Gewährleistung gegenüber Werkstatt des Vorbesitzers

Black-ST

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Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: ich & meine Freundin haben im August einen Ford Puma privat über das Internet erworben. Das Fahrzeug ist sehr gepflegt und jegliche Rechnungen sind vorhanden.
Beim Kauf versicherte der Verkäufer, dass der Zahnriemen samt Wasserpumpe erneuert wurde. Dies wurde explizit unter Sondervereinbarungen im Kaufvertrag erwähnt. Er gestand ein, dieses Reparatur "ohne Rechnung" durchgeführt zu haben.

Nun musste es so kommen: vergangene Woche versagte die vermeintlich neue Wasserpumpe. Folglich erlitt die Zylinderkopfdichtung einen Defekt. Der Schaden beläuft sich auf 650 €.

Wer muss nun für diese Kosten aufkommen? Im Prinzip besteht doch für dieses Bauteil (WaPu) eine zwei jährige Gewährleistung, korrekt? Die Werkstatt verweigert jedoch die Zahlung, da es nicht vorstellbar ist, dass die neue WaPu schon defekt sei. Die defekte WaPu ist natürlich vorhanden und kann vorgelegt werden.
Ich habe den Vorbesitzer gebeten die Rechnung für die durchgeführte Reparatur nachzureichen.

Welche Vorgehensweise ist nun empfehlenswert? Danke für eure Ratschläge.
 

dridders

Superposter
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Eine Gewaehrleistung auf das Teil besteht dann, wenn du a) eine Rechnung hast, b) der Fehler bereits beim Kauf zumindest verdeckt vorlag und c) es kein Einbaufehler ist. Den Nachweis darfst nach einem halben Jahr du erbringen. Da es aber schon an a) scheitert brauchst du dir gar keine Gedanken um Gewaehrleistung machen.
Wie lange sollte der Wechsel denn her sein? Wurde gesagt das Neuteile eingesetzt worden sind im Vertrag? Wenn nein, Wechsel bedeutet ja nicht zwangslaeufig gegen etwas neues... waere schonmal ein Argument der Gegenseite, gerade bei der WaPu die ja nicht als Verschleissteil gilt.
Dann: selbst wenn du fuer die WaPu eine Rechnung bekommst und nachweisen kannst das es kein Einbaufehler war, dann bekommst du eine neue Wapu. Folgeschaeden sind fuer gewoehnlich ausgeschlossen, also keine neue ZKD etc. Die waere ja auch nicht hochgegangen wenn man aufgepasst haette ;-). Dem Verkaeufer des Fahrzeugs wirst du ebenfalls nichts anlasten koennen, da auch hier die Beweispflicht bei dir liegt das er die vertraglichen Vereinbarungen nicht gehalten hat.
 

gruffti

Foren Gott
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Eine Rechnung muss nicht vorhanden sein, alles eine Frage des Beweises.
Die neue Wasserpumpe kann auch dadruch zerstört worden sein, dass der Treibriemen falsch gespannt wurde.
Somit bliebe als Fakt, dass die Aussage des Vorbesitzers durchaus stimmen können, er anscheinend Schwararbeit beauftragt und der Monteur Schwarzarbeit angenommen und ausgeführt hat.
Da läge vielleicht ein Druckmittel gegen den Vorbesitzer und den Monteur drin, wenn man den Vorbesitzer unter Verweis auf die Vertragszusicherung zur Nennung des Monteurs veranlassen will.
 
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