Black-ST
Mitglied
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: ich & meine Freundin haben im August einen Ford Puma privat über das Internet erworben. Das Fahrzeug ist sehr gepflegt und jegliche Rechnungen sind vorhanden.
Beim Kauf versicherte der Verkäufer, dass der Zahnriemen samt Wasserpumpe erneuert wurde. Dies wurde explizit unter Sondervereinbarungen im Kaufvertrag erwähnt. Er gestand ein, dieses Reparatur "ohne Rechnung" durchgeführt zu haben.
Nun musste es so kommen: vergangene Woche versagte die vermeintlich neue Wasserpumpe. Folglich erlitt die Zylinderkopfdichtung einen Defekt. Der Schaden beläuft sich auf 650 €.
Wer muss nun für diese Kosten aufkommen? Im Prinzip besteht doch für dieses Bauteil (WaPu) eine zwei jährige Gewährleistung, korrekt? Die Werkstatt verweigert jedoch die Zahlung, da es nicht vorstellbar ist, dass die neue WaPu schon defekt sei. Die defekte WaPu ist natürlich vorhanden und kann vorgelegt werden.
Ich habe den Vorbesitzer gebeten die Rechnung für die durchgeführte Reparatur nachzureichen.
Welche Vorgehensweise ist nun empfehlenswert? Danke für eure Ratschläge.
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: ich & meine Freundin haben im August einen Ford Puma privat über das Internet erworben. Das Fahrzeug ist sehr gepflegt und jegliche Rechnungen sind vorhanden.
Beim Kauf versicherte der Verkäufer, dass der Zahnriemen samt Wasserpumpe erneuert wurde. Dies wurde explizit unter Sondervereinbarungen im Kaufvertrag erwähnt. Er gestand ein, dieses Reparatur "ohne Rechnung" durchgeführt zu haben.
Nun musste es so kommen: vergangene Woche versagte die vermeintlich neue Wasserpumpe. Folglich erlitt die Zylinderkopfdichtung einen Defekt. Der Schaden beläuft sich auf 650 €.
Wer muss nun für diese Kosten aufkommen? Im Prinzip besteht doch für dieses Bauteil (WaPu) eine zwei jährige Gewährleistung, korrekt? Die Werkstatt verweigert jedoch die Zahlung, da es nicht vorstellbar ist, dass die neue WaPu schon defekt sei. Die defekte WaPu ist natürlich vorhanden und kann vorgelegt werden.
Ich habe den Vorbesitzer gebeten die Rechnung für die durchgeführte Reparatur nachzureichen.
Welche Vorgehensweise ist nun empfehlenswert? Danke für eure Ratschläge.