Möglicher Betrug bei einem Onlineshop

Chris@Franken

Doppel Ass
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Hallo zusammen,
es geht um folgendes: Meine Freundin hat eben etwas in einem Online-Shop bestellt. Zahlung war nur über Kreditkarte möglich, sie hat keine. Nun habe ich ihr die Daten meiner gegeben, ohne dass ich mir den Shop genauer angeschaut habe. Im Nachhinein habe ich dann zufällig einige Unstimmigkeiten auf der Homepage entdeckt (Schlechte Übersetzung) woraufhin ich mistrauisch wurde und ich mir nun ziemlich sicher bin, dass bei diesem Shop nicht viel mit rechten Dingen zugehen kann. Nun, wenn nichts oder Fälschungen geliefert werden sollten, soll es Lehrgeld gewesen sein, allerdings mache ich mir sorgen, dass meine Kreditkarte mit mehr als dem ursprünglichem Betrag belastet wird. Leider finde ich auch den Zahlungsservice über welchen die Kreditkartendateneingabe erfolgte nicht mehr in der Chronik oder Cookies, sonst könnte ich wenigstens die Seriosität von diesem überprüfen. Hat jemand einen Tipp für mich, wie ich nun weiter vorgehen soll? Kann ich evtl. meine Bank anweißen, Abbuchungen nur genau bis zu dem Rechnungsbetrag zu akzeptieren?
Gruß
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Hallo,

Wenn Du den Zahlungsdienst rausfinden willst, mach eine neue Bestellung auf und arbeite Dich vor bis zur Eingabe der Kreditkartendaten - nichts ausfüllen :) . Dann sollte Dein Browser oder die Seite den Provider erkennen lassen. Muss aber nicht sein, weil viele Shops die Eingabemaske inzwischen selber anbieten und den Provider dann "im Hintergrund" kontaktieren.

Meines Wissens hast Du auch auf Kreditkartenbelastungen ein Widerrufsrecht. Wie lange, weiß ich nicht. Kontrolliere also die Kreditkartenabrechnungen und setze Dich dann ggfls. mit Deiner Bank in Verbindung.

[offtopic]Hab's mal in die Recht&Gesetz-Ecke verschoben.[/offtopic]

Grüße
Uli
 

dridders

Superposter
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War Eingabe der CVC erforderlich, also der 3-stelligen Nummer von der Rückseite? Dann haste wohl erstmal wenig Chancen, da in dem Fall ja der eingebende die Daten nicht geklaut hat sondern im Besitz der Karte war, welche nicht als gestohlen gemeldet worden ist. Wenn nur die normale Kartennummer mit Haltbarkeit abgefragt wird kannst du es grundsätzlich mal komplett zurück gehen lassen, da keine Legitimation vorliegt. Ist aber die Frage wie "gern" die Bank das macht, bzw. eher die Kreditkartengesellschaft, die Bank reicht das alles meist maximal durch. Nur einen bestimmten Betrag erlauben kannste nicht. Kannst allerhöchstens dann gegen die Abbuchung vorgehen wenn du noch den Beweis hast das es weniger sein sollte... also die entsprechende Bestätitungsseite min. mal ausgedruckt hast. Ansonsten nur die üblichen Rechtsmittel gegen den Vertragspartner, wenn der im Ausland sein sollte also praktisch keine.
 

C-Maxe

Haudegen
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dridders schrieb:
War Eingabe der CVC erforderlich, also der 3-stelligen Nummer von der Rückseite? Dann haste wohl erstmal wenig Chancen, da in dem Fall ja der eingebende die Daten nicht geklaut hat sondern im Besitz der Karte war, welche nicht als gestohlen gemeldet worden ist.

So wie ich ihn verstehe, will er nicht einen auf geklaut etc. machen, sondern die Ware, auch wenn sie Plunder ist, behalten. Er macht sich Gedanken, daß mehr abgebucht wird.

Sollte dies der Fall sein, dies beim Kreditkartenanbieter anzeigen und eine Rückbuchung verlangen.

"Widerruft ein Bankkunde Geldüberweisungen, weil er die der Abbuchung zugrundeliegenden Einkäufe bestreitet, so ist es Sache des Geldinstituts zu beweisen, dass die Kreditkartengeschäfte von dem Kunden getätigt wurden oder dass er für den Missbrauch der Kreditkarte verantwortlich ist."
Az.: 242 C 28708/08

D.h., Beweise sichern, was habt ihr bestellt, zu welchem Preis. Einfach von der Website kopieren o.ä. Eventuell gibt es auch eine Bestätigungsmail. Oder, wie vom Uli vorgeschlagen, ggf. die Bestellungsdaten wiederfinden.
 
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