffahren kann auch eine Straftat sein) zu dokumentieren. Auch das entscheidet im Fall der Fälle der Staatsanwalt.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Der normalsterbliche Bürger hat aber keine Sonderrechte, zur Beweissicherung (wenn man einen Handy-Foto aus dem fahrenden Auto so nennen kann) andere Ge- oder Verbote zu übertreten. Höherwertig oder nicht, wenn sich Juristen darüber auseinandersetzen (der Staatsanwalt ist nicht alleine im Saal), kann so ein "Beweismittel" auch rasch wieder vom Tisch sein. Natürlich entscheidet letztlich der Verfahrensverlauf, aber ein zu beachtender Punkt sind die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten dennoch - besonders im Kontext, unter dem das Bild entstanden ist.
 

Baumschubser

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Natürlich hast du Sonderrechte (Notwehr), wenn du durch eine Straftat "belästigt" wirst. Du darfst alle angemessenen Mittel verwenden, um das Übel zu beenden oder auch zu dokumentieren. Was angemessen ist, entscheidet sich dann ggf. auch wieder woanders. Notwehr reicht viel weiter, als manche glauben.
 

C-Maxe

Haudegen
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Ja, keine Panik.
Man könnte zwar auf dem Foto sicherlich mehr oder weniger gut einen Abstand des Hinterherfahrenden herleiten und Handy am Steuer..., dann hat halt ein Beifahrer fotografiert (Aussage gegen Aussage).
ABER, nirgends ist die Geschwindigkeit erkennbar und daher ist das wohl stehend entstanden und somit ist eher das Recht auf das eigene Abbild verletzt...
 

hohlerturm

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Baumschubser schrieb:
Natürlich hast du Sonderrechte (Notwehr), wenn du durch eine Straftat "belästigt" wirst. .. . Notwehr reicht viel weiter, als manche glauben.[/quote?]


Oder auch kürzer... - Was soll bitteschön an einem Foto als Notwehr gewertet werden. Die Gegenseite würde hier viel eher eine Provokation sehen, welche die situation nicht gerade entschäft. Der Drängler handelt ja nicht in ruhe und bedacht, er fühlt sich dadurch sicher nicht dazu bewogen den Sicherheitsabstand einzuhalten. Man kann das immer schön beobachten, wenn ein Drängler an einen dieser noch ignoranteren oberlehrer gerät, die dann absichtlich langsamer fahren um zu blockieren - wenn zwei idioten sich treffen ... ich hab noch nicht erlebt das einer dann plötzlich auf abstand geht.

Mein Tip : Wenn einer drängelt, dann wird er vorbeigelassen und gut ist. Man lebt dann viel ruhiger und hat auf dem Handy mehr Platz für schöne Bilder. ..
 

FordFan1989

Grünschnabel
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Ich bin auch der Meinung, dass das Foto als Beweis nicht verwendet werden darf, zumal man beim Fahren nicht fotografieren darf mit dem Handy. Trotzdem sollte sie das mit dem Auffahren unbedingt einstellen. Das kann teuer werden (weiß ich aus eigener Erfahrung :D)
 

Dierk-mit-E

Haudegen
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Ihr merkt schon..dass die TE'in den Thread im März erstellt hat ? ! ? :)
(und ich auf einen Post vom Juli/August antworte, hahaha, aber mir ist gerade langweilig )

Ich denke mal, die Suppe ist gegessen.

Sonniges WE
 

Gaby

Haudegen
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Jep, die Suppe ist gegessen. :) Sie hat wohl nie ne Anzeige oder ein Schreiben bekommen und ist natürlich erleichtert nun. Sie hat aber aus der Situation gelernt, zumindest wenn ich bei ihr mitfahre macht sie das nicht mehr, finde ich gut. ;)
 
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