schyra

Triple Ass
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Hi leute
Hab heut brief bekommen das ich mit 74 in der 50 zone geblitz wurde.
im brief steht nur was von bußgeld.
aber ich bin in der probezeit noch bis 4 dezember 2011.
was meint ihr bekomme ich die AFS aufgeschoben oder eher nur dir bußgelder ?
wohne in Hessen
 

Ronnymondy

Kaiser
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Was heißt AFS ? Arbeitskreis Freier Stillgruppen ?

Du müßtest deine Frage schon etwas genauer Formulieren.

Aber ich denke mal du hast mindesten 1 Punkt bekommen und zwischen 80-100€ Bußgeld.

Mußt du den Führerschein abgeben ?
 

youngtimer

Foren Ass
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ASF nicht AFS.

ASF= Aufbauseminar für Führerscheinanfänger.

Innerhalb geschlossener Ortschaften kostet Dich das 80€ + 23,50€ Gebühren und 1 Punkt. Außerhalb ist es 10€ "günstiger"- Aufbauseminar mit verlängerung der Probezeit um 2 Jahre ist in beiden Fällen dabei.

Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.

Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen!


Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!
 

Ronnymondy

Kaiser
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Eine Frist bis zu welchen Datum du das Aufbauseminar machen mußt, bekommst du von der Behörde genannt.

Die Kosten für das Aufbauseminar belaufen sich ca um die 300-400€
 

C-Maxe

Haudegen
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schyra schrieb:
im brief steht nur was von bußgeld.

Immer diese schwammigen Aussagen!

Was steht in dem Brief genau? Denn da Dir das sich Äußern zu dem genannten Vorwurf freigestellt ist, wirst Du mit diesem Schreiben über den ganzen Vorgang informiert. D.h., keine Anwort, Unsetzung der genannten Strafen. 1 Punkt sollte bei der Geschwindigkeit aber drin sein.
 
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Das Bußgeldverfahren läuft separat gegen dich(meist von dem der dich geblitzt hat wie zB die Gemeinde)! Die Aufforderung zum Aufbauseminar und der Punkt sw die Verlängerung der Probezeit kommen aus Flensburg!
Ist doch auch logisch! Woher soll der der dich geblitzt hat wissen das du Fahranfänger bist!
 

RedCougar

Megaposter
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schyra schrieb:
Hab heut brief bekommen das ich mit 74 in der 50 zone geblitz wurde.
im brief steht nur was von bußgeld.
Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 24 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 80 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.


Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

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Ich denke, das sorgt für Klarheit
 
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