hanss

Grünschnabel
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Servus Community,

Würde mir gerne eure Tipps bei der Auswahl einer Holzgarage abholen.

Ich habe auch einige allgemeine Fragen wie zB:

Brauche ich eine Genehmigung für so eine Holzgarage? Den die wird auf Eigengrundstück gebaut?
Sind die Regelungen bundesweit alle gleich? Auf was muss ich sonst noch so achten in Sachen Holzgaragen.

Lasst mal eure Erfahrungen hören.


Danke euch.
 

Baumschubser

Megaposter
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Die Regelungen hierzu sind in jedem Bundesland anders. Einen Carport darfst du fast überall bis zu einer gewissen Größe einfach so aufstellen. Bei einer geschlossenen Garage siehts schon wieder anders aus. Erkundige dich lieber vorher beim Bauamt, meist ist eine Genehmigung ja nur eine Formsache. Aber ohne kanns Ärger geben.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Der Boden in der Garage darf NICHT Betoniert, Asphaltiert oder in einem Stück sein, sonst ist eine Baugenehmigung einzuholen. Rasengittersteine sind dagegen kein Problem.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Ganz so pauschal ist es nicht. Es hängt von den jeweiligen Bausatzungen ab. Und die werden je Bundesland festgelegt, wobei jede Kreis oder Kommune diese nach eigenen Vorstellungen abwandeln kann. Auch für die von Dir angesprochene Bodenversiegelung gibt es Grenzwerte in Quadratmetern, was ohne Genehmigung erlaubt ist. Wenn ein geschlossenes Dach darüber gesetzt wird, ist es übrigens egal, ob der Boden darunter versiegelt ist oder nicht. Auch da kommt ein letztlich auf die überdeckte Fläche an.

Bei uns hier in Bayern z.B. ist alles unter 50 qm frei, wenn ich mich recht erinnere. Mein Carport hat 30 qm, und die kamen nach Luftbildaufnahmen tatsächlich mal zum Nachmessen. Aber alles im grünen Bereich.

Rundrum geschlossene Garagen sind was anderes. Da würde ich in jedem Fall mit dem Bauamt / der Gemeinde Rücksprache halten. Da gibt es Bestimmungen, ob der umschlossene Raum z.B. von der Bauart geeignet ist, beheizt zu werden, und damit genehmigungspflichtig wird. Außerdem wieder Größenobergrenzen, auch in der Höhe. Und die Abstandsregeln zu benachbarten Gebäuden und zur Grundstüclksgrenze. Viel Potential zum Fehler machen. Und wenn, hat man einen Schwarzbau erstellt.
 

zawen

König
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Hier in der Nachbarschaft musste ein Doppelcarport abgerissen werden.Weil keine Genehmigung.Stand da Jahrelang,dann hat wohl einer Luftaufnahmen mit Baugenehmigungen abgeglichen.Einfach 5 oder 6 Balken mit Dach darüber,ohne Beton oder sonst was.
Hab mich auch mal versucht schlau zu lesen,wegen nem Gartenhaus.Ist tatsächlich vom Gemeine oder Landkreis abhängig,ob ne Genehmigung erforderlich.Geht nach Föäche oder bebauten Volumen...oder so was.
Wie Uli sagt...lieber das Amt fragen.
 
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