Neues Urteil: Tiefergelegt - und dann über "Bodenschwellen" Lippe abgerissen

Magicdreamer

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[font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']Hallo, Cougis...

Wer kennt diese Situation nicht. Der "Cougi" ist tiefergelegt, hat eine tolle Frontlippe - und da ist sie plötzlich.

Mitten aus der Fahrbahn ragt ein "Pflasterkissen" oder eine Bodenschwelle heraus. Wer zu schnell fährt, ist selbst schuld, wenn etwas passiert.

Wer aber moderat fährt, der hat jetzt Chancen, seinen Schaden von der Gemeinde - oder Stadt - ersetzt zu bekommen.

Habe euch mal ein Urteil des OLG München - 1U 64 78/92 rausgesucht.

[/font]


Werden Bodenschwellen
zur Erzwingung einer niedrigen Geschwindigkeit angebracht, müssen sie so
gebaut werden, dass sie keine Schäden an tiefergelegten Fahrzeugen
sowie Fahrzeugen mit zusätzlichen Schürzen hervorruft. Dies gilt aber
nur soweit ein verkehrsgerechtes und übliches Verhalten vorliegt. Dies
hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In
dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob derjenige, der
Bodenschwellen auf Fahrbahnen anbringt, für Schäden haftet, die beim
Überfahren einer solchen Schwelle bei Fahrzeugen entstehen.
Bodenschwellen müssen verkehrssicher sei
Das Oberlandesgericht München führte zunächst aus, dass Bodenschwellen
so gebaut sein müssen, dass auch tiefergelegte Fahrzeuge und Fahrzeuge
mit zusätzlichen Schürzen im Rahmen des verkehrsüblichen Betriebs nicht
geschädigt werden. Diesen Anforderungen genüge eine Bodenschwelle, wenn sei mit einem mäßigen Tempo von 20 km/h befahren werden kann.
Keine Haftung für Schäden bei nicht verkehrsgerechten und üblichen Verhalten
Werde
eine Schwelle hingegen mit höherer oder nicht gleichmäßiger
Geschwindigkeit befahren, so das Oberlandesgericht weiter, stelle dies
kein verkehrsgerechtes oder übliches Verhalten dar. Jeder Autofahrer
müsse wissen,
dass durch ein kurzfristiges Abbremsen oder Beschleunigen ein mehr oder
weniger ausgeprägtes Einnicken stattfindet und es somit zu einem
Aufsetzen auf die Bodenschwelle kommen kann. Für Schäden, die auf ein
derart verkehrsunübliches Verhalten beruhen, bestehe keine Haftung. So habe der Fall hier gelegen.
Quelle: Kostenlose Urteile de, vom 26.01.2014)
 

RedCougar

Megaposter
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Sehr interessant, aber das Urteil ist alles andere als neu. Es ist schon 1993 gefällt worden :cool

[offtopic]
Da aber nicht nur Cougars tiefergelegt werden, habe ich das Thema
in den allgemeinen Rechtsabschnitt des Forums verschoben ;)
[/offtopic]
 

Mondial

Jungspund
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Vor allen Dingen ist man in so einem Fall in der Beweispflicht. Das hat ein Kumpel von mir 2002 feststellen müssen, als er sich an einer "Fahrbahnerhöhung" die Alu-Ölwanne aufgerissen hat. Sein Problem bestand darin, das er, laut Gutachter, einen Wagen fährt, der nicht die erforderliche Mindesthöhe von 11cm (keine Ahnung, ob es jetzt immer noch 11cm sind, oder sich da was geändert hat) hatte, sondern nur 10,5cm (gemessen an der tiefsten Stelle am Wagen, bei dem 3er war das leider die Ölwanne. Es hat niemanden interessiert, das der Wagen vollgetankt war oder der Fahrer drin saß)........Außer diesem Umstand konnte mein Kumpel auch nicht nachweisen, in welcher Geschwindigkeit, bzw. Fahrstil er über die Bodenwelle gefahren ist. Ich weiß es gar nicht mehr ganz genau, ist schon so lange her, aber da ging es auch um das Einicken des Fahrzeugs beim Bremsen, um die Härte der Federung usw.....
Das Ende vom Lied war dann, dass er auf seinem Schaden, den Anwaltskosten und sogar auf den Gutachterkosten sitzengeblieben ist und die Klage abgewiesen wurde......Das Verfahren lief über 2 Jahre lang!
Die Stadt hat kurze Zeit später die Vorder- und Hinterkanten der Bodenschwellen im ganzen Ort weiß markiert. Ich glaube, heute muss das sogar sein, wenn ich mich nicht irre.....
Auf jeden Fall ist es nicht so einfach, sein Recht zu bekommen, wie es im Gesetzes-Deutsch beschrieben ist....
 

Sylvester23

Foren Gott
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Es heißt ja nicht umsonst, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Grundsätzlich ist es nun mal so, dass bei Zivilprozessen derjenige, der den Vorteil zieht, vortragen muss. Oder anders bzw. auf diesen Fall ausgedrückt, wer einen Schaden ersetzt haben möchte, muss nachweisen, dass eine Ursächlichkeit zwischen Schwelle und Schaden besteht UND er alles Zumutbare getan hat, diesen Schaden zu verhindern. Zu letzterem gehört eben:
- Fahrzeug muss zuerst mal komplett zulassungskonform sein - ist hier nicht das Thema, aber anderenfalls brauchst gar nicht ankommen
- und der Fahrer muss auch auf sein Verhalten abstellen lassen - hast Du ein Fahrzeug, was tiefer als üblich ist, wird Dir zumutbar sein, sehr sehr vorsichtig über die Schwelle zu fahren und eben, wie der Berliner nicht direkt an der Schwelle zu Bremsen oder gegebenenfalls bei mehreren Leuten im Fahrzeug auch mal Leuts aussteigen lassen bzw. bei Ortskenntnis einen anderen Weg zu wählen.

Du kannst Dich halt nicht darauf berufen, dass Du mit vorschriftsmäßiger Geschwindigkeit und zulassungskonformen Fahrzeug drüber gefahren zu sein, sondern Du musst die Fahrweise Verkehrsbedingt-, der Örtlichkeit- , Zuladungsbedingt- und Witterungsbedingt anpassen. Zusammengefasst, der Schaden muss sich mit zumutbaren Mitteln nicht vermeiden lassen und DAS musst Du dann auch noch dem jeweiligen Richter /Richterin (Einzahl oder Mehrzahl) glaubhaft nachweisen können… siehe Satz 1!
 
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