Der mit dem... schrieb:
Hat der Fiesta jetzt auch 5 x112mm Lochkreis?
War doch nur ein aus der Luft gegriffenes Beispiel von mir, das erklären sollte, warum sich mancher Prüfer vor einer Eintragung scheuen wird.
oz1971 schrieb:
.....weil damals Ford Felgen mit LK 5x112 ausschließlich für den Scorpio MKI 88-94 produziert wurden und auch nur dort passen und die vielfach erwähnte Felge definitiv nur für die 24V Modelle Bj. 91-94 hergestellt wurden.
Ford Granada und Transit passen zwar auch...sind zeitlich aber nicht mit dem Herstelldatum der Felgen in Einklang zu bringen (Die 24V Felgen sehen aber auf beiden Fahrzeugen ebenfalls sehr gut aus...)
Ich hoffe, Du erwartest nicht vom TÜVer, dass er das alles auswendig weiss. Wenn man Glück hat, kommt man an einen, der aus Interesse sein Wissen in genau diese Richtung erweitert hat. Ansonsten kann er sich nur auf schriftliche Dinge verlassen und wenn die nicht da sind, dann führt der Weg nur noch über gute Argumente, seine Beritschaft zuzuhören und Dir Glauben zu schenken.
Ein frei erfundenes Fallbeispiel:
Da kommt einer zum TÜV, will seine Felgen eintragen lassen. Der Prüfer findet zwar keine Unterlagen, schenkt dem Antragsteller aber Glauben.
Dann bricht die Felge, es kommt zum Unfall mit toten und verletzten. Jetzt wird die Unfallursache ermittelt, der TÜV-Prüfer wird befragt warum er die Felgen eingetragen hat, obwohl sie der Belastung nicht standgehalten haben. Er erklärt, dass der Antragsteller mit einem Prospekt aus dem Jahre 1991 bei ihm war, ihm erklärte, dass die Dinger damals serienmässig verwendet wurden der Prüfer hat dem Antragsteller geglaubt, da die Argumentation schlüssig und vernünftig erschien. Dann wird der Prüfer verurteilt, weil der Richter der Meinung ist, dass der Beweis mittels Prospekt nicht ausreicht und der Prüfer somit fahrlässig gehandelt hätte. Der TÜV-Prüfer verliert seinen Job, weil nun bescholten ist und aus demselben Grund findet er in den nächsten Monaten keine andere Arbeitsstelle. Nun steht die Familie des Prüfers ohne seinem Gehalt da.
Und jetzt stell Dir mal vor, dass DU der Prüfer bist ...
Ich sage nicht, dass es OK ist, wenn gewisse Dinge bei der Eintragung abgelehnt werden (vor allem dann nicht, wenn es sich um original Zubehör oder gar Serienausstattung handelt), aber ich sage sehrwohl, dass ich die Sichtweise des TÜVers verstehe.
... und wenn die Felgen damals sowieso serienmässig drauf waren, dann gib sie rauf und fertig. Wenns bei der Eintragung nur um die Bereifung geht: bedenke die bereits erwähnte 5%-Abweichung und lass gut sein. Sollte es darum gehen, dass die Felge nicht für die Reifendimansion freigegeben ist, dann kommt Erklärungsnotstand auf. Dann brauchst Du ein Vergelichsgutachten.
ng
Alex