Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen

Gleich Vorab, ich habe kein Ärger damit und ich strebe diesen auch nicht an. Die Frage ist rein Informativ bzw diese Frage kam auf und keiner wusste so recht eine Antwort.

Und zwar hat unser Vermieter einen Gasbrenner im Keller für die Heizung im ganzen Haus. Für die Abrechnung der Einheiten ist an jedem Heizkörper ein Digitaler Zähler angebracht um den Verbrauch zu ermitteln.

Nun hat unser Vermieter aber neben dem Gasbrenner auch noch einen Brenner der NUR mit Holz gefeuert/betrieben wird. Dieses Holz stammt vom nahgelegenen "Roller Discounter" (gesägte Palletten) welche man dort gratis mitnehmen kann.

Nun die Frage, wenn er Tagelang nur mit Holz feuert, kann er dann die Einheiten genauso abrechnen als wenn er mit Gas heizen würde ??? Ihm entstehen ja in dem Sinne keine Gaskosten !

Danke für eure Antworten
 

Sylvester23

Foren Gott
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Du hast den falschen Denkansatz.

Vereinfacht, er kann die Betriebskosten für die gesamte Heizungsanlage umlegen. Also das sind Betriebsstoffe (hier nach deiner Beschreibung nur das Gas) aber auch Überwachung, Pflege und Prüfung der Betriebssicherheit ist umlagefähig. Aluch Austausch Verschleißteile bei der Wartung kann er umlegen, genauso den Schornsteinfeger. Und das gilt für beide Heizungssyteme, da fallen sicher hier höhere Kosten an, als nur bei einem Heizsystem mit nur einem Brennstoff.

Nicht umlegen kann er z.b. Reparaturen - Achtung, schwierige Abgrenzung zum Austausch bei der Wartung.

Jetzt zum Holz: Hat er dafür nix bezahlt, kann er das auch nicht umlegen - AAABER: kosten für Anlieferung z.b. sehr wohl - oder auch fürs Zerlegen der Paletten.

Aber den Ankauf der Betriebsstoffe selbst - also die Kosten dafür, muss dein Vermieter in der Betriebskostenabrechnung ausweisen und auch per Rechnungen nachweisen können und letzteres geht ja nicht, wenn er nix bezahlt hat.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Vorsicht, Kaminkehrer- und Wartungskosten kann er natürlich umlegen, aber je Wohneinheit bzw. -fläche, nicht nach verbrauchter Heizleistung, da sie für die Immobilie immer anfallen, egal ob ein Mieter heizt oder nicht.

Es geht hier nur um die Brennstoffe.
Die digitalen Zähler an Euren Heizungen liefern einen Zahlenwert. Dieser Zahlenwert alleine sagt noch garnichts aus. Der Vermieter addiert Werte aus Eurer Wohnung, ebenso wie von allen anderen Wohnungen. Hieraus errechnet er für jede Wohnung den Prozentsatz je Wohnung an der Gesamtheizleistung.

Dann addiert er die laufenden, verbrauchsabhängigen Kosten der Heizungsanlage, das sind i.d.R. die Kosten der Brennstoffe. Geschenktes Holz fällt da natürlich mit 0 EUR zu Buche, wenn keine Anlieferungskosten anfallen. Und dann legt er diese Kosten anhand der oben errechneten Prozente je Wohnung um.

Also spart Euch der Vermieter bares Geld, wenn er günstige oder gar kostenfreie Brennstoffe beziehen kann. Ob sich das gegenüber doppelter Kaminkehrerkosten (zwei Brenner, zwei Kamine) letztlich rechnet, muss er selber wissen.
 

steph

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Immerhin hab ich eben im Radio gehört das die Heizkostenabrechnungen
dieses Jahr niedriger liegen sollen allgemein und man damit rechnen kann Geld zurückzubekommen. Yay!
 

C-Maxe

Haudegen
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Das hat aber nichts mir dem Thema, sondern mit dem Winter, der keiner war, zu tun.

Zum Thema Paletten verheizen. Wenn die Heizkosten mit solchen Heizkörpererfassungsgeräten abgelesen werden, wird man den Unterschied schwer nachweisen können.
Allerdings ist es ggf. problematisch, solche Paletten zu verheizen. Bei mir auf Arbeit war es lange Jahre gang und gäbe, Anlieferpaletten der Belegschaft zur Verfügung zu stellen.
Jetzt ist es seit 2...3 Jahren strikt verboten, da Niemand wirklich weiß, was in den Paletten drin sein könnte. Und der Abgebende ist der sogenannte in Verkehrbringer und damit dafür verantwortlich.
 

steph

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Hmm, wegen eventuellen Giftstoffen die in den Paletten drin sein könnten, oder anderen Stoffen? Oder warum?
 
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Uli

Gast im Fordboard
steph schrieb:
Hmm, wegen eventuellen Giftstoffen die in den Paletten drin sein könnten
Ja, genau. Da die Paletten weltweit oder zumindest europaweit frei im Umlauf sind, kann keiner sagen, wie das Holz im Ursprungsland behandelt wurde oder ob es im Laufe seines "Lebens" als Palette mit Giftstoffen in Kontakt kam. Und sowas sollte nicht einfach so verfeuert werden.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Aber das verheizen von Paletten ist aber nicht Verboten....zumindest hab ich auf die schnelle nichts gefunden.

Da wir aber jetzt ein Haus unser eigen nenne dürfen, ist es mir auch nicht so wichtig was unser "Noch" Vermieter so Verfeuert...
 

smolny

Haudegen
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Es gibt beide Arten von Paletten - bepfandete und Einweg-Paletten. Ich geh hier von Einweg-Paletten aus.
 
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Uli

Gast im Fordboard
Pfand-Paletten haben eine Normgröße, eine Mindest-Tragfähigkeit, und tragen auf der Seite meist das eingebrannte Logo der Eisenbahn des Herkunftslandes (Deutschland: "DB"), denen sie gehören und die das Pfand erheben. Einwegpaletten haben diese Merkmale nicht. Wer Pfand-Paletten verfeuert, verschenkt halt das Pfand. Ich habe selber etliche hier liegen, die aber zu kaputt sind um zurückgenommen zu werden.
 
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