Weil wir Retter nicht ins Fahrzeug reingreifen, wenn der Airbag nach einem Seitenaufprall nicht ausgelöst hat, oder von der Feuerwehr freigegeben wurde - Selbstschutz kommt vor Fremdschutz.
Abgesehen davon steht es (glaube ich) im Konflikt mit dem Gesetz.
ng
Alex