EsCaLaToR

Lebende Legende
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Hallo,

Ich werde mal wieder aus der Infoflut und den massigen Halbwahrheiten im Internet nicht schlau.

Mein Kind ist nun 7,5 Jahre alt und altersentsprechend leicht zu gross geraten, so dass sie mittlerweile ohne Sitzschale besser sitzt, und ich mit Sitzschale sogar schon die Kopfstütze verstellen müsste.
....ihr merkt schon, ich fahre eh schon ohne Sitzschale.

Sie ist nun 1.48cm habe ich gerade gemessen.

Und nun werde ich nicht schlau. Darf man ab 1.50cm ohne Kindersitz, oder ab 12 Jahre und mindestens 1.50 cm? Oder ab 12 Jahre oder 1.50 cm, je nachdem, was zuerst Eintritt?
Denn das mit den 12 Jahren wäre ja ein absolutes KO-Kriterium für meine Tochter, geht nie und nimmer. Bis 8 Jahre kann ich sie reinquetschen, aber länger geht sowieso nicht.

Sonst muss ich mich erkundigen, wo es eine Ausnahmegenehmigung gibt (also wegen Alter, wegen der Größe wird ja keiner was sagen)
 

RedCougar

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Warum so umständlich?

Einfach in der StVZO nachgucken -> § 21 Personenbeförderung
...(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1 ...
Kurz: Bis zu einer Körpergröße von 150 cm oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres müssen sie in den Kindersitz - je nachdem was zuerst eintritt ;)
 

Ronnymondy

Kaiser
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Bei 1,48m würde ich an deiner Stelle auch keinen Sitz mehr verwenden. Auch wenn es heißt 1,50m.

Ab dieser größe haben unter Umständen Kindersitze oder Sitzauflagen eher Sicherheitsrelevante Nachteile als Vorteile.
 

EsCaLaToR

Lebende Legende
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Okay, dann passt ja alles. Vielen Dank.

StVO....auf sowas einfaches kam ich nicht :).


EDIT: also der Gesetzestext ist aber auch wirklich blöd geschrieben, kein Wunder wenn den manche falsch interpretieren.
Heisst für mich aber auch, dass eine 14 jährige mit nur 1.30cm Grösse trotzdem ohne besondere Rückhalteeinrichtung mitfahren darf.
Solch ein Mädchen gibt es tatsächlich bei uns im Dorf, meine Tochter hat nun die Größe deren Mutter. Aber dieses Kind hat noch eine Sitzschale.
 

hohlerturm

Doppel Ass
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irgendwann kommt man in das alter wo man gewisse dinge selbst (egal ob eltern oder kinder) entscheiden darf :applaus .
ich möchte nicht wissen wie viele leute mit der falschen sitzposition oder verkehrt eingestellten kopfstützen auf unseren straßen unterwegs sind aber bräuchte es ein gesetz dafür um das zu ändern :denk .
ich finde das gesetz gut so. die über 12 jährigen unter 1,50m dürfen ja weiterhin solches equipment verwenden wenn sie selbst oder die eltern das so wollen.
 

der_ast

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RedCougar schrieb:
Kurz: Bis zu einer Körpergröße von 150 cm oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres müssen sie in den Kindersitz - je nachdem was zuerst eintritt ;)
lt. ÖAMTC gilt in AUT noch eine weitere Sache: wenn auf der Rückbank höhenverstellbare Gurte angebracht sind, dann darf das Kind dort bereits ab 135cm Körpergrösse sitzen ... natürlich nur, wenn der Gurt auch über die Mitte des Schlüsselbeins verläuft.

ng
Alex
 

Baumschubser

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.........und es gibt noch die Gewichtsgrenze. Dank FastFood sind manche Kinder ja etwas kräftiger gebaut als die Norm. Die meisten Sitzerhöhungen sind nur bis 35kg zugelassen. Da wirds bei 12 Jahre und 1,50m Körpergröße aber auch ohne Hamburger schon verdammt knapp.
 
B

bird of prey

Gast im Fordboard
Das Thema ist / war bei uns auch hochspannend.

Ich kenne Leute, die ihren Kids eingeredet hatten, dass es verboten sei, vor dem 12. Geburtstag vorne mit zu fahren. :engel1 Vermutlich hatten sie halt wenig Lust auf die Diskussion, ob der Nachwuchs nicht auch dann vorne sitzen darf, wenn beide Eltern dabei sind :weib

Das Gesetz ist an sich schon sinnvoll - wobei Ausnahmen die Regel bestätigen: so ist es zB in meinem Capri ziemlich unsinnig, Kinder mit 1,3m hinten auf eine Sitzerhöhung zu verfrachten - ohne läuft der Gurt sehr günstig und der Kopf hat noch einen gewissen Schutz durch die Rückenlehne.
 

der_ast

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Über Sinn und Sinnlosigkeit diverser Gesetze zu diskutieren ist zwar gut und nett, ändert aber nichts an deren Gültigkeit --> wer in AUT mit einem nicht (oder mangelhaft) geseichertem Kind unterwegs ist, muss mit hohen Strafen und einem Punkt im Führerschein rechnen. Zur Info: bei drei Punkten ist bei uns der Schein weg ;)
Weiters gilt in AUT: Wenn ein Kind so groß ist, dass kein im Handel erhältliches System geeignet ist, kann die Wohnsitzbehörde des Lenkers bestätigen, dass aus anatomischen Gründen die Benützung einer Rückhalteeinrichtung nicht zumutbar ist. Das heisst: Wenn Thomas in AUT mit seiner 148cm-Tochter unterwegs sein will, muss er vorher von SEINER Wohnsitzbehörde diese bestätigung holen, sonst gibts was auf die Mütze, denn unsere Exekutiv-Beamten kennen hier kein Pardon.

ng
Alex
 

Baumschubser

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Manches ist in Deutschland zum Glüch doch etwas unkomplizierter geregelt. Glaubt man zwar kaum, aber dieses Beispiel zeigts mal wieder.
 

der_ast

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ja, ich findes dieses Gesetz in AUT etwas zu streng.
Wenn es heissen würde, dass jedes Kind ab 120cm Körpergrösse mit einem 3-Punkt-Gurt gesichert zu sein hat und der Gurtverlauf über die Mitte der Clavicula (=Schlüsselbein) zu verlaufen hat, dann wäre das viel einfacher, aber das ist nun mal eben der Staat Österreich :wand1

ng
Alex
 
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